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1875 eingeführten obligatorischen allgemeinen und beruflichen Fortbildungsschulen den ersten hauptamtlichen Fortbildungslehrer ein.147 Aufgrund der königlichen Verordnungen vom 22. Dezember 1913 über die Schulpflicht, die fortan durch eine von den Gemeinden festzulegende Unterrichtsdauer von sieben oder acht Jahren an Volkshauptschulen und eine anschließende Unterrichtsdauer von drei oder zwei Jahren an Volksfortbildungsschulen zu erfüllen war, sowie über die Berufsfortbildungsschulen, die von den Gemeinden als Alternative zu den Volksfortbildungsschulen verbindlich eingeführt werden konnten,148 wurden die bisherigen obligatorischen allgemeinen und beruflichen Fortbildungsschulen, die in der Stadt Fürth 1913 mit 95 Abteilungen an sieben Volksschulen vorhanden waren, durch einen Beschluss des Gemeindekollegiums 1914 zu obligatorischen Berufsfortbildungsschulen.149 Im Jahr 1915 wurde den Berufsfortbildungsschulen das Gebäude der alten Lateinschule Mathildenstraße 7 übergeben, das seit der Errichtung des humanistischen Gymnasiums 1896 anderweitig genutzt werden konnte.150 Zu diesem Zeitpunkt war durch die Kriegserklärungen Österreich-Ungarns an Serbien am 28. Juli 1914, Deutschlands an Russland und Frankreich am 1. und 2. August 1914 sowie Großbritanniens an Deutschland am 4. August 1914 bereits der Erste Weltkrieg

147Vgl. Emil Ammon, 400 Jahre Schule in Fürth, in: Stadt Fürth (Hrsg.), Fürth und seine Schulen. Vom

Schulmeister zum Schulzentrum, Fürth 1974, S.6-29, hier: S.27. 148Vgl.: Max Liedtke (Hrsg.), Handbuch der Geschichte des Bayerischen Bildungswesens, Band 4. Ers-

ter Teil: Geschichte der Schulen in Bayern. Epochenübergreifende Spezialuntersuchungen. Zweiter Teil: Geschichte der Universitäten, der Hochschulen, der vorschulischen Einrichtungen und der Erwachsenenbildung in Bayern, Bad Heilbrunn/Oberbayern 1997, S.359. 149Vgl. Emil Ammon, 400 Jahre Schule in Fürth, in: Stadt Fürth (Hrsg.), Fürth und seine Schulen. Vom Schulmeister zum Schulzentrum, Fürth 1974, S.6-29, hier:S.27. Siehe zu den Fortbildungsschulen auch die sich schwerpunktmäßig auf Preußen und punktuell auf andere Bundesstaaten wie Baden (Vorreiterrolle), Württemberg, Bayern und Sachsen beziehende zeitgenössische Darstellung des damaligen Gesamtsystems der beruflichen Bildung: Die Fach- und Fortbildungsschulen (1914) von Geh. Oberregierungsrat Dr von Seefeld, Berlin, in: www.wikipedia.de, hier: Ausdruck vom 15.05.2018. Während die allgemeinen Fortbildungsschulen wie einst die in Bayern für 12- bis unter 18-Jährige verpflichtenden Sonntagsschulen vor allem der Wiederholung und Vertiefung des Elementarschulwissens dienten, lag der Schwerpunkt bei den beruflichen, gewerblichen oder kaufmännischen Fortbildungsschulen auf der jeweiligen berufsbezogenen Ausbildung, mit der die betriebliche Ausbildung in Werkstatt oder Kontor ergänzt wurde. In diesem Zusammenhang wurden Lehrherren durch die vom Reichstag verabschiedete Novelle der Gewerbeordnung vom 26. Juli 1897 (Handwerkergesetz) und durch das neue Handelsgesetzbuch verpflichtet, die Lehrlinge zum Besuch der Fortbildungsschule anzuhalten und den Schulbesuch zu überwachen. Mit den Novellen der Gewerbeordnung vom 29. November 1900 und vom 27. Dezember 1911 wurden auch die im gewerblichen Bereich tätigen Mädchen in die Fortbildungsschulpflicht einbezogen und außerdem die gewerblichen Unternehmen verpflichtet, allen unter 18-jährigen Personen für den Besuch der Fortbildungsschulen die erforderliche Zeit zu gewähren. Dies galt sowohl für die von ohne Lehrvertrag erwerbstätigen oder arbeitslosen Jugendlichen zu besuchenden allgemeinen Fortbildungsschulen, die sich neben der Wiederholung und Vertiefung des Elementarschulwissens vor allem um erzieherische Aufgaben und die Vermittlung der bestehenden Ordnung der Lebens- und Arbeitsverhältnisse kümmerten, als auch für die beruflichen Fortbildungsschulen, die sich bei Jugendlichen mit Lehrverträgen vor allem der Fachkunde für den jeweiligen Beruf und daneben der Bürgerkunde für den „Beruf als Staatsbürger“ widmeten. Neben den beruflichen, gewerblichen oder kaufmännischen Fortbildungsschulen gab es eine Reihe beruflicher Fachschulen wie Handwerker- und Kunstgewerbeschulen, Baugewerbeschulen, Schulen für die Metallgewerbe, Schulen für die Textilindustrie, Handelsschulen sowie Spezialschulen für Schifffahrt und Bergbau mit jeweils zwei- bis dreijähriger Schuldauer. 150Vgl.: Adolf Schwammberger, Fürth von A-Z. Ein Geschichtslexikon. Textlich unveränderter Neudruck der Ausgabe von 1968, Neustadt an der Aisch 1988, S.47.

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