Einführung Frauenwahlrecht in Deutschland am 12. November 1918

Nach der Novemberrevolution und dem Ende des Deutschen Kaiserreichs hatte der Rat der Volksbeauftragten am 12. November 1918 in Berlin das als demokratisch geltende gleiche, geheime, direkte und allgemeine Wahlrecht für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen ausgerufen. Das feudale Dreiklassenwahlrecht das von 1850 bis 1918 galt, und nur wohlhabenden Männern die Teilhabe an Wahlen zugestand war damit beendet.[1] Bis 1908 war Frauen in Preußen und Bayern jede politischen Betätigung verboten.[2] Mit eine der größten demokratischen Errungenschaften bis heute.

Die Selbstverständlichkeit dass Frauen das Aktive Wahlrecht - das Recht zu wählen sowie das Passive Wahlrecht - das Recht gewählt zu werden zugestanden wird, wurde von Frauenverbänden, sozialen Bewegungen, Parteien - besonders der SPD über viele Jahre schwer erkämpft.

Nach nur 2 Monaten am 12. Januar 1919 findet die Bayerische Landtagswahl eine Woche später am 19.Januar.1919 die Wahl zur deutschen Nationalversammlung und am 15.Juni 1919 die Kreis-Gemeindewahlen statt. Die Wahlberechtigten erhöhen sich durch die neue Gesetzesregelung vom 12. November 1918 enorm. Um deren Anzahl zu ermitteln gehen Mitarbeiter des Stadtmagistrats von Haus zu Haus um Wahllisten zu erstellen. Diese entscheiden über die neue Anzahl der Wahllokale, das Bauamt wird beauftragt für die Bereitstellung der Wahlurnen in genügender Anzahl zu sorgen. Die Wahlberechtigungen werden verschickt? Ohne Erfahrung über das Wahlverhalten der weiblichen Wähler ist es schwierig die Menge der benötigten Wahlzettel mit Kuvert einzuschätzen. Für die Kreis- Gemeindewahl im Juni entscheidet man sich für die Unterscheidung der Wahlvorgänge zu zwei verschiedenen Farben der Kuverts in die die Wahlzettel eingelegt werden. Jedes Wahllokal benötigt einen Wahlvorsteher und entsprechende Stellvertreter. Für das Auszählen der Wahlzettel müssen enorme Überstunden geleistet werden. Es ergibt sich eine enorme Kostensteigerung für die der Magistrat alleine aufzukommen hat.

Für die Soldaten im Krieg gelten eigene Wahlregeln.

Landtagswahl am 12. Januar 1919

Der Provisorische Nationalrat des Freien Volksstaats Bayern tagte vom 8. November 1918 bis 4. Januar 1919. Es waren dort zwei weibliche Abgeordnete aus Bayern Maurer Emilie SPD und Kempf Rosa DDP mit vertreten. Er war Vorläufer der bayerischen Landtage nach Absetzung der Wittelsbacher Monarchie im Zuge der Novemberrevolution 1918.[3] Bei den Wahlen zum ersten Landtag des demokratischen Staates am 12. Januar (in der Pfalz am 2. Februar) 1919 waren nach der "Wahlordnung für den neuen bayerischen Landtag" vom 7. Dezember 1918 (Gesetz- und Verordnungsblatt für den Volksstaat Bayern 1918, 1257-1270) erstmals alle bayerischen Staatsangehörigen – also auch die Frauen - wahlberechtigt, die mindestens 20 Jahre alt waren. Dieses provisorische Wahlrecht erklärte ganz Bayern zu einem Wahlkreis, in dem erstmals nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts gewählt wurde. Um die 180 Abgeordnetenmandate konnte sich bewerben, wer mittels eines Wahlvorschlages nominiert wurde, der von mindestens 50 Wahlberechtigten eines Stimmkreises (Bayern war in 133 Stimmkreise eingeteilt) unterzeichnet sein musste; diese Wahlvorschläge konnten miteinander verbunden werden.

Die Bayerische Verfassung vom 14. August 1919 bestätigte die Grundsätze dieses Wahlrechts. Sie schrieb vor, dass der Landtag durch allgemeine, gleiche, geheime und unmittelbare Wahl nach dem Verhältniswahlrecht zu bilden war. Aktiv wahlberechtigt waren alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die älter als 20 Jahre waren; die passive Wahlberechtigung setzte aber nun ein Mindestalter von 25 Jahren und einen mindestens einjährigen Aufenthalt in Bayern voraus.[4]

Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den Stimmkreis.

Wahlergebnisse

Wahlbeteiligung Wahlkreis Mittelfranken

  • Wahlberechtigte Personen 561.404
  • Personen die gewählt haben 499.209
  • Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen 495.639
  • Wahlbeteiligung 88,9%
USDP 14.893 Stimmen 3,0%
SPD 206.345 Stimmen 41,6 %
DDP 135.806 Stimmen 27,4 %
BVB 61.083 Stimmen 12,3 %
DNVP 70.466 Stimmen 14,2 %
BBB 4.483 Stimmen 0,9 %

Die erste weibliche Abgeordnete aus Franken

Im Januar 1919 wurde Käthe Günther für die DDP Deutsche Demokratische Partei als eine der ersten Frauen in den Bayerischen Landtag gewählt. Geb. am 11.01.1873 in Gnötzheim/Ufr., gest. in Rothenburg o.d.Tauber am 09.10.1933 Die erste Abgeordnete aus Franken ist zwei Wahlperioden von 1919 bis 1924 Mitglied des Bayerischen Landtags. Sie ist Mitglied im Ausschuss zur Beratung des Gesetzentwurfes über die Änderung des Volksschullehrergesetzes und des Schulbedarfsgesetzes und im Lehrergesetz-Ausschuss. Ab 15.07.1920 im Präsidium des Landtags als 3. Schriftführerin tätig.

== Wahl zur Deutschen Nationalversammlung am 19.November 1918



weibliche besoldete Arbeitersekretärin. In dieser Funktion gelang es ihr binnen eines Jahres die Zahl der gewerkschaftlich organisierten Frauen um 60% zu steigern. Auf Ihre Veranlassung gründete sich in Nürnberg der erste freigewerkschaftliche Dienstbotenverein. Grünberg starb in Nürnberg am 07.Juli 1928 durch Freitod.



USPD 18.454 Stimmen 3,8 0 Sitze
SPD 209.189 Stimmen 43,1 3 Sitze
DDP/DStP 125.505 Stimmen 25,9 1 Sitz
BVB 60.273 Stimmen 12,4% 1 Sitz
DNVP 71.807 Stimmen 14,8% 1 Sitz

Die erste weibliche Abgeordnete aus Franken

Im November 1919 wurde Helene Grünberg als eine der ersten weiblichen Abgeordneten im Nachrückverfahren Mitglied der Weimarer Nationalversammlung aus dem Wahlkreis Franken.[5] Helene Grünberg wurde am am 28. Juni 1874 in Berlin als Tochter eines Berliner Restaurateurs geborenen. Nach dem Besuch der Volkschule absolvierte Sie eine handwerkliche Ausbildung zur Schneiderin. In den 1890 Jahren trat Sie in die Sozialdemokratische Partei Deutschlands ein. 1896 wurde Sie Mitglied der Gewerkschaftsbewegung in der sie sich stark dem Thema Dienstmädchen, Wasch -und Putzfrauen annahm. In der SPD engagierte Grünberg sich vor allem in der sozialdemokratischen Frauenbewegung. In dieser zählte sie zu den ersten Frauen, die in Deutschen Reich öffentlich als politische Rednerinnen auftraten. Am 01. Juli 1905 oder 1908 übernahm Grünberg auf Veranlassung des Nürnberger Gewerkschaftskartells die erste Anstellung als weibliche besoldete Arbeitersekretärin. In dieser Funktion gelang es ihr binnen eines Jahres die Zahl der gewerkschaftlich organisierten Frauen um 60% zu steigern. Auf Ihre Veranlassung gründete sich in Nürnberg der erste freigewerkschaftliche Dienstbotenverein. Grünberg starb in Nürnberg am 07.Juli 1928 durch Freitod.


Frauenpolitische Themen im Reichstag

Während der ersten Legislaturperiode der Weimarer Republik, nach den Reichstagswahlen von 1919, waren 37 von 421 Sitzen von Frauen besetzt.[ Viele weibliche Abgeordnete setzten sich für jene Themen ein, die sie bereits zuvor über ihre Frauenverbände oder Parteien hatten durchsetzen wollen. Verfassungsartikel, bei denen Parlamentarierinnen besonders mitwirkten, waren z. B. die grundsätzliche Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 109 Abs. 2 WRV) und die Aufhebung der Entlassung von Beamtinnen bei Heirat (Art. 128 WRV).

Einfachgesetzliche Initiativen im Reichstag betrafen beispielsweise die Zulassung von Frauen zu juristischen Berufen,[13][14] ein Heimarbeitergesetz,[15] die Erweiterung des Mutterschutzes,[16][17] das Wahlrecht von Frauen zu den Kaufmanns- und Gewerbegerichten,[18] das Hausangestelltenrecht, Fragen des Ehe- und Familienrechts, den Umgang mit Prostitution, den Abtreibungsparagraphen, die Regelung der Jugendwohlfahrt, das Jugendgerichtsgesetz, die Mädchenbildung oder die Erwerbsarbeit von Frauen.[19]


Kreistags - Gemeindewahl 15. Juni 1919

Der erste Termin 25. Mai 1919 wurde auf den 15. Juni 1919 verschoben. Bekanntmachung: Fürther Zeitung vom 17.Mai 1919 Die Gemeindewahl in der Stadtgemeinde Fürth findet zugleich mit der Wahl der Vertreter für den Kreistag (Landrat) für Mittelfranken am Sonntag den 15. Juni 1919 statt. Bei der Gemeindewahl sind 40 Stadträte nach der Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes zu wähle.

Personen die infolge Verlegung des Wahltermins in der Zeit vom 25.Mai 1919 bis 15 Juni 1919 noch wahlstimmberechtigt werden, müssen innerhalb der vorbezeichneten Einspruchsfrist Antrag auf nachträgliche Aufnahme in die Wählerliste stellen. Das selbe gilt für Militärpersonen die vor dem Eintritt in den Heeresdienst noch nicht in der Wählerliste aufgenommen sind.

Wahlberechtigt sind alle Personen männlichen und weiblichen Geschlechts, die am Wahltage (15 Juni 1919)

   a) Das 20. Lebensjahr  vollendet haben,
   b) Die bayerische Staatsangehörigkeit besitzen
   c) Mindestens1/2 Jahr in Fürth bzw. Mittelfranken wohnen 
   d) Militärpersonen die sich am Wahltag beurlaubt in der Gemeinde aufhalten.
   e) Für Militärpersonen können in den Kasernen wählen wenn sie in die Wählerliste in der Heimatgemeinde aufgenommen sind.

Es werden 63 Abstimmungsbezirke in der Gemeinde Fürth eingerichtet. Männer und Frauen wählen nicht in getrennten Räumlichkeiten. Das Wahlrecht kann von 9 Uhr früh bis 6 Uhr abends in 62 der auf dem Stimmzettel angeführten Wahllokalen ausgeführt werden.

Für Transportfähige- Kranke- und Verwundete finden am Wahltag den 15. Juni 1919 im städtischen Krankenhaus vorm. 10 - nachm. 1 Uhr, im Lazarett Schwabacher Schule nachm. 1 - 2 Uhr, im israelitischen Hospital nachm. 1/2 3 - 4 Uhr, im Versorgungshaus nachm. 4 - 6 Uhr und im Nathanstift vorm. 9 - 10 Uhr die Wahlen in einem von der Anstaltsleitung bestimmten abgesonderten Raum statt.

Für jeden Stimmbezirk wird 1 Wahlboote benötigt. Weshalb Schutzleute am Wahltag nicht entbehrt werden können.

Wahlberechtigte Frauen Männer
21.274 17.365


Für die Wahl der Stadträte sind die untenstehenden Wahlvorschläge rechtzeitig bei Gemeindewahlausschuss einzureichen und für gültig zu erklären. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Wähler an diese Wahlvorschläge gebunden sind. Sie können sich nur für den einen oder anderen dieser hier bekanntgegebenen Wahlvorschläge im ganzen entscheiden. Stimmen die für andere Wahlvorschläge oder Personen abgegeben werden sind ungültig. Als gewählt gelten in der Reihenfolge der Benennung auf dem Wahlvorschlag soviele Bewerber, als dem Wahlvorschlag Sitze zufallen. Die nicht gewählten Bewerber gelten in der Reihenfolge der Benennung nach als Ersatzmänner für den Fall des Wegfalls eines Gewählten.

Wahlergebnisse

Für die Wahl der Stadträte Kennwort Unabhängige Sozialdemokratische Partei 5 Frauen und 55 Männer

  • Platz 21 Gramp Anna, Hausfrau, 29 Jahre, Schwandstraße 2/p
  • Platz 26 Schiller Elise, Hausfrau, 47 Jahre, Theresienstraße 24/2
  • Platz 28 Reiss Elise, Arbeiterin, 31 Jahre, Erlangerstraße 17/2
  • Platz 32 Hannebaum Elise, Arbeiterein, 36 Jahre, Kadolzburgerstraße
  • Platz 55 Fischer Magdalena, Arbeiterin, 35 Jahre, Kaiserstraße 97/3

Gewählt wurden
0 Frauen und 10 Männer

  • 1. Peter Koch Gewerkschaftsbeamter
  • 2. Julius Haller, Uhrmacher
  • 3. Michael Dirscherl, Gewerkschaftssekretär
  • 4. Adam Rauh, Metallschlägermeister
  • 5. Anton Kaltenhäusser, Prokurist
  • 6. Simon Kraus, Parteisekretär
  • 7. Hans Fischer, Glasarbeiter
  • 8. Karl Vogt, Mechaniker
  • 9. Michael Ehbauer, Magazinier
  • 10. Johann Seger, Handlungsgehilfe

Kennwort Sozialdemokratische Mehrheitspartei Georg Zorn 4 Frauen und 34 Männer

  • Platz 7 Reichler Karolina, 65 Jahre, Hausfrau, Baldstraße 6
  • Platz 13 Hölzl Else, 28 Jahre, Ingenieursgattin, Schwabacherstraße 40
  • Platz17 Zacher Margr., 38 Jahre, Arbeiterin, Markgrafeng. 5
  • Platz 22 Klaiber Therese, 46 Jahre, Lehrerin, Vacherstraße

Gewählt wurden
2 Frauen und 12 Männer

  • 1. Georg Zorn, Parteisekretär
  • 2. Hans Schmidt, Rendant
  • 3. Christian Hader, Lehrer
  • 4. Karl Zöllner, Gewerschaftsbeamter
  • 5. Friedrich Scherzer, Arbeitersekretär
  • 6. Heinrich Burghart, städt. Berufsvormund
  • 7. Karoline Reichler, Hausfrau
  • 8. Georg Pförtner, Schreinermeister
  • 9. Leo Bergmann, Privatier,7
  • 10. Friedrich Mayer, Schreiner
  • 11. Hans Rupprecht, Schreiner,
  • 12. Georg Köpplinger, Bezirksleiter14 Michael Hofmann, Privatier
  • 13. Else Hölzl, Ingenieursgattin
  • 14. Michael Hofmann, Privatier

Kennwort „Fürs Volk“ 5 Frauen und 33 Männer

  • Platz 6 Luise Erdmann, 44 Jahre, Kaufmanns-Gattin, Maxstraße 11, D.D.P.
  • Platz 16 Emmy Humbser, 41 Jahre, Privatiere, Hemplatz 1, D.D.P.
  • Platz 24 Babette Götz, 52 Jahre, Buchhalterin, Schwabacherstraße 153, D.D.P.
  • Platz 26 Frida Kalb, 46 Jahre, Papparbeiterin, Schwabacher. 26, Mittel-Partei
  • Platz 31 Anna Löwengart, 42 Jahre, Kaufmann-Gattin, Königsw. Str. 46, D.D.P.

Gewählt wurden
1 Frau und 9 Männer

  • 1. Leonhard Helmreich, Bäckermeister
  • 2. Dr. Friedrich Morgenstern Fabrikant
  • 3. Leonhard Meerwald, Oberlehrer
  • 4. Heinrich Wachter, Professor
  • 5. Heinrich Bauer, Vorsitzender des Kaufmännischen Gewerkschaftsbundes
  • 6. Luise Erdmann, Kaufmannsgattin
  • 7. Gustav Würth, Diakon und Hausvater
  • 8. Karl Hirschmann Bankdirektor
  • 9. Thomas Segitz Baumeister
  • 10. Adam Schildknecht, Metzgermeister

Kennwort Reichel-Hein 0 Frauen und 60 Männer Gewählt wurden

  • 1. Balthasar Reichel, Privatier, U.D.P.B.
  • 2. Ludwig Hein, Lakierer, B.V.P.
  • 3. J.Christian Bauer U.D.P.B.

Kennwort Beamtenliste 1 Frau und 14 Männer

  • Platz 9 Luise Roth, Postassistentin, 35 Jahre, Maxstraße 2 I

Gewählt wurden
0 Frauen und 1 Männer

Kennwort Treu Fürth 1 Frauen und 39 Männer Gewählt wurden
0 Frauen und 2 Männer

  • 1.Johann Leonhard Heid, Mechanikermeister
  • 2.Paul Fronmülller Stadtpfarrer


Bereits einen Tag nach der Wahl Montag 16.Juni 1919 findet nachmittags um 4 Uhr im Sitzungssaal Zimmer Nr. 36 des Rathauses die Feststellung des Wahlergebnisses der Gemeindewahl statt. Am Dienstag, den 17.Juni 1919 nachmittags um 4 Uhr erfolgt im Sitzungssaal, Zimmer Nr. 36 des Rathauses, die Erklärung der Gewählten über die Annahme zur Wahl.

Die ersten 3 Stadträtinnen
Karoline Reichler, Hausfrau "Sozialdemokratische Mehrheitspartei Georg Zorn"
Else Hölzl, Ingenieursgattin "Sozialdemokratische Mehrheitspartei Georg Zorn"
Luise Erdmann, Kaufmannsgattin „Fürs Volk“
ziehen in den Gemeinderat ein.

Abstimmungen Frauen Männer
14.950 13.028


Bilder




Wikipedia 1 Gertrud Bäumer: Das Recht der Frau in der beruflichen Interessenvertretung. Zeitschrift für Politik 1910, S. 599–607. 2 Andreas Braune: Die Parteien und das Frauenwahlrecht im Kaiserreich. 12. November 2018. 4 Julia Paulus: 19. Januar 1919 - Erstmaliges aktives und passives Wahlrecht für Frauen in Deutschland Internet-Portal „Westfälische Geschichte“, abgerufen am 30. August 2021. 5 An das deutsche Volk! Aufruf vom 12. November 1918. 13 Gesetz über die Zulassung von Frauen zu den Ämtern und Berufen der Rechtspflege vom 11. Juli 1922, RGBl. S. 573 14 Annelies Kohleiss: Frauen in und vor der Justiz: Der lange Weg zu den Berufen der Rechtspflege. KritV 1988, S. 115–127. 15 Hausarbeitgesetz vom 30. Juni 1923. 16 Gesetz über die Beschäftigung vor und nach der Niederkunft. Vom 16. Juli 1927. 17 Thyra Veyder-Malberg: 16. Juli 1927: Reichstag ratifiziert Washingtoner Übereinkommen. Die Geschichte des Mutterschutzes in Deutschland MDR, 8. März 2021. 18 Gertrud Bäumer: Das Recht der Frau in der beruflichen Interessenvertretung. Zeitschrift für Politik 1910, S. 599–607. 19 Barbara von Hindenburg: Die Auswirkungen des Frauenwahlrechts in der Weimarer Republik. 12. November 2018.

Quellen

Einzelnachweise

  1. Bundeszentrale für politische Bildung "Politiklexikon Dreiklassenwahlrecht"
  2. Bundeszentrale für politische Bildung "Die Parteien, das Wahlrecht und die Frauen.
  3. Profisorischer Nationalrat Bayern
  4. https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Wahlrecht_(Weimarer_Republik)#Das_Wahlrecht_von_1918/19
  5. https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Mitglieder_der_Nationalversammlung_von_1919

Siehe auch

Die Auswirkungen des Frauenwahlrechts in der Weimarer Republik Dreiklassenwahlrecht Frauenwahlrecht

Bücher

Hintergrundinformation

Paragraph 16 Bürgerliches Gesetzbuch § 16 Bürgerlichen Gesetzbuches erleichtert es den Männern ihre Frauen zu entmündigen. Recht auf eigene Sexualität Sexuelles „Fehlverhalten“ Verletzung der Häuslichen Pflichten, Hysterie)