12. November 1918 Einführung Frauenwahlrecht in Deutschland

Nach der Novemberrevolution und dem Ende des Deutschen Kaiserreichs hatte der Rat der Volksbeauftragten am 12. November 1918 in Berlin das als demokratisch geltende gleiche, geheime, direkte und allgemeine Wahlrecht für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen ausgerufen.[5] Das feudale Dreiklassenwahlrecht das von 1850 bis 1918 galt, und nur wohlhabenden Männern die Teilhabe an Wahlen zugestand war damit beendet.[1] Bis 1908 war Frauen in Preußen und Bayern jede politischen Betätigung verboten.[2]

Die Selbstverständlichkeit dass Frauen das Aktive Wahlrecht - das Recht gewählt zu werden sowie das Passives Wahlrecht - das Recht zu wählen zugestanden wird, wurde von Frauenverbänden, sozialen Bewegungen, Parteien - besonders der SPD über viele Jahre schwer erkämpft.

Nach Monaten am 12. Januar 1919 findet die Bayerische Landtagswahl eine Woche später die Wahl zur deutschen Nationalversammlung statt. Die Wahlberechtigten erhöhen sich durch die neue Gesetzesregelung vom 12. November enorm. Um deren Anzahl zu ermitteln gehen Mitarbeiter des Stadtmagistrats von Haus zu Haus um Wahllisten zu erstellen. Diese entscheiden über die neue Anzahl der Wahllokale, das Bauamt wird beauftragt für die Bereitstellung der Wahlurnen in genügender Anzahl zu sorgen. Die Wahlberechtigungen werden verschickt? Ohne Erfahrung über das Wahlverhalten der weiblichen Wähler ist es schwierig die Menge der benötigten Wahlzettel mit Kuvert einzuschätzen. Jedes Wahllokal benötigt einen Wahlvorsteher und entsprechende Stellvertreter. Für das Auszählen der Wahlzettel müssen enorme Überstunden geleistet werden. Es ergibt sich eine enorme Kostensteigerung für die der Magistrat alleine aufzukommen hat.

Für die Soldaten im Krieg gelten eigene Wahlregeln.

Landtagswahl am 12. Januar 1919

Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den 26. Wahlkreis Wahlberechtigt sind alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben.

   a) Das 20. Lebensjahr  vollendet haben,
   b) Die bayerische Staatsangehörigkeit besitzen
   c) Mindestens1/2 Jahr in Fürth bzw. Mittelfranken wohnen

Für die Soldaten im Krieg gelten eigene Wahlregeln.

Wahlergebnisse

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Wahlergebnisse Landtagswahl
Partei Ergebnis Frauen Männer


Wahl der verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919

Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den 26. Wahlkreis Wahlberechtigt sind alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben.

   a) Das 20. Lebensjahr  vollendet haben,
   b) Die bayerische Staatsangehörigkeit besitzen
   c) Mindestens1/2 Jahr in Fürth bzw. Mittelfranken wohnen 
   d) Der Reichsjustiz bittet darum darauf zu achten, dass keine entmündigten Frauen zur Wahl zugelassen sind.

Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt wie viele Frauen wählen gehen und sich als Kandidatin zur Wahl stellen werden. Es wird eine rasche Übermittlung an das Reichsamt für Statistik erwartet. Das politische Interesse an dem Ausgang dieser Wahl ist sehr groß. Eine Auswertung des Wahlgeschehens mit weiblicher Beteiligung und jüngerem Wahlalter ergeben sich aus der Auswertung

der Anlagen A bis D die verpflichtend auszufüllen sind.

Die Wahlvorsteher erhalten eine Anleitung zur Berichterstattung über das Ergebnis der Wahlen zur deutschen Nationalversammlung.

Regelung für Soldaten

Wahlliste für die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung Bild Stadtarchiv AR 27/8

Wahlergebnisse

Wahlhelfer sind Tag und Nacht mit auszählen beschäftigt. Es müssen weitere Hilfskräfte eingestellt und Überstunden gemacht und bezahlt werden. Die Kosten für die Wahl sind deutlich höher als bei früheren Wahlen. Wahlbeteiligung Männlich Weiblich

Datei:Stadtarchiv Fürth AR 27 8, (2) Meldung über die Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Alter.jpg

.....Prozent Fürther und ......Prozent Fürtherinnen haben ihr Wahlrecht angenommen.

Übermittlung der Wahlergebnisse

Frauenpolitische Themen im Reichstag

Während der ersten Legislaturperiode der Weimarer Republik, nach den Reichstagswahlen von 1919, waren 37 von 421 Sitzen von Frauen besetzt.[ Viele weibliche Abgeordnete setzten sich für jene Themen ein, die sie bereits zuvor über ihre Frauenverbände oder Parteien hatten durchsetzen wollen. Verfassungsartikel, bei denen Parlamentarierinnen besonders mitwirkten, waren z. B. die grundsätzliche Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 109 Abs. 2 WRV) und die Aufhebung der Entlassung von Beamtinnen bei Heirat (Art. 128 WRV).

Einfachgesetzliche Initiativen im Reichstag betrafen beispielsweise die Zulassung von Frauen zu juristischen Berufen,[13][14] ein Heimarbeitergesetz,[15] die Erweiterung des Mutterschutzes,[16][17] das Wahlrecht von Frauen zu den Kaufmanns- und Gewerbegerichten,[18] das Hausangestelltenrecht, Fragen des Ehe- und Familienrechts, den Umgang mit Prostitution, den Abtreibungsparagraphen, die Regelung der Jugendwohlfahrt, das Jugendgerichtsgesetz, die Mädchenbildung oder die Erwerbsarbeit von Frauen.[19]


Kreistags - Gemeindewahl 15. Juni 1919

Der erste Termin 25. Mai 1919 wurde auf den 15. Juni 1919 verschoben. Personen die infolge Verlegung des Wahltermins in der Zeit vom 25. Mai 1919 bis 15 Juni 1919 noch wahlstimmberechtigt werden, müssen innerhalb der vorbezeichneten Einspruchsfrist Antrag auf nachträgliche Aufnahme in die Wählerliste stellen. Wahlberechtigt sind alle Personen männlichen und weiblichen Geschlechts, die am Wahltage (15Juni 1919)

Wahlalter 25 Jahre?

   a) Das 20. Lebensjahr  vollendet haben,
   b) Die bayerische Staatsangehörigkeit besitzen
   c) Mindestens1/2 Jahr in Fürth bzw. Mittelfranken wohnen 
   

Regelung für Soldaten

Wahlergebnisse

Wahlergebnisse der Kreistags- Gemeindewahl
Partei Ergebnis Frauen Männer
Beispiel
Beispiel
Beispiel
Beispiel

Die ersten 3 Stadträtinnen ziehen in den Gemeinderat ein.

Bilder

C7 I GR 101 1 Staatsministerium der Justiz Entmündigte Frauen.jpg




Wikipedia 1 Gertrud Bäumer: Das Recht der Frau in der beruflichen Interessenvertretung. Zeitschrift für Politik 1910, S. 599–607. 2 Andreas Braune: Die Parteien und das Frauenwahlrecht im Kaiserreich. 12. November 2018. 4 Julia Paulus: 19. Januar 1919 - Erstmaliges aktives und passives Wahlrecht für Frauen in Deutschland Internet-Portal „Westfälische Geschichte“, abgerufen am 30. August 2021. 5 An das deutsche Volk! Aufruf vom 12. November 1918. 13 Gesetz über die Zulassung von Frauen zu den Ämtern und Berufen der Rechtspflege vom 11. Juli 1922, RGBl. S. 573 14 Annelies Kohleiss: Frauen in und vor der Justiz: Der lange Weg zu den Berufen der Rechtspflege. KritV 1988, S. 115–127. 15 Hausarbeitgesetz vom 30. Juni 1923. 16 Gesetz über die Beschäftigung vor und nach der Niederkunft. Vom 16. Juli 1927. 17 Thyra Veyder-Malberg: 16. Juli 1927: Reichstag ratifiziert Washingtoner Übereinkommen. Die Geschichte des Mutterschutzes in Deutschland MDR, 8. März 2021. 18 Gertrud Bäumer: Das Recht der Frau in der beruflichen Interessenvertretung. Zeitschrift für Politik 1910, S. 599–607. 19 Barbara von Hindenburg: Die Auswirkungen des Frauenwahlrechts in der Weimarer Republik. 12. November 2018.

Quellen

Einzelnachweise

  1. Bundeszentrale für politische Bildung "Politiklexikon Dreiklassenwahlrecht"
  2. Bundeszentrale für politische Bildung "Die Parteien, das Wahlrecht und die Frauen.

Siehe auch

Die Auswirkungen des Frauenwahlrechts in der Weimarer Republik Dreiklassenwahlrecht Frauenwahlrecht

Bücher

Hintergrundinformation

Paragraph 16 Bürgerliches Gesetzbuch § 16 Bürgerlichen Gesetzbuches erleichtert es den Männern ihre Frauen zu entmündigen. Recht auf eigene Sexualität Sexuelles „Fehlverhalten“ Verletzung der Häuslichen Pflichten, Hysterie)