Benutzerin:Roselie/Frauenwahlrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Paragraph 16 Bürgerliches Gesetzbuch
§ 16 Bürgerlichen Gesetzbuches erleichtert es den Männern ihre Frauen zu entmündigen. Recht auf eigene Sexualität Sexuelles „Fehlverhalten“
Verletzung der Häuslichen Pflichten, Hysterie)
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