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[[Datei:C7 I GR 98 3 Stadtarchiv Nürnberg Anlage A.jpg|thumb|left]] | [[Datei:C7 I GR 98 3 Stadtarchiv Nürnberg Anlage A.jpg|thumb|left]] | ||
[[Datei:C7 I GR 98 5 Stadtarchiv Nürnberg Anlage B.jpg|thumb|right]] | [[Datei:C7 I GR 98 5 Stadtarchiv Nürnberg Anlage B.jpg|thumb|right]] | ||
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Datei:Stadtarchiv Fürth AR 27 8, (2) Meldung über die Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Alter.jpg | Datei:Stadtarchiv Fürth AR 27 8, (2) Meldung über die Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Alter.jpg | ||
Regelung für Soldaten Wahlliste für die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung Bild Stadtarchiv AR 27/8 | Regelung für Soldaten Wahlliste für die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung Bild Stadtarchiv AR 27/8 | ||
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Für die enorme Kostensteigerung hatte alleine der Magistrat aufzukommen.<Ref>Stadtarchiv Fürth</ref> | Für die enorme Kostensteigerung hatte alleine der Magistrat aufzukommen.<Ref>Stadtarchiv Fürth</ref> | ||
==Entmündigungen und vorläufige Vormundschaften Bekanntmachung | ==Entmündigungen und vorläufige Vormundschaften Bekanntmachung Staatsministerium der Justiz== | ||
Das Staatsministerium der Justiz veröffentlicht am ... folgende Bekanntmachung über ''die Mitteilung von Entmündigungen und vorläufigen Vormundschaften | Das Staatsministerium der Justiz veröffentlicht am ... folgende Bekanntmachung über ''die Mitteilung von Entmündigungen und vorläufigen Vormundschaften die Aufstellung der Wählerlisten betreffend'' [[Datei:C7 I GR 101 1 Staatsministerium der Justiz Entmündigte Frauen.jpg|thumb|right]]Nach § 4 der Verordnung vom 30. November 1910 über die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung und nach §2 der Wahlordnung für den neuen Bayerischen Landtag vom 07. Dezember sind Personen die entmündigt sind oder unter vorläufiger Vormundschaft stehen vom Wahlrecht ausgeschlossen. | ||
Es ist, namentlich angesichts der Ausdehnung des Wahlrechts auf die Frauen und an die Personen im Alter von 20 bis 25 Jahren geboten, Vorsorge zu treffen, dass die Gemeindebehörden von diesen Tatsachen für die Erstellung der Wählerlisten vollständig und rechtzeitig Kenntnis erhalten. | Es ist, namentlich angesichts der Ausdehnung des Wahlrechts auf die Frauen und an die Personen im Alter von 20 bis 25 Jahren geboten, Vorsorge zu treffen, dass die Gemeindebehörden von diesen Tatsachen für die Erstellung der Wählerlisten vollständig und rechtzeitig Kenntnis erhalten. | ||
= Landtagswahl am 12. Januar 1919 = | |||
Bei den Wahlen zum ersten Landtag des demokratischen Staates am 12. Januar (in der Pfalz am 2. Februar) 1919 waren nach der "Wahlordnung für den neuen bayerischen Landtag" vom 7. Dezember 1918 (Gesetz- und Verordnungsblatt für den Volksstaat Bayern 1918, 1257-1270) Erstmals alle bayerischen Staatsangehörigen wahlberechtigt, die mindestens 20 Jahre alt waren. Wer entmündigt ist oder unter vorläufiger Vormundschaft steht hat kein Wahlrecht. | |||
Dieses provisorische Wahlrecht erklärte ganz Bayern zu einem Wahlkreis, in dem erstmals nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts gewählt wurde. Wer sich um eines der 180 Abgeordnetenmandate bewerben wollte, das passive Wahlrecht ausüben wollte, musste einen mindestens einjährigen Aufenthalt in Bayern vorweisen können und das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die Person musste mittels eines Wahlvorschlages nominiert werden, der von mindestens 50 Wahlberechtigten eines Stimmkreises (Bayern war in 133 Stimmkreise eingeteilt) unterzeichnet sein musste; diese Wahlvorschläge konnten miteinander verbunden werden.<ref>https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Wahlrecht_(Weimarer_Republik)#Das_Wahlrecht_von_1918/19</ref><br> | |||
Früher wurde die Stimmenzählung dezentralisiert in 133 Wahlkreisen durch die Wahlkommissäre vorgenommen und abgeschlossen, bei der diesmaligen Wahl hingegen musste infolge des Umstandes, dass das Gesamtgebiet Bayerns rechts des Rheins einen Wahlkreis bildete, die Stimmenzählung auch an einer zentralen Stelle, und zwar im Statistischen Landesamt an der Hand der aus 7.166 Stimmbezirken unmittelbar einlaufenden Einzel- Wahlverhandlungen vorgenommen werden. Der schleppende Einlauf infolge der um die Zeit der Wahl herrschenden ungünstigen Verkehrsverhältnisse, ferner das Zusammenlaufen von soviel zunächst ungesichteten Urmaterial an einer Stelle und das Arbeiten auf so breiter Grundlage, dann aber auch die außerordentliche Freiheit des einzelnen Wählers, in jedem der 7 166 | |||
Stimmbezirke sich seinen Kandidaten unter 424 vorgeschlagenen Kandidaten auszusuchen, brachten es mit sich, | |||
das das Zählgeschäft wesentlich längere Zeit beanspruchte wie bei früheren Wahlen.<ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Einundfünfzigster Jahrgang 1919 52. Band Seite 247</ref> | |||
Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den Stimmkreis 26 | Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den Stimmkreis 26 | ||
== Wahlergebnisse == | == Wahlergebnisse == | ||
Wahlbeteiligung | Wahlbeteiligung | ||
'''Stimmkreis 26''' | |||
*Wahlberechtigte Personen | *Wahlberechtigte Personen Frauen Männer | ||
*Personen die gewählt haben | *Personen die gewählt haben Frauen % Männer % | ||
*Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen | *Gesamtzahl der abgegebenen (gültigen) Stimmen | ||
'''Wahlvorschlag der Bayerischen Volkspartei'''<br><ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Jg. 51 Jahr 1919 Heft 1,2 Seite 247-252</ref> | |||
108 Männer 4 Frau, gewählte Abgeordnete 6 Männer 0 Frauen | |||
'''Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Bayerns'''<br> | |||
93 Männer 3 Frauen, gewählte Abgeordnete 6 Männer 0 Frauen | |||
'''Wahlvorschlag der Deutschen Volkspartei'''<br> | |||
57 Männer 4 Frau, gewählte Abgeordnete 2 Männer 0 Frauen | |||
'''Wahlvorschlag des Bayerischen Bauernbundes'''<br> | |||
58 Männer 0 Frau, gewählte Abgeordnete 1 Mann 0 Frauen | |||
'''Wahlvorschlag der Nationalliberalen Partei in Bayern und der Bayerischen Mittelpartei'''<br> | |||
22 Männer 1 Frau, gewählte Abgeordnete 0 Männer 0 Frauen | |||
'''Wahlvorschlag der Unabhängigen sozialdemokratischen Partei'''<br> | |||
50 Männer 4 Frau, gewählte Abgeordnete 0 Männer 0 Frauen | |||
'''Wahlvorschlag der Mittelstandspartei'''<br> | |||
10 Männer 0 Frau, gewählte Abgeordnete 0 Männer 0 Frauen | |||
'''Wahlvorschlag des Bundes der Berufs-Unteroffiziere Bayerns'''<br> | |||
4 Männer, gewählte Abgeordnete 0 Männer | |||
'''Wahlvorschlag der Demokratisch-sozialistischen Bürgerpartei'''<br> | |||
5 Männer 0 Frau, gewählte Abgeordnete 0 Männer 0 Frauen | |||
=== Die erste Abgeordnete aus Franken === | === Die erste Abgeordnete aus Franken === | ||
'''Käthe Günther''' geb. am 11.01.1873 in Gnötzheim/Ufr., gest. in Rothenburg o.d.Tauber am 09.10.1933 | '''Käthe Günther''' geb. am 11.01.1873 in Gnötzheim/Ufr., gest. in Rothenburg o.d.Tauber am 09.10.1933 | ||
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= Wahl der verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 = | = Wahl der verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 = | ||
Die | Die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung fand am 19. Januar 1919 statt. Sie war die erste reichsweite Wahl nach der Novemberrevolution von 1918 und hatte die Bildung der verfassunggebenden Weimarer Nationalversammlung zum Ziel. Auch sollte der Rat der Volksbeauftragten ....zu dem 2 Frauen gehören ....durch eine demokratisch legitimierte Regierung abgelöst werden. Sie war die erste reichsweite Wahl nach dem Verhältniswahlrecht. | ||
Wahlberechtigt sind alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben. | Wahlberechtigt sind alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben. Wer entmündigt ist oder unter vorläufiger Vormundschaft steht hat kein Wahlrecht. | ||
Wer entmündigt ist oder unter vorläufiger Vormundschaft steht hat kein Wahlrecht. | Voraussetzung für das Passive Wahlrecht ist die Vollendung des 25. Lebensjahres, ein mindestens einjähriger Aufenthalt im Deutschen Reich, im Besitz der Bürgerrechte sein. | ||
Voraussetzung für das Passive Wahlrecht ist | Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den Stimmkreis 26<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Wahl_zur_Deutschen_Nationalversammlung</ref> | ||
Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den Stimmkreis 26 | |||
== Wahlergebnisse == | == Wahlergebnisse == | ||
Wahlbeteiligung | Wahlbeteiligung '''Stimmkreis 26''' | ||
'''Stimmkreis 26''' | |||
*Wahlberechtigte Personen 738.628 Frauen 628.837 Männer | *Wahlberechtigte Personen 738.628 Frauen 628.837 Männer | ||
*Personen die gewählt haben 613.374 Frauen 83% 464.115 Männer 84% | *Personen die gewählt haben 613.374 Frauen 83% 464.115 Männer 84% | ||
*Gesamtzahl der abgegebenen (gültigen) Stimmen 1.143.866 | *Gesamtzahl der abgegebenen (gültigen) Stimmen 1.143.866 | ||
'''A. Wahlvorschlag "Dr. Braun" Sozialdemokratische Partei'''<br> | '''A. Wahlvorschlag "Dr. Braun" Sozialdemokratische Partei'''<br><ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Jg. 51 Jahr 1919 Heft 4 Seite 686-687</ref> | ||
15 Männer 1 Frau | 15 Männer 1 Frau | ||
* Platz 6 Grünberg Helene, Arbeitersekretärin in Nürnberg | * Platz 6 Grünberg Helene, Arbeitersekretärin in Nürnberg | ||
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Gewählte Abgeordnete | Gewählte Abgeordnete | ||
'''423 Männer 37Frauen'''<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Mitglieder_der_Nationalversammlung_von_1919</ref> | '''423 Männer 37Frauen'''<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Mitglieder_der_Nationalversammlung_von_1919</ref> | ||
=== Die erste Abgeordnete aus Franken === | === Die erste Abgeordnete aus Franken === | ||
Im November 1919 wurde '''Helene Grünberg''' als eine der ersten weiblichen Abgeordneten im Nachrückverfahren Mitglied der Weimarer Nationalversammlung aus dem Wahlkreis Franken. | Im November 1919 wurde '''Helene Grünberg''' als eine der ersten weiblichen Abgeordneten im Nachrückverfahren Mitglied der Weimarer Nationalversammlung aus dem Wahlkreis Franken. | ||
Helene Grünberg wurde am am 28. Juni 1874 in Berlin als Tochter eines Berliner Restaurateurs geborenen. Nach dem Besuch der Volkschule absolvierte Sie eine handwerkliche Ausbildung zur Schneiderin. In den 1890 Jahren trat Sie in die Sozialdemokratische Partei Deutschlands ein. 1896 wurde Sie Mitglied der Gewerkschaftsbewegung in der sie sich stark dem Thema Dienstmädchen, Wasch -und Putzfrauen annahm. | Helene Grünberg wurde am am 28. Juni 1874 in Berlin als Tochter eines Berliner Restaurateurs geborenen. Nach dem Besuch der Volkschule absolvierte Sie eine handwerkliche Ausbildung zur Schneiderin. In den 1890 Jahren trat Sie in die Sozialdemokratische Partei Deutschlands ein. 1896 wurde Sie Mitglied der Gewerkschaftsbewegung in der sie sich stark dem Thema Dienstmädchen, Wasch -und Putzfrauen annahm. | ||
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