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Personen

  • Der Bierbrauer Hanß Hülß kaufte mit 10 Gulden von der "vom Kayserlichen Landgericht ihm dictirten Thurnstraffe" ab.[1]
  • Der Bierbrauer Hanß Promeß Weiß wurde zu 25 Gulden Strafe verurteilt, "wegen seines erwiesenen Hochmuths, Schändens und Schmähens."[2]

Einzelnachweise

  1. "Bestgegründete Ausführung der seit Jahrhunderten zwischen dem Hochstift und der Domprobstei Bamberg [...]", 1785, S. 73 - online-Digitalisat
  2. "Bestgegründete Ausführung der seit Jahrhunderten zwischen dem Hochstift und der Domprobstei Bamberg [...]", 1785, S. 73 - online-Digitalisat