Stadtrat: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Rathaus Sitzungssaal Nov 2020 10.jpg|mini|right|Inschrift: ''Publico consilio. Publicae saluti.'']]
[[Datei:Armenpflegeschaft 1906 .jpg|mini|right|Ratsmitglieder um 1906]]
[[Datei:Armenpflegeschaft 1906 .jpg|mini|right|Ratsmitglieder um 1906]]
[[Datei:Stadtrat 1988.jpg|miniatur|rechts|Sitzungsaal, um 1988]]
Der '''Fürther Stadtrat''' (auch ''Rat der Stadt Fürth''; 1818-1919 ''Gemeindekollegium der Stadt Fürth'') ist das höchste Selbstverwaltungsorgan der [[Stadt Fürth]] und gewähltes Vertretungsorgan der Stadtbürger. Dem Stadtrat steht der [[Oberbürgermeister]], qua seines Amtes Mitglied des Exekutivorgans, als „Geschäftsführer“ und oberster städtischer Repräsentant vor.
Der '''Stadtrat der Stadt Fürth''' ("''Gemeindebevollmächtigte der Stadt Fürth''") ist das höchste Selbstverwaltungsorgan innerhalb der Stadt Fürth. Nur er kann bestimmen, was in Fürth "kommunales Gesetz" ist. Er ist ein Instrument der lokalen Demokratie in Fürth.
 
Ihm steht der [[Oberbürgermeister]] als Mitglied, als "Geschäftsführer" und oberster Repräsentant vor.


== Geschichte ==
== Geschichte ==
Fürth besaß vom Jahr der Erhebung zur »Stadt 1. Klasse« [[1818]] an bis [[1919]] im »Gemeindekollegium« ein erstes Vorläufer-Gremium des heutigen Stadtrats: Nach dem zweiten Gemeindeedikt von 1818 entstanden erweiterte Selbstverwaltungsrechte für die Kommune. Die Fürther Bürger konnten fortan Wahlmänner wählen, die dann die Gemeindebevollmächtigten bestimmten, jenes Gremium das in etwa dem heutigen Stadtrat entspricht. Die Bevollmächtigten wählten dann [[Bürgermeister]] und [[Magistrat|Magistratsräte]] (vergleichbar den heutigen Referenten). Wahlrecht hatten nur jene Bewohner, denen das Bürgerrecht verliehen war.
=== Ab 1818 ===
Fürth besaß vom Jahr der Erhebung zur „Stadt 1. Klasse“ [[1818]] an bis [[1919]] im „Gemeindekollegium“ ein erstes Vorläufer-Gremium des heutigen Stadtrats: Nach dem zweiten Gemeindeedikt von 1818 entstanden erweiterte Selbstverwaltungsrechte für die Kommune. Die Fürther Bürger konnten fortan Wahlmänner wählen, die dann die Gemeindebevollmächtigten bestimmten, jenes Gremium das in etwa dem heutigen Stadtrat entspricht. Die Bevollmächtigten wählten dann [[Bürgermeister]] und [[Magistrat|Magistratsräte]] (vergleichbar den heutigen Referenten). Wahlrecht hatten nur jene Bewohner, denen das Bürgerrecht verliehen war.


Kommunalwahlen im heutigen Sinne wurden erst durch die Räterepublik 1919 eingeführt: In § 14 des „Vorläufigen Staatsgrundgesetzes des Freistaates Bayern“ vom 17. März 1919 wird eine Wahl nach den Grundsätzen des Landtagswahlrechts, also als allgemeine, gleiche, unmittelbare und geheime Wahl vorgeschrieben. Konkretisiert wurde dies im „Gesetz über die gemeindliche Selbstverwaltung“ vom 22. Mai 1919 und in der Gemeindeordnung vom 17. Oktober 1927.
Kommunalwahlen im heutigen Sinne wurden erst durch die Räterepublik 1919 eingeführt: In § 14 des „Vorläufigen Staatsgrundgesetzes des Freistaates Bayern“ vom 17. März 1919 wird eine Wahl nach den Grundsätzen des Landtagswahlrechts, also als allgemeine, gleiche, unmittelbare und geheime Wahl vorgeschrieben. Konkretisiert wurde dies im „Gesetz über die gemeindliche Selbstverwaltung“ vom 22. Mai 1919 und in der Gemeindeordnung vom 17. Oktober 1927.
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Siehe auch: [[Stadtverwaltung (19. Jahrhundert)]]
Siehe auch: [[Stadtverwaltung (19. Jahrhundert)]]


Durch das so genannte Reichsgleichschaltungsgesetz vom 31. März 1933 wurde der demokratisch gewählte Stadtrat aufgelöst und im Verhältnis der am 5. März 1933 abgegebenen Stimmen bei der Reichstagswahl neu besetzt - wobei die KPD bewusst nicht mehr berücksichtigt wurde. Durch ein weiteres "Gleichschaltungsgesetz" vom 7. April 1933 wurde die Zahl der Stadträte zusätzlich reduziert auf 28 Sitze, wovon 15 Sitze der NSDAP zufielen, die mithin die absolute Mehrheit hatte. 1935 wurde die Gemeindeordnung reichsweit gleichgeschaltet mit einer zentralistischen Machtausrichtung: Die Verwaltung wurde vom Bürgermeister oder seinem Stellvertreter alleine geführt, der Stadtrat verlor seine politische Funktion vollständig und wurde auf ein rein beratendes Gremium degradiert. Im Sommer 1935 wird auch diese reine NSDAP-Besetzung nochmals aufgelöst und durch den amtierenden Oberbürgermeister Jakob mit "handverlesenen" »Ratsherren« am 3. Oktober 1935 neu besetzt.
=== Ab 1933 ===
Durch das so genannte Reichsgleichschaltungsgesetz vom 31. März [[1933]] wurde der demokratisch gewählte Stadtrat aufgelöst und im Verhältnis der am 5. März 1933 abgegebenen Stimmen bei der Reichstagswahl neu besetzt - wobei die KPD bewusst nicht mehr berücksichtigt wurde. Durch ein weiteres „Gleichschaltungsgesetz“ vom 7. April 1933 wurde die Zahl der Stadträte zusätzlich reduziert auf 28 Sitze, wovon 15 Sitze der NSDAP zufielen, die mithin die absolute Mehrheit hatte. 1935 wurde die Gemeindeordnung reichsweit gleichgeschaltet mit einer zentralistischen Machtausrichtung: Die Verwaltung wurde vom Bürgermeister oder seinem Stellvertreter alleine geführt, der Stadtrat verlor seine politische Funktion vollständig und wurde auf ein rein beratendes Gremium degradiert. Im Sommer 1935 wird auch diese reine NSDAP-Besetzung nochmals aufgelöst und durch den amtierenden Oberbürgermeister Jakob mit ''handverlesenen'' „Ratsherren“ am 3. Oktober 1935 neu besetzt.


Siehe auch: [[Nationalsozialistische_Deutsche_Arbeiterpartei#Aufl.C3.B6sung_des_Stadtrates_1933|Machtergreifung: Auflösung des Stadtrats]]
Siehe auch: [[Nationalsozialistische_Deutsche_Arbeiterpartei#Aufl.C3.B6sung_des_Stadtrates_1933|Machtergreifung: Auflösung des Stadtrats]]


[[Datei:Kommunalwahl 1946-2014.jpg|mini|right|Ergebnisse der Kommunalwahlen Fürth 1946 - 2020]]
=== Ab 1945 ===
[[Datei:Kommunalwahl 1946-2014 WB.jpg|mini|right|Wahlbeteiligung Kommunalwahlen Fürth 1946 - 2020]]
[[Datei:Kommunalwahl 1946-2014.jpg|mini|right|Stadtratswahlen in Fürth, Ergebnisse 1946 - 2020]]
 
[[Datei:Kommunalwahl 1946-2014 WB.jpg|mini|right|Stadtratswahlen in Fürth, Wahlbeteiligung 1946 - 2020]]
Nach dem Sieg der Alliierten wurde der NS-Stadtrat aufgelöst und durch ein beratendes Gremium aus 27 Fürther Bürgern ersetzt. Die erste demokratische Wahl fand dann wieder am [[26. Mai]] [[1946]] statt. Seit dem [[8. Dezember]] desselben Jahres ist die kommunale Selbstverwaltung in Artikel 11 (2) der Bayerischen Verfassung verankert.
Nach dem Sieg der Alliierten, in Bayern die [[Die Amerikaner in Fürth|USA]], wurde der NS-Stadtrat durch die [[Military Government|US-Militärregierung]] aufgelöst und durch ein beratendes Gremium aus 27 Fürther Bürgern ersetzt. Die erste demokratische Wahl fand dann wieder am [[26. Mai]] [[1946]] statt. Seit dem [[8. Dezember]] desselben Jahres ist die kommunale Selbstverwaltung in Artikel 11 Absatz 2 der ''Verfassung des Freistaates Bayern''<ref>https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf-11</ref> verankert.


== Zusammensetzung ==
== Zusammensetzung ==
6.423

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