Anton Ackermann
Anton Ackermann war ein Maurermeister aus Heßdorf bei Herzogenaurach, der auch in Fürth tätig war.[1]
Wegen ordnungswidriger Bauführung wurde er vom kgl. Stadtgericht Fürth am 23. August 1867 zu einer Geldstrafe von 20 Gulden verurteilt.[1]