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Nach der Novemberrevolution und dem Ende des Deutschen Kaiserreichs hatte der Rat der Volksbeauftragten am 12. November 1918 in Berlin das als demokratisch geltende gleiche, geheime, direkte und allgemeine Wahlrecht für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen ausgerufen.[5] | Nach der Novemberrevolution und dem Ende des Deutschen Kaiserreichs hatte der Rat der Volksbeauftragten am 12. November 1918 in Berlin das als demokratisch geltende gleiche, geheime, direkte und allgemeine Wahlrecht für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen ausgerufen.[5] | ||
Das feudale Dreiklassenwahlrecht das von 1850 bis 1918 galt, und nur wohlhabenden Männern die Teilhabe an Wahlen zugestand war damit beendet. | Das feudale Dreiklassenwahlrecht das von 1850 bis 1918 galt, und nur wohlhabenden Männern die Teilhabe an Wahlen zugestand war damit beendet. | ||
Bis 1908 war Frauen in Preußen und Bayern jede politischen Betätigung verboten. | Bis 1908 war Frauen in Preußen und Bayern jede politischen Betätigung verboten.<ref>Bundeszentrale für politische Bildung "Die Parteien, das Wahlrecht und die Frauen.</ref> | ||
''Die Selbstverständlichkeit dass Frauen das Aktive Wahlrecht - das Recht gewählt zu werden | ''Die Selbstverständlichkeit dass Frauen das Aktive Wahlrecht - das Recht gewählt zu werden | ||
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