der Kaiserstraße zur Lösung von Raumproblemen 1968 im Schulhof ein Schulpavillon, das 1972 durch die Errichtung eines zweiten Schulpavillons im Hof der Frauenschule ergänzt wurde.698 Während der Freistaat Bayern mit dem Bayerischen Begabtenförderungsgesetz vom 12. Juli 1966 die 1948 von Kultusmister Hundhammer eingeführte Begabtenförderung für Studierende - die neben einer Unterhaltsbedürftigkeit durch zu niedrige anrechnungspflichtige Einkommen und Vermögen der Studierenden und deren Eltern auch einen Mindestnotendurchschnitt vorausgesetzt hatte - auf Schüler/innen an weiterführenden Schulen ausgedehnt und an einen Notendurchschnitt von mindestens 2,5 in allen Vorrückungsfächern geknüpft hatte,699 führte das Hardenberg-Gymnasium an der Kaiserstraße in Fürth zu Schuljahresbeginn 1968/69 einen Leistungszug für begabte Schüler/innen ein, der ebenfalls einen Notendurchschnitt von mindestens 2,5 voraussetzte. Mit diesem Leistungszug sollten begabte Schüler/innen, unabhängig von einer einkommens- und vermögensabhängigen Unterhaltsleistung nach dem Bayerischen Begabtenförderungsgesetz, die Möglichkeit erhalten, durch erhöhte Anforderungen in der 6. bis 10. Jahrgangsstufe das 11. Schuljahr zu überspringen und gleich in die 12. Jahrgangsstufe zu wechseln und damit die Schuldauer um ein Jahr zu verkürzen.700 Das vom Hardenberg-Gymnasium entwickelte „Fürther Modell“ eines Leistungszuges wurde ab dem Schuljahr 1969/1970 vom Kultusministerium als Schulversuch auf insgesamt 20 Gymnasien in Bayern ausgeweitet.701 Zur Bewältigung der aufgrund der gestiegenen Qualifikationsanforderungen, der seit der Nachkriegszeit zunehmenden Elternwünsche nach höherer Bildung und sozialem Aufstieg ihrer Kinder, der unter den Stichworten „Aus meinem Kind soll etwas werden“ synchron laufenden Bildungswerbung des Kultusministeriums und der geburtenstarken Jahrgänge an weiterführenden Schulen wachsenden Schüler/innenzahlen wurden in Fürth ab 1968 neben der Errichtung von Schulpavillons auch schulische Großprojekte und neue Schulformen angestrebt. Als Großprojekt beschloss der Stadtrat 1968 698Vgl.: Max Eichler, Der Wiederaufbau der Fürther Schulen nach 1945, in: Stadt Fürth (Hrsg.), Fürth
und seine Schulen. Vom Schulmeister zum Schulzentrum, Fürth 1974, S.30-42, hier: S.40. den Artikel Stipendium für besonders Begabte, in: www.wikipedia.de, hier: Ausdruck vom 30.10.2020. Siehe zum Bayerischen Begabtenförderungsgesetz vom 12. Juni 1966 und den Verordnungen vom 13. Juli 1966 und 16. August 1968: Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr.12/1966, S.230-234 und Nr.12/1968, S.307ff. Aufgrund zu geringer anrechnungspflichtiger Einkommen und Vermögen der Eltern konnten nach der Verordnung vom 16. August 1968 neben Schüler/innen an weiterführenden Schulen, die 1968 nach der 8. Jahrgangsstufe und ab 1969 nach der 9. Jahrgangsstufe nicht mehr volksschulpflichtig waren und in allen Vorrückungsfächern über einem Notendurchschnitt bis 2,5 verfügten („Vollbegabte“), auch Schüler/innen an weiterführenden Schulen, die bei fünf Vorrückungsfächern in mindestens zwei, bei sechs bis neun Vorrückungsfächern in mindestens drei und bei mehr als neun Vorrückungsfächern in mindestens vier Vorrückungsfächern einen Notendurchschnitt von 1,5 und besser erreicht hatten („einseitig Begabte“), Leistungen nach dem Bayerischen Begabtenförderungsgesetz erhalten. Zuvor war es nach der ursprünglichen Verordnung vom 13. Juli 1966 sogar möglich gewesen, dass Schüler/innen der 5. bis 8. Jahrgangsstufe an weiterführenden Schulen eine monatliche Leistung von bis zu 30 DM nach dem Bayerischen Begabtenförderungsgesetz erhalten konnten, wenn sie in allen Vorrückungsfächern einen Notendurchschnitt von mindestens 2,5 erreicht hatten, wobei allerdings nach der Einkommens- und Vermögensanrechnung verbliebene monatliche Zahlbeträge unter 10 DM gemäß § 18 Abs.2 nicht zur Auszahlung kamen. 700Vgl.: Hardenberg-Gymnasium Fürth (Hrsg.), 175. Schuljahr. Festschrift und Jahresbericht 2007/2008, S.24. 701Vgl.: Max Liedtke (Hrsg.), Handbuch der Geschichte des Bayerischen Bildungswesens, Band 3: Geschichte der Schulen in Bayern. Von 1918 bis 1990, Bad Heilbrunn/Oberbayern 1997, S.774. 699Vgl.
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