Berufsmäßiges Stadtratsmitglied

Das Lemma „Mitglied des Fürther Stadtrates“ impliziert eigentlich, dass nicht nur die gewählten, sondern auch die berufsmäßigen Stadtratsmitglieder dabei sein sollten. Oder sonst müsste Lemma „Gewähltes Mitglied des Fürther Stadtrates“ heißen. --HeikoK (Diskussion) 19:20, 23. Feb. 2026 (CET)

Du scheinst mich in puncto Genauigkeit noch übertreffen zu wollen. ;-) Find ich gut! - Konkrete Antwort: Lemma beibehalten. Da beides eine Funktion ist/sein wird, kann es eine Weiterleitung aufs Lemma geben und bei den berufsmäßigen wird in der Funktionsbemerkung eben dies hinterlegt. --Lotte (Diskussion) 20:23, 23. Feb. 2026 (CET)
Ich würde das nicht zusammenfassen, sondern entsprechend im Vorspann präzisieren. Letztlich sind berufsmäßige Stadträte nämlich trotz des trügerischen Namens keine regulären Stadtratsmitglieder, sondern kommunale Wahlbeamten auf Zeit. Diese Referatsleiter (Referenten) gehören zur Verwaltung und ihnen fehlen einige Rechte der normalen Stadtratsmitglieder, so z. B. das Stimmrecht, ebenso gehören sie nicht den Fraktionen an. "Gewählt" ist jedoch auch keine präzise Unterscheidung, Heiko - Die Referenten sind genauso gewählt. Allerdings von den normalen Stadträten, was ein weiteres Recht dieser Stadtratsmitglieder ist, das den berufsmäßigen Stadträten fehlt. --FürthWikiAdmin S (Diskussion) 00:55, 24. Feb. 2026 (CET)
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