172
Bearbeitungen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
|||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
=Einführung Frauenwahlrecht in Deutschland am 12. November 1918= | =Einführung Frauenwahlrecht in Deutschland am 12. November 1918= | ||
Nach der Novemberrevolution und dem Ende des Deutschen Kaiserreichs hatte der Rat der Volksbeauftragten am 12. November 1918 in Berlin das als demokratisch geltende gleiche, geheime, direkte und allgemeine Wahlrecht '''für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen''' ausgerufen | Nach der Novemberrevolution und dem Ende des Deutschen Kaiserreichs hatte der Rat der Volksbeauftragten am 12. November 1918 in Berlin das als demokratisch geltende gleiche, geheime, direkte und allgemeine Wahlrecht '''für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen''' ausgerufen. | ||
Von 1850 bis 1918 galt das feudale Dreiklassenwahlrecht das nur wohlhabenden steuerpflichtigen Männern die Teilhabe an Wahlen zugestand.<ref>Bundeszentrale für politische Bildung "Politiklexikon Dreiklassenwahlrecht"</ref> | Von 1850 bis 1918 galt das feudale Dreiklassenwahlrecht das nur wohlhabenden steuerpflichtigen Männern die Teilhabe an Wahlen zugestand. | ||
Die Frauenbewegung forderte seit dem 19. Jahrhundert gleiche Rechte für Frauen auf Bildung, Erziehung und politische Teilhabe. | <ref>Bundeszentrale für politische Bildung "Politiklexikon Dreiklassenwahlrecht"</ref><br> Das Reichstagswahlgesetz trat am 30. November 1918 in Kraft. Das Verhältniswahlrecht wurde eingeführt. | ||
Das Alter für das Aktive Wahlrecht - das Recht zu wählen - wurde von 25 Jahren auf 20 Jahre herabgesetzt. Das Alter von 20 Jahren muss am Wahltag erreicht sein. | |||
Das Alter für das Passive Wahlrecht - das Recht sich auf der Wahlliste einer Partei zur Wahl zu stellen - bleibt das Alter von 25 Jahren am Wahltag. | |||
Voraussetzung ist eine gewisse Aufenthaltsdauer des Wohnsitzes, der Besitz der Bürgerrechte, kein Vorliegen der Entmündigung oder die Einschaltung eines Vormunds. | |||
'''Die Frauenbewegung forderte seit dem 19. Jahrhundert gleiche Rechte für Frauen auf Bildung, Erziehung und politische Teilhabe.'''<br> | |||
Bis 1908 war Frauen in Preußen und Bayern jede politischen Betätigung verboten. | Bis 1908 war Frauen in Preußen und Bayern jede politischen Betätigung verboten. | ||
Das Inkrafttreten des Reichsvereinsgesetzes am 15. Mai 1908 hob die bis dahin bestehenden landesgesetzlichen Beschränkungen für die Teilnahme der Frauen am politischen Leben auf. Die Mitgliedschaft in einer politischen Partei war nun auch Frauen erlaubt. Sie erreichten in den parteiinternen Aufstellungsverfahren jedoch oft nur hintere Listenplätze. | |||
''Die Selbstverständlichkeit dass Frauen das Aktive Wahlrecht - das Recht zu wählen sowie das Passive Wahlrecht - das Recht gewählt zu werden zugestanden wird, wurde von Frauenverbänden, sozialen Bewegungen, Parteien - besonders der SPD über viele Jahre schwer erkämpft.''<ref>Bundeszentrale für politische Bildung "Die Parteien, das Wahlrecht und die Frauen.</ref> | |||
Nach nur 2 Monaten am 12. Januar 1919 findet die Bayerische Landtagswahl eine Woche später am 19.Januar.1919 die Wahl zur deutschen Nationalversammlung und am 15.Juni 1919 die Kreis-Gemeindewahlen statt. | Nach nur 2 Monaten am 12. Januar 1919 findet die Bayerische Landtagswahl eine Woche später am 19.Januar.1919 die Wahl zur deutschen Nationalversammlung und am 15.Juni 1919 die Kreis-Gemeindewahlen statt. | ||
Bearbeitungen