Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten
Das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten wird seit 1994 als ehrende Anerkennung für langjährige hervorragende ehrenamtliche Tätigkeit verliehen. Es erhalten Personen, die sich durch aktive Tätigkeit in Vereinen, Organisationen und sonstigen Gemeinschaften mit kulturellen, sportlichen, sozialen oder anderen gemeinnützigen Zielen hervorragende Verdienste erworben haben. Die Verdienste sollen vorrangig im örtlichen Bereich erbracht worden sein und in der Regel mindestens 15 Jahre umfassen.
Das Ehrenzeichen wird vom Ministerpräsidenten verliehen. Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder der Staatsregierung, die Regierungspräsidenten, Landräte und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte.
Jedermann kann bei den Kreisverwaltungsbehörden, Regierungen, Bayerischen Staatsministerien und der Bayerischen Staatskanzlei Anregungen auf Verleihung eines Ordens formlos einreichen.
Träger
Vorlage:Personen mit dieser Auszeichnung
Außerdem
Lokalberichterstattung
- vnp: Hohes Lob für verdiente Fürther, in: Fürther Nachrichten vom 7. März 2023, S. 3 (Druckausgabe)
Weblinks
Bilder
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- ↑ Bekanntmachung der Bayerischen Staatskanzlei vom 25. März 2022, abgerufen im März 2025
- ↑ Bekanntmachung der Bayerischen Staatskanzlei vom 31. Juli 2023, abgerufen im März 2025
- ↑ Bekanntmachung der Bayerischen Staatskanzlei vom 9. Januar 2024, abgerufen im März 2025
- ↑ Bekanntmachung der Bayerischen Staatskanzlei vom 11. November 2024, abgerufen im März 2025