Benutzerin:Roselie/Frauenwahlrecht
Einführung Frauenwahlrecht in Deutschland am 12. November 1918
Nach der Novemberrevolution und dem Ende des Deutschen Kaiserreichs hatte der Rat der Volksbeauftragten am 12. November 1918 in Berlin das als demokratisch geltende gleiche, geheime, direkte und allgemeine Wahlrecht für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen ausgerufen.[5] Das feudale Dreiklassenwahlrecht das von 1850 bis 1918 galt, und nur wohlhabenden Männern die Teilhabe an Wahlen zugestand war damit beendet.[1] Bis 1908 war Frauen in Preußen und Bayern jede politischen Betätigung verboten.[2]
Die Selbstverständlichkeit dass Frauen das Aktive Wahlrecht - das Recht gewählt zu werden sowie das Passives Wahlrecht - das Recht zu wählen zugestanden wird, wurde von Frauenverbänden, sozialen Bewegungen, Parteien - besonders der SPD über viele Jahre schwer erkämpft.
Nach Monaten am 12. Januar 1919 findet die Bayerische Landtagswahl eine Woche später die Wahl zur deutschen Nationalversammlung statt. Die Wahlberechtigten erhöhen sich durch die neue Gesetzesregelung vom 12. November enorm. Um deren Anzahl zu ermitteln gehen Mitarbeiter des Stadtmagistrats von Haus zu Haus um Wahllisten zu erstellen. Diese entscheiden über die neue Anzahl der Wahllokale, das Bauamt wird beauftragt für die Bereitstellung der Wahlurnen in genügender Anzahl zu sorgen. Die Wahlberechtigungen werden verschickt? Ohne Erfahrung über das Wahlverhalten der weiblichen Wähler ist es schwierig die Menge der benötigten Wahlzettel mit Kuvert einzuschätzen. Jedes Wahllokal benötigt einen Wahlvorsteher und entsprechende Stellvertreter. Für das Auszählen der Wahlzettel müssen enorme Überstunden geleistet werden. Es ergibt sich eine enorme Kostensteigerung für die der Magistrat alleine aufzukommen hat.
Für die Soldaten im Krieg gelten eigene Wahlregeln.
Landtagswahl am 12. Januar 1919
Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den 26. Wahlkreis Wahlberechtigt sind alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben.
a) Das 20. Lebensjahr vollendet haben, b) Die bayerische Staatsangehörigkeit besitzen c) Mindestens1/2 Jahr in Fürth bzw. Mittelfranken wohnen
Für die Soldaten im Krieg gelten eigene Wahlregeln.
Wahlergebnisse
| Partei | Ergebnis | Frauen | Männer |
|---|---|---|---|
Wahl der verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919
Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den 26. Wahlkreis Wahlberechtigt sind alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben.
a) Das 20. Lebensjahr vollendet haben, b) Die bayerische Staatsangehörigkeit besitzen c) Mindestens1/2 Jahr in Fürth bzw. Mittelfranken wohnen d) Der Reichsjustiz bittet darum darauf zu achten, dass keine entmündigten Frauen zur Wahl zugelassen sind.
Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt wie viele Frauen wählen gehen und sich als Kandidatin zur Wahl stellen werden. Es wird eine rasche Übermittlung an das Reichsamt für Statistik erwartet. Das politische Interesse an dem Ausgang dieser Wahl ist sehr groß. Eine Auswertung des Wahlgeschehens mit weiblicher Beteiligung und jüngerem Wahlalter ergeben sich aus der Auswertung
der Anlagen A bis D die verpflichtend auszufüllen sind.
Die Wahlvorsteher erhalten eine Anleitung zur Berichterstattung über das Ergebnis der Wahlen zur deutschen Nationalversammlung.
Regelung für Soldaten
Wahlliste für die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung Bild Stadtarchiv AR 27/8
Wahlergebnisse
Wahlhelfer sind Tag und Nacht mit auszählen beschäftigt. Es müssen weitere Hilfskräfte eingestellt und Überstunden gemacht und bezahlt werden. Die Kosten für die Wahl sind deutlich höher als bei früheren Wahlen. Wahlbeteiligung Männlich Weiblich
Datei:Stadtarchiv Fürth AR 27 8, (2) Meldung über die Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Alter.jpg
.....Prozent Fürther und ......Prozent Fürtherinnen haben ihr Wahlrecht angenommen.
Übermittlung der Wahlergebnisse
Frauenpolitische Themen im Reichstag
Während der ersten Legislaturperiode der Weimarer Republik, nach den Reichstagswahlen von 1919, waren 37 von 421 Sitzen von Frauen besetzt.[ Viele weibliche Abgeordnete setzten sich für jene Themen ein, die sie bereits zuvor über ihre Frauenverbände oder Parteien hatten durchsetzen wollen. Verfassungsartikel, bei denen Parlamentarierinnen besonders mitwirkten, waren z. B. die grundsätzliche Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 109 Abs. 2 WRV) und die Aufhebung der Entlassung von Beamtinnen bei Heirat (Art. 128 WRV).
Einfachgesetzliche Initiativen im Reichstag betrafen beispielsweise die Zulassung von Frauen zu juristischen Berufen,[13][14] ein Heimarbeitergesetz,[15] die Erweiterung des Mutterschutzes,[16][17] das Wahlrecht von Frauen zu den Kaufmanns- und Gewerbegerichten,[18] das Hausangestelltenrecht, Fragen des Ehe- und Familienrechts, den Umgang mit Prostitution, den Abtreibungsparagraphen, die Regelung der Jugendwohlfahrt, das Jugendgerichtsgesetz, die Mädchenbildung oder die Erwerbsarbeit von Frauen.[19]
Kreistags - Gemeindewahl 15. Juni 1919
Der erste Termin 25. Mai 1919 wurde auf den 15. Juni 1919 verschoben. Bekanntmachung: Fürther Zeitung vom 17.Mai 1919 Die Gemeindewahl in der Stadtgemeinde Fürth findet zugleich mit der Wahl der Vertreter für den Kreistag (Landrat) für Mittelfranken am Sonntag den 15. Juni 1919 statt. Bei der Gemeindewahl sind 40 Stadträte zu wählen: 40 Stadträte nach der Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes.
Wer ist zur Gemeindewahl zugelassen
Personen die infolge Verlegung des Wahltermins in der Zeit vom 25.Mai 1919 bis 15 Juni 1919 noch wahlstimmberechtigt werden, müssen innerhalb der vorbezeichneten Einspruchsfrist Antrag auf nachträgliche Aufnahme in die Wählerliste stellen.
Das selbe gilt für Militärpersonen die vor dem Eintritt in den Heeresdienst noch nicht in der Wählerliste aufgenommen sind.
Wahlberechtigt sind alle Personen männlichen und weiblichen Geschlechts, die am Wahltage (15 Juni 1919)
a) Das 20. Lebensjahr vollendet haben, b) Die bayerische Staatsangehörigkeit besitzen c) Mindestens1/2 Jahr in Fürth bzw. Mittelfranken wohnen d) Militärpersonen die sich am Wahltag beurlaubt in der Gemeinde aufhalten. e) Für Militärpersonen können in den Kasernen wählen wenn sie in die Wählerliste in der Heimatgemeinde aufgenommen sind.
Es werden 63 Abstimmungsbezirke in der Gemeinde Fürth eingerichtet. Männer und Frauen wählen nicht in getrennten Räumlichkeiten. Das Wahlrecht kann von 9 Uhr früh bis 6 Uhr abends in 62 der auf dem Stimmzettel angeführten Wahllokalen ausgeführt werden.
Für Transportfähige- Kranke- und Verwundete finden am Wahltag den 15. Juni 1919 im städtischen Krankenhaus vorm. 10 - nachm. 1 Uhr, im Lazarett Schwabacher Schule nachm. 1 - 2 Uhr, im israelitischen Hospital nachm. 1/2 3 - 4 Uhr, im Versorgungshaus nachm. 4 - 6 Uhr und im Nathanstift vorm. 9 - 10 Uhr die Wahlen in einem von der Anstaltsleitung bestimmten abgesonderten Raum statt.
Für jeden Stimmbezirk wird 1 Wahlboote benötigt. Weshalb Schutzleute am Wahltag nicht entbehrt werden können.
| Wahlberechtigte | Frauen | Männer |
|---|---|---|
| 21.274 | 17.365 |
Wahlvorbereitung
Für die Wahl der Stadträte sind die untenstehenden Wahlvorschläge rechtzeitig bei Gemeindewahlausschuss einzureichen und für gültig zu erklären. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Wähler an diese Wahlvorschläge gebunden sind. Sie können sich nur für den einen oder anderen dieser hier bekanntgegebenen Wahlvorschläge im ganzen entscheiden. Stimmen die für andere Wahlvorschläge oder Personen abgegeben werden sind ungültig. Als gewählt gelten in der Reihenfolge der Benennung auf dem Wahlvorschlag soviele Bewerber, als dem Wahlvorschlag Sitze zufallen. Die nicht gewählten Bewerber gelten in der Reihenfolge der Benennung nach als Ersatzmänner für den Fall des Wegfalls eines Gewählten.
Wahlvorschläge
Für die Wahl der Stadträte
Kennwort Unabhängige Sozialdemokratische Partei
5 Frauen und 55 Männer
- Platz 21 Gramp Anna, Hausfrau, 29 Jahre, Schwandstraße 2/p
- Platz 26 Schiller Elise, Hausfrau, 47 Jahre, Theresienstraße 24/2
- Platz 28 Reiss Elise, Arbeiterin, 31 Jahre, Erlangerstraße 17/2
- Platz 32 Hannebaum Elise, Arbeiterein, 36 Jahre, Kadolzburgerstraße
- Platz 55 Fischer Magdalena, Arbeiterin, 35 Jahre, Kaiserstraße 97/3
Gewählt wurden
0 Frauen und 10 Männer
- 1. Peter Koch Gewerkschaftsbeamter
- 2. Julius Haller, Uhrmacher
- 3. Michael Dirscherl, Gewerkschaftssekretär
- 4. Adam Rauh, Metallschlägermeister
- 5. Anton Kaltenhäusser, Prokurist
- 6. Simon Kraus, Parteisekretär
- 7. Hans Fischer, Glasarbeiter
- 8. Karl Vogt, Mechaniker
- 9. Michael Ehbauer, Magazinier
- 10. Johann Seger, Handlungsgehilfe
Kennwort Sozialdemokratische Mehrheitspartei Georg Zorn
4 Frauen und 34 Männer
- Platz 7 Reichler Karolina, 65 Jahre, Hausfrau, Baldstraße 6
- Platz 13 Hölzl Else, 28 Jahre, Ingenieursgattin, Schwabacherstraße 40
- Platz17 Zacher Margr., 38 Jahre, Arbeiterin, Markgrafeng. 5
- Platz 22 Klaiber Therese, 46 Jahre, Lehrerin, Vacherstraße
Gewählt wurden
2 Frauen und 12 Männer
- 1. Georg Zorn, Parteisekretär
- 2. Hans Schmidt, Rendant
- 3. Christian Hader, Lehrer
- 4. Karl Zöllner, Gewerschaftsbeamter
- 5. Friedrich Scherzer, Arbeitersekretär
- 6. Heinrich Burghart, städt. Berufsvormund
- 7. Karoline Reichler, Hausfrau
- 8. Georg Pförtner, Schreinermeister
- 9. Leo Bergmann, Privatier,7
- 10. Friedrich Mayer, Schreiner
- 11. Hans Rupprecht, Schreiner,
- 12. Georg Köpplinger, Bezirksleiter14 Michael Hofmann, Privatier
- 13. Else Hölzl, Ingenieursgattin
- 14. Michael Hofmann, Privatier
Kennwort „Fürs Volk“
5 Frauen und 33 Männer
- Platz 6 Luise Erdmann, 44 Jahre, Kaufmanns-Gattin, Maxstraße 11, D.D.P.
- Platz 16 Emmy Humbser, 41 Jahre, Privatiere, Hemplatz 1, D.D.P.
- Platz 24 Babette Götz, 52 Jahre, Buchhalterin, Schwabacherstraße 153, D.D.P.
- Platz 26 Frida Kalb, 46 Jahre, Papparbeiterin, Schwabacher. 26, Mittel-Partei
- Platz 31 Anna Löwengart, 42 Jahre, Kaufmann-Gattin, Königsw. Str. 46, D.D.P.
Gewählt wurden
1 Frau und 9 Männer
- 1. Leonhard Helmreich, Bäckermeister
- 2. Dr. Friedrich Morgenstern Fabrikant
- 3. Leonhard Meerwald, Oberlehrer
- 4. Heinrich Wachter, Professor
- 5. Heinrich Bauer, Vorsitzender des Kaufmännischen Gewerkschaftsbundes
- 6. Luise Erdmann, Kaufmannsgattin
- 7. Gustav Würth, Diakon und Hausvater
- 8. Karl Hirschmann Bankdirektor
- 9. Thomas Segitz Baumeister
- 10. Adam Schildknecht, Metzgermeister
Kennwort Reichel-Hein
0 Frauen und 60 Männer
Gewählt wurden
- 1. Balthasar Reichel, Privatier, U.D.P.B.
- 2. Ludwig Hein, Lakierer, B.V.P.
- 3. J.Christian Bauer U.D.P.B.
Kennwort Beamtenliste
1 Frau und 14 Männer
- Platz 9 Luise Roth, Postassistentin, 35 Jahre, Maxstraße 2 I
Gewählt wurden
0 Frauen und 1 Männer
Kennwort Treu Fürth
1 Frauen und 39 Männer
Gewählt wurden
0 Frauen und 2 Männer
- 1.Johann Leonhard Heid, Mechanikermeister
- 2.Paul Fronmülller Stadtpfarrer
Wahlergebnisse
Bereits einen Tag nach der Wahl Montag 16.Juni 1919 findet nachmittags um 4 Uhr im Sitzungssaal Zimmer Nr. 36 des Rathauses die Feststellung des Wahlergebnisses der Gemeindewahl statt. Am Dienstag, den 17.Juni 1919 nachmittags um 4 Uhr erfolgt im Sitzungssaal, Zimmer Nr. 36 des Rathauses, die Erklärung der Gewählten über die Annahme zur Wahl.
Die ersten 3 Stadträtinnen
Karoline Reichler, Hausfrau "Sozialdemokratische Mehrheitspartei Georg Zorn"
Else Hölzl, Ingenieursgattin "Sozialdemokratische Mehrheitspartei Georg Zorn"
Luise Erdmann, Kaufmannsgattin „Fürs Volk“
ziehen in den Gemeinderat ein.
| Abstimmungen | Frauen | Männer |
|---|---|---|
| 14.950 | 13.028 |
Wahlalter 25 Jahre?
Bilder
- C7 I GR 98 5 Hilfszettel D.jpg
- C7 I GR 98 3 Hilfszettel A.jpg
Wikipedia 1 Gertrud Bäumer: Das Recht der Frau in der beruflichen Interessenvertretung. Zeitschrift für Politik 1910, S. 599–607. 2 Andreas Braune: Die Parteien und das Frauenwahlrecht im Kaiserreich. 12. November 2018. 4 Julia Paulus: 19. Januar 1919 - Erstmaliges aktives und passives Wahlrecht für Frauen in Deutschland Internet-Portal „Westfälische Geschichte“, abgerufen am 30. August 2021. 5 An das deutsche Volk! Aufruf vom 12. November 1918. 13 Gesetz über die Zulassung von Frauen zu den Ämtern und Berufen der Rechtspflege vom 11. Juli 1922, RGBl. S. 573 14 Annelies Kohleiss: Frauen in und vor der Justiz: Der lange Weg zu den Berufen der Rechtspflege. KritV 1988, S. 115–127. 15 Hausarbeitgesetz vom 30. Juni 1923. 16 Gesetz über die Beschäftigung vor und nach der Niederkunft. Vom 16. Juli 1927. 17 Thyra Veyder-Malberg: 16. Juli 1927: Reichstag ratifiziert Washingtoner Übereinkommen. Die Geschichte des Mutterschutzes in Deutschland MDR, 8. März 2021. 18 Gertrud Bäumer: Das Recht der Frau in der beruflichen Interessenvertretung. Zeitschrift für Politik 1910, S. 599–607. 19 Barbara von Hindenburg: Die Auswirkungen des Frauenwahlrechts in der Weimarer Republik. 12. November 2018.
Quellen
Einzelnachweise
Siehe auch
Die Auswirkungen des Frauenwahlrechts in der Weimarer Republik Dreiklassenwahlrecht Frauenwahlrecht
Bücher
Hintergrundinformation
Paragraph 16 Bürgerliches Gesetzbuch § 16 Bürgerlichen Gesetzbuches erleichtert es den Männern ihre Frauen zu entmündigen. Recht auf eigene Sexualität Sexuelles „Fehlverhalten“ Verletzung der Häuslichen Pflichten, Hysterie)