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Gemäß dem Erlass des Reichserziehungsministers vom 10. September 1935, an allen Schulen eine möglichst vollständige Rassentrennung durchzuführen, wurden die Volksschulen in Fürth von Oberbürgermeister Jakob 1936 für judenfrei erklärt. Im April 1936 war auch die Handelsschule judenfrei. Am Mädchenlyzeum sank die Anzahl der jüdischen Schülerinnen von 40 im Jahr 1932/33 auf eine Schülerin im Jahr 1938/39, am humanistischen Gymnasium verringerte sich die Anzahl der jüdischen Schüler/innen von 26 im Jahr 1933/34 auf null im Jahr 1937/38, an der Oberrealschule von 12 jüdischen Schülern im Schuljahr 1933/34 auf einen im Jahr 1938/39.382 Neben der Durchführung einer möglichst vollständigen Rassentrennung erfolgte in Fürth 1936 die Aufstockung des Schulgebäudes in Unterfarrnbach,383 das 1884 entstanden und bei der Eingemeindung im Januar 1918 von der Stadt Fürth übernommenen worden war. Außerdem wurde mit dem Erlass des Reichsziehungsministers vom 30. November 1936 zur Verkürzung der Ausbildungszeit an höheren Schulen die Schuldauer an humanistischen Gymnasien, Realgymnasien und Oberrealschulen von neun auf acht Jahre verkürzt,384 was am humanistischen Gymnasium und an der Oberrealschule in Fürth zu Umstellungen bei den Stundenplänen führte, da wesentliche Inhalte der damals neunten Klasse nun bereits in der achten Klasse vermittelt werden mussten.385 Im Jahr 1937 kam es dann zu einer Neuordnung des höheren Bildungswesens, als mit einem Erlass des Reichserziehungsministers vom 30. März 1937 die Oberschule als Hauptform eingeführt wurde, und zwar mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache und Latein als zweiter Pflichtfremdsprache ab der damals dritten Klasse an Oberschulen für Jungen. Das Gymnasium sollte als Nebenform noch bestehen bleiben mit der Fremdsprachfolge Latein, Altgriechisch ab der damals dritten Klasse und Englisch ab der damals siebten Klasse. An Mädchenoberschulen sollte Latein in den unteren und mittleren Klassen grundsätzlich nicht gelehrt werden. Durch die Neuordnung wurden zudem die Oberstufen der Oberschulen in verschiedene Zweige gegliedert: In den Oberschulen für Jungen teilte sie sich in einen naturwissenschaftlichen-mathematischen Zweig (ohne dritte Fremdsprache) und in einen sprachlichen Zweig (mit einer zweiten lebenden Fremdsprache nach Englisch und Latein), in den Oberschulen für Mädchen in einen hauswirtschaftlichen Zweig ohne zweite Pflichtfremdsprache und in einen sprachlichen Zweig mit Englisch und Latein oder einer weiteren lebenden Fremdsprache.386 Mit den von Reichserziehungsminister Rust am 10. April 1937 erlassenen Richtlinien für den Unterricht in den vier unteren Klassen der Volksschulen wurde für Jungen 382Vgl.: Manfred Mümmler, Fürth 1933-1945, Emskirchen 1995, S.124f. 383Vgl.: Adolf Schwammberger, Fürth von A-Z, Ein Geschichts-Lexikon. Textlich unveränderter Nach-

druck der Ausgabe von 1968, Neustadt/Aisch 1984, S.332. 384Vgl.: Max Liedtke (Hrsg.), Handbuch der Geschichte des Bayerischen Bildungswesens, Band 3: Ge-

schichte der Schulen in Bayern. Von 1918 bis 1990, Bad Heilbrunn/Oberbayern 1997, S.209. Offiziell wurde die Verkürzung der Ausbildungszeit an höheren Schulen bevölkerungspolitisch begründet. Tatsächlich war allerdings die 1935 eingeführte einjährige Wehrpflicht im Spätsommer 1936 auf zwei Jahre verlängert worden, so dass durch eine Abiturprüfung nach acht Schuljahren sichergestellt werden konnte, dass der Eintritt in die halbjährliche Reichsarbeitsdienstpflicht mit anschließender zweijähriger Wehrpflicht in der Regel bereits mit Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgte. Gleichzeitig wurde auch das Eintrittsalter für die in Bayern zur Lehrerbildung 1935 eingeführte Deutsche Oberschule in Aufbauform auf die sechste Klasse vorverlegt. 385Vgl.: Manfred Mümmler, Fürth 1933-1945, Emskirchen 1995, S.121. 386Max Liedtke (Hrsg.), Handbuch der Geschichte des Bayerischen Bildungswesens, Band 3: Geschichte der Schulen in Bayern. Von 1918 bis 1990, Bad Heilbrunn/Oberbayern 1997, S.212.

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