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== Entwicklungsgeschichte == | == Entwicklungsgeschichte == | ||
[[https://de.wikipedia.org/wiki/Frauenwahlrecht (Deutschland)]] | |||
Nach dem Ende des Deutschen Kaiserreichs hatte der Rat der Volksbeauftragten am 12. November 1918 in Berlin das gleiche, geheime, direkte und allgemeine Wahlrecht für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen ausgerufen.[5] Damit wurde das feudale Dreiklassenwahlrecht abgeschafft, nach dem nur Männer wahlberechtigt waren. | Nach dem Ende des Deutschen Kaiserreichs hatte der Rat der Volksbeauftragten am 12. November 1918 in Berlin das gleiche, geheime, direkte und allgemeine Wahlrecht für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen ausgerufen.[5] Damit wurde das feudale Dreiklassenwahlrecht abgeschafft, nach dem nur Männer wahlberechtigt waren. | ||
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= Neue Themen im Reichstag = | = Neue Themen im Reichstag = | ||
Während der ersten Legislaturperiode der Weimarer Republik, nach den Reichstagswahlen von 1919, waren 37 von 421 Sitzen von Frauen besetzt.[ | |||
Viele weibliche Abgeordnete setzten sich für jene Themen ein, die sie bereits zuvor über ihre Frauenverbände oder Parteien hatten durchsetzen wollen. Verfassungsartikel, bei denen Parlamentarierinnen besonders mitwirkten, waren z. B. die grundsätzliche Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 109 Abs. 2 WRV) und die Aufhebung der Entlassung von Beamtinnen bei Heirat (Art. 128 WRV). | Viele weibliche Abgeordnete setzten sich für jene Themen ein, die sie bereits zuvor über ihre Frauenverbände oder Parteien hatten durchsetzen wollen. Verfassungsartikel, bei denen Parlamentarierinnen besonders mitwirkten, waren z. B. die grundsätzliche Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 109 Abs. 2 WRV) und die Aufhebung der Entlassung von Beamtinnen bei Heirat (Art. 128 WRV). | ||
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