101.268
Bearbeitungen
| Zeile 21: | Zeile 21: | ||
Es soll im Batzenhaus in früheren Zeiten eine Schankstätte mit altem Recht gewesen sein. 1888 [?] ging das Gebäude mit Garten um 4.000 Gulden von [[Johann Rudolf Gröber]] in den Besitz des im Jahr 1854 hierher gezogenen Vaters des jetzigen Inhabers über. Von 1854 bis 1858 wohnte die Familie im sogenannten [[Dockelesgarten|Dokelesgarten]] (Blumenstraße). Zu dem Anwesen gehören auch die sich vor dem Haus befindlichen Wiesen entlang der Brücke und des Flusses. Die Familie ernähre sich reichlich aus dem Erlös von dem zum Markt bringenden Gemüse und Milch der Kühe. | Es soll im Batzenhaus in früheren Zeiten eine Schankstätte mit altem Recht gewesen sein. 1888 [?] ging das Gebäude mit Garten um 4.000 Gulden von [[Johann Rudolf Gröber]] in den Besitz des im Jahr 1854 hierher gezogenen Vaters des jetzigen Inhabers über. Von 1854 bis 1858 wohnte die Familie im sogenannten [[Dockelesgarten|Dokelesgarten]] (Blumenstraße). Zu dem Anwesen gehören auch die sich vor dem Haus befindlichen Wiesen entlang der Brücke und des Flusses. Die Familie ernähre sich reichlich aus dem Erlös von dem zum Markt bringenden Gemüse und Milch der Kühe. | ||
== Denkmaleigenschaft == | == Denkmaleigenschaft == | ||
[[Datei:Batzenhäusla Nov 2025 3.jpg|mini|rechts|Abrissarbeiten am ehem. Batzenhäusla im Nov. 2025]] | |||
Aus den Bauakten der Stadt Fürth ist ersichtlich, dass das Gebäude im letzten Viertel des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts mehrfach umgebaut wurde. Die letzte umfassende Veränderung und Modernisierung fand somit in den 1970/80er Jahren statt. Dabei wurden vor allem im Inneren deutliche Veränderungen vorgenommen, sodass das Landesamt für Denkmalschutz im Jahr 2019 bei einer Begehung zu dem Ergebnis kam, dass die Veränderungen der historischen Binnengliederungen sowie der vollständige Verlust der historischen Ausstattung nicht mehr dazu führen, dass das Gebäude die Kriterien gem. den gesetzlichen Vorgaben des Bay. Denkmalschutzes erfüllt. Insbesondere das Fehlen des Erlebbarkeit der ehemaligen Gaststätte bzw. das Fehlen der Bedeutung des Hauses als ehemals beliebte Einkehrmöglichkeit am Kirchweg von Fürth nach [[Ronhof]] und [[Kronach]] würden den Kriterien eines Einzeldenkmals widersprechen.<ref>Bay. Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 20. August 2019 an die Stadt Fürth, Vollzug des Bay. Denkmalschutzgesetzes Ulmenstraße 4</ref> | Aus den Bauakten der Stadt Fürth ist ersichtlich, dass das Gebäude im letzten Viertel des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts mehrfach umgebaut wurde. Die letzte umfassende Veränderung und Modernisierung fand somit in den 1970/80er Jahren statt. Dabei wurden vor allem im Inneren deutliche Veränderungen vorgenommen, sodass das Landesamt für Denkmalschutz im Jahr 2019 bei einer Begehung zu dem Ergebnis kam, dass die Veränderungen der historischen Binnengliederungen sowie der vollständige Verlust der historischen Ausstattung nicht mehr dazu führen, dass das Gebäude die Kriterien gem. den gesetzlichen Vorgaben des Bay. Denkmalschutzes erfüllt. Insbesondere das Fehlen des Erlebbarkeit der ehemaligen Gaststätte bzw. das Fehlen der Bedeutung des Hauses als ehemals beliebte Einkehrmöglichkeit am Kirchweg von Fürth nach [[Ronhof]] und [[Kronach]] würden den Kriterien eines Einzeldenkmals widersprechen.<ref>Bay. Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 20. August 2019 an die Stadt Fürth, Vollzug des Bay. Denkmalschutzgesetzes Ulmenstraße 4</ref> | ||