28.588
Bearbeitungen
(→Lokalberichterstattung: FN-Bericht vom 31.10.2025 erg.) |
K (→Kritik) |
||
| Zeile 30: | Zeile 30: | ||
Im darauffolgenden Berufungsverfahren vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth im Sommer 2025 wurde die Strafe auf 90 Tagessätze à 60 Euro festgelegt, d. h. das Strafmaß von 6.600 auf 5.400 Euro gesenkt, womit sie formal nicht mehr als vorbestraft gilt.<ref>Florian Weber: ''Volksverhetzung durch Fürther Stadträtin: Strafe reduziert''. In: BR24, Bayerischer Rundfunk, München; vom 18. Juli 2025, aufgerufen am 31. Oktober 2025 - [https://www.br.de/nachrichten/bayern/volksverhetzung-durch-fuerther-stadtraetin-strafe-reduziert,UrJA2Pd online]</ref><ref name="NN250718">Claudia Ziob: ''Volksverhetzung durch Facebook-Post: Gericht reduziert die Strafe für Fürther Stadträtin.'' In: NN+ vom 18. Juli 2025, aufgerufen am 31. Oktober 2025 - [https://www.nn.de/fuerth/1.14763574 online] ''(Bezahlschranke)''</ref> Das Landgericht wertete die Geständigkeit Laus und den Umstand, dass sie die Facebook-Beiträge nach dem Urteil des Amtsgerichts gelöscht hatte als strafmildernd. Der Anwalt Laus gab gegenüber der Presse an, dass sie in keinerlei Weise beabsichtigt hatte, Hass gegen Muslime anzustiften. Bereits im März hatte ihre Verurteilung eine weitere Konsequenz, denn sie wurde als Verwaltungsbeirätin der Fürther Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) abgewählt. In einem Schreiben an die örtliche Presse gab die WEG an: ''„... man sei der Meinung, dass eine Person mit Laus „Gesinnung“ keine Ämter innerhalb der Gemeinschaft ausüben sollte. Bis heute fehle bei ihr die nötige Einsicht.“''<ref name="NN251030">Julia Ruhnau: ''Nach Urteil wegen Volksverhetzung: Fürther Stadträtin soll Partei verlassen''. In: NN+ vom 30. Oktober 2025 - [https://www.nn.de/fuerth/nach-urteil-wegen-volksverhetzung-further-stadtratin-soll-partei-verlassen-1.14886058 online]</ref> | Im darauffolgenden Berufungsverfahren vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth im Sommer 2025 wurde die Strafe auf 90 Tagessätze à 60 Euro festgelegt, d. h. das Strafmaß von 6.600 auf 5.400 Euro gesenkt, womit sie formal nicht mehr als vorbestraft gilt.<ref>Florian Weber: ''Volksverhetzung durch Fürther Stadträtin: Strafe reduziert''. In: BR24, Bayerischer Rundfunk, München; vom 18. Juli 2025, aufgerufen am 31. Oktober 2025 - [https://www.br.de/nachrichten/bayern/volksverhetzung-durch-fuerther-stadtraetin-strafe-reduziert,UrJA2Pd online]</ref><ref name="NN250718">Claudia Ziob: ''Volksverhetzung durch Facebook-Post: Gericht reduziert die Strafe für Fürther Stadträtin.'' In: NN+ vom 18. Juli 2025, aufgerufen am 31. Oktober 2025 - [https://www.nn.de/fuerth/1.14763574 online] ''(Bezahlschranke)''</ref> Das Landgericht wertete die Geständigkeit Laus und den Umstand, dass sie die Facebook-Beiträge nach dem Urteil des Amtsgerichts gelöscht hatte als strafmildernd. Der Anwalt Laus gab gegenüber der Presse an, dass sie in keinerlei Weise beabsichtigt hatte, Hass gegen Muslime anzustiften. Bereits im März hatte ihre Verurteilung eine weitere Konsequenz, denn sie wurde als Verwaltungsbeirätin der Fürther Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) abgewählt. In einem Schreiben an die örtliche Presse gab die WEG an: ''„... man sei der Meinung, dass eine Person mit Laus „Gesinnung“ keine Ämter innerhalb der Gemeinschaft ausüben sollte. Bis heute fehle bei ihr die nötige Einsicht.“''<ref name="NN251030">Julia Ruhnau: ''Nach Urteil wegen Volksverhetzung: Fürther Stadträtin soll Partei verlassen''. In: NN+ vom 30. Oktober 2025 - [https://www.nn.de/fuerth/nach-urteil-wegen-volksverhetzung-further-stadtratin-soll-partei-verlassen-1.14886058 online]</ref> | ||
Losgelöst davon gaben die Freien Wähler gegenüber der örtlichen Presse an, weiterhin | Losgelöst davon gaben die Freien Wähler gegenüber der örtlichen Presse an, weiterhin ihre Mitgliedschaft bei den Freien Wählern einer Prüfung zu unterziehen.<ref name="NN250718" /> Im Oktober 2025 äußerte sich der Landesvorstand der Freien Wähler in der Causa Lau. Wenn es nach dem Willen des Landesvorstandes ginge, so müsste Lau die Partei verlassen. Deshalb wurde ein Parteiausschlussverfahren angestrebt. Auch dagegen legte Lau einen Widerspruch ein, sodass ein parteiinternes Schiedsgericht nun über den Ausschluss zu befinden hat. Gegenüber der örtlichen Presse gab der Bezirksvorsitzende der Freien Wähler, Steffen Schmidt, an, dass auch bei einem Nichtausschluss aus der Partei Lau eine zweijährige Sperre für alle Parteiämter drohe. Damit könnte Lau nicht mehr die Freien Wähler in Fürth als Vorsitzende anführen. Unabhängig davon kann Heidi Lau, so der Oberbürgermeister in einem Gespräch mit der Presse, selbstverständlich auch weiterhin als Mitglied der Freien Wähler für den Stadtrat kandidieren und gewählt werden. Sollte sie aus der Partei ausgeschlossen werden, so wäre sie dann als parteiloses Mitglied weiterhin im Stadtrat vertreten – immer vorausgesetzt, dass sie 2026 bei der Kommunalwahl antritt und auch gewählt würde.<ref name="NN251030" /> | ||
== Lokalberichterstattung == | == Lokalberichterstattung == | ||