Nachtwächter

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Nachtwächter an der Altstadtweinacht am Waagplatz

Ein Nachtwächter war ein Beruf, der mit dem Bestehen der ersten größeren Städte im Mittelalter aufkam. Die wesentliche Aufgabe des Nachtwächters war nachts für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Dabei sagte der Nachtwächter häufig die Zeit an, da die meisten Menschen selbst noch über keine Uhr verfügten.[1]

Im Adressbuch der Stadt Fürth von Adam Eger aus dem Jahr 1807 wurden drei gemeindliche Nachtwächter genannt: Spanner, Nagel, Herrmann. Somit beschäftigte die gerade zur Stadt 2. Klasse erhobene Gemeinde Fürth seit mind. 1807/08 sog. Nachtwächter. Im Jahr 1807 hießen laut dem Adressbuch der Stadt Fürth 1817 Spanner, Nagel, Schmelzer. In einer (angefochtenen) Urkunde von 1658 wurde aber bereits vermerkt, dass die Fürther Juden zum Unterhalt des Nachtwächters 10 Gulden beisteuert haben sollten.[2] "Vom 1. Januar 1822 an hörte das Ausrufen von Sentenzen und Bibelsprüchen durch die Nachtwächter auf."[3]

Der Magistrat beschäftigte sich um ein Gesuch der drei Nachtwächter vom 1. März 1817 für eine Zulage. In einer der darauffolgenden Sitzungen des Munizipalrats solle gnädig berücksichtigt werden, ihre kärgliche und kaum vor dem Hunger-Tod mit ihren Familien bei den jetzigen harten Zeiten nicht hinreichende Besoldung (das jährliche fixe Gehalt von 68 Gulden und aus Sammlung an Neujahr ca. 50 Gulden) anzuheben. Das Gesuch wurde aber vor der Hand lediglich ad acta genommen [d.h. noch kein Beschluss gefasst].[4]

Nachtwächteranfrage 1839

1839 kam es zu einer Offenen Bittschrift der Markgrafengäßler wegen des bereits drei Jahre unterbliebenen Nachtwächterrufes. Dabei berief man sich auf die Schreiordnung, wo ein Ruf am Brunnen[5] erfolgen sollte, der nächste dann in der Geleitsgasse am Wimmersberger´schen Hause. Zwischen den Häusern Markgrafengasse 12 und 14 gab es einen engen Durchgang - auch als Ratzengang bezeichnet - der südlich des Wimmersberger´schen Hauses endete.[6] In der Antwort wurde deutlich, dass es einerseits um die Frage der Bezahlung für die vier Nachtwächter ging, die offensichtlich freiwillig zu erfolgen hatte, andererseits um die Unsauberkeit in dem angesprochenen Gäßchen, die für die Nachtwächter eine Zumutung darstellten. Diese wollte man aber nicht durch Reinigungsmaßnahmen beseitigen, sondern vielmehr durch Warntafeln mit entsprechenden Strafandrohungen für etwaige Verschmutzungen.[7]

Gemeindliche Nachtwächter arbeiteten bekleidet mit einem langen Kutschermantel und Schlapphut noch bis ca. 1861. Mit einem Horn umgehängt und einer Hellebarde in der einen, die Laterne in der anderen Hand, ging abends der Nachtwächter Balthasar Mauser um 1850 bei jedem Wetter durch die Gassen und Straßen der Stadt. Wie die Turmwächter auf der Rathausturm-Galerie hatte er mit Hornsignal einen Brand in Haus oder Stall zu melden, verbunden mit dem lauten Ruf „Feurio! Feurio!“

Der althergebrachte Ruf „Hört ihr Leut und lasst Euch sagen …“ reizte natürlich zu dem Spottruf „der Hauser hat sei Frau derschlag´n“, was wiederum zu lauthalsen Schimpfen des Mausers führte. Am Silvesterabend 1861 hörte man zuletzt seinen Nachtwächterruf. Am Neujahrsmorgen fand man ihn in einem Winkel der Altstadt, friedlich entschlafen. Die Zunft der treuen Hüter der Stadt war mit ihm ausgestorben.

In Anlehnung an den ehemaligen Nachtwächter lässt der Altstadtverein St. Michael zur Fürther Altstadtweihnacht seit 1980 täglich von einem "historischen" Nachtwächter mit einem Epilog beenden.

Lokalberichterstattung

  • Reinhard Kalb: Zwist um den Fürther Nachtwächter. In: Fürther Nachrichten vom 24. Juli 2025 (Druckausgabe)

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Nachtwächter, Wikipedia online abgerufen am 7. April 2022 | 21:38 Uhr
  2. Chronik der Stadt Fürth 1985 (Buch), S. 104. Dort Quellenverweis: "Manuskript des Nürnberger Archivs".
  3. Chronik der Stadt Fürth 1985 (Buch), S. 235. Dort Quellenverweis: "Pröls´sche Aufzeichnungen".
  4. StA Fürth, Akten Nachtwächter - laut Recherchen Peter Frank
  5. offensichtlich gab es zu jener Zeit einen öffentlichen Brunnen im mittleren Teil der Gasse
  6. vgl. dazu auch Karte 1822
  7. Allerdings sahen die Local-Polizeiverordnungen ein zweimaliges Kehren von Gassen in der Woche vor, nämlich Mittwoch und Samstag, und war bei Unterbleiben mit 30 Kreuzern Bußgeld belegt. Siehe Taschen und Adreßhandbuch von Fürth 1819, S. 75; ebenso S. 76