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und den Hungerjahren 1816/17 - an deren Ende 1817 der erste Fürther Erntedankfestzug stattfand - sowie den grundsätzlich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang bei niedrigen Entgelten dauernden Arbeitszeiten, einer weit verbreiteten Kinderarbeit und einer lediglich im Handwerk üblichen betrieblichen Berufsausbildung ab dem 12. Lebensjahr gekennzeichnet waren. Insgesamt wurde damals neben der Erfüllung der Sonn- und Feiertagsschulpflicht auch die Erfüllung der elementaren Werktagsschulpflicht dadurch negativ beeinflusst, dass es in Bayern bis 1840 weder Regelungen für das Mindestalter zu einer Arbeitsaufnahme von Kindern in elterlichen oder fremden Betrieben oder bei Heimarbeit noch irgendwelche Beschränkungen der täglichen Höchstarbeitszeit für Kinder und Jugendliche gab.56 Der zuvor eher schwache Besuch der Sonn- und Feiertagsschule änderte sich in Fürth erst, als sie ab den 1820er Jahren eine den sozialen und technischen Anforderungen der Zeit entsprechende berufs- und erwerbsbezogene Ausrichtung bekam. So wurde nach einer Beschwerde von Hausfrauen, die Mädchen als Haushaltshilfen beschäftigten, auf Antrag des Magistrats in Fürth 1824 zunächst eine Sonntagsindustrieschule für Mädchen aus armen Verhältnissen eingeführt,57 die Unterricht im Spinnen, Stricken, Nähen und Flicken erteilte und mit einer Befreiung vom Besuch der normalen Sonn- und Feiertagsschule verknüpft war. Im Jahr 1833 wurde zudem eine SonntagsZeichnungsschule für Lehrlinge des Handwerks eingeführt, die ebenfalls als Ersatz für die normale Sonn- und Feiertagsschule galt, Unterricht im Zeichnen und Modellieren sowie in Geometrie, Physik und Chemie, Rechnen und Technologie anbot, regen

56Vgl.: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familien und Integration, Bayerische Ge-

werbeaufsicht, Kinder- und Jugendarbeitsschutz. Unterrichtshilfe für Lehrkräfte, München 2014, S.6: Nicht zuletzt wegen der negativen Auswirkungen der Kinderarbeit auf den körperlichen Gesundheitszustand und der zunehmenden Nichttauglichkeit junger Männer für den Militärdienst hatte Preußen als erster Staat in Deutschland 1839 ein Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in den Fabriken erlassen, das die Fabrikarbeit für Kinder unter 9 Jahren verbot, die Arbeitszeit für Kinder und Jugendliche zwischen 9 und 16 Jahren auf zehn Stunden pro Tag beschränkte und außerdem ein Verbot der Nachtarbeit (21 bis 5 Uhr) und der Sonn- und Feiertagsarbeit einführte. „Ein Jahr später wurde im Königreich Bayern die ‚Königliche Allerhöchste Verordnung über die Verwendung der werktagsschulpflichtigen Jugend in den Fabriken betreffend‘ erlassen. Sie untersagte unter anderem die regelmäßige Beschäftigung von Kindern in Fabriken und Bergwerken, beschränkte die Arbeitszeit für Kinder im Alter von neun bis 12 Jahren auf höchstens zehn Stunden, verbot die Nachtarbeit zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens, führte regelmäßige Ruhepausen ein, verordnete einen mindestens zweistündigen Schulunterricht am Tag und sah gesetzliche Sanktionen für Verstöße gegen diese Bestimmungen vor.“ Damit gab es ab 1840 in Bayern erstmals eine Regelung, mit der die seit 1802 geltende Unterrichtspflicht durch die Beschäftigung in Fabriken und Bergwerken für Kinder zwischen 6 und 9 Jahren durch Kinderarbeit nicht mehr ausgehebelt werden konnte und für Kinder zwischen 9 und 12 Jahren wenigstens für zwei Stunden sicherzustellen war. Die Regelungen zum Beschäftigungsverbot und zum Arbeitsschutz für Kinder und Jugendliche wurden später auf Reichsebene (Gewerbeordnung 1878, Novelle zur Gewerbeordnung 1891, Kinderschutzgesetz 1903) für alle Bundesstaaten sukzessive ausgedehnt, so dass schließlich ab 1904 ein Beschäftigungsverbot für Kinder unter 13 Jahren in allen Gewerbezweigen und auch in elterlichen Betrieben und damit während der gesamten Elementarschulpflicht galt. 57Vgl.: Renate Trautwein, Die Entwicklung der privaten Frauenarbeitsschule der Geschwister Edelmann zur Berufsfachschule (Fachrichtung Hauswirtschaft/Kinderpflege) in der Staatlichen Berufsschule I in Fürth/Bayern und zur Bildungsstätte für Frauenarbeit an der VHS Fürth. Studienarbeit an der Evangelischen Fachhochschule Nürnberg 2005, S.7: „Die Hausfrauen beschwerten sich damals, dass die jungen Mädchen ’in den notwendigsten und gemeinsten weiblichen Arbeiten oft gänzlich unerfahren oder dürftig unterrichtet sind‘, was ihre ‚Brauchbarkeit‘ stark einschränke.“

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