DER BAHNHOFSPLATZ — EIN TUMMELPLATZ DER TECHNOKRATEN INNERSTÄDTISCHER GESTALTUNGSWETT BEWERB ZUM ALIBI DEGRADIERT? Anläßlich der öffentlichen Auslegung des Bebauungs plans Nr 428, der die verkehrstechnischen Vorgaben (Straßenfuhrungen. Funktionszuwetsungen) für die nach folgend geplante Radikalumgestaltung des Fürther Bahn hofsplatzes fixieren soll, hat dte Burgervereinigung Ein spruch erhoben Leider sieht sie sich durch die mittlerwei le auch für die Öffentlichkeit deutlich erkennbare Pla nungssituation in ihrem von Anfang an gezeigten Pessi mismus (siehe Altstadt-Biaddla Nr 8. Dezember 1979') bestätigt — die Technokraten aus dem Tiefbauamt haben sich durchgesetzt; — die Stadtplaner — für die oberirdischen Auswirkungen der U-Bahn-Buddelei bzw ihre Korrektur letztlich zu ständig — haben vorläufig das Handtuch geworfen (sollen aber das derzeitige Gestaltungs-Debakel wie der hinbiegen!); — der ursprüngliche Gestaltungswettbewerb wird mit dem Alibiverweis „unverbindlicher Ideenwettbewerb“ zur Farce gemacht, — Burgermeinungen aus Burgerversammlungen und Informationsveranstaltungen bleiben unberücksich tigt bzw werden ignoriert; — das Preistragerteam wurde ausgebootet, weil seine konsequent-beharrliche Haltung im langwierigen Planungs-Hickhack als unbequem, fehl am Platz und zu starr empfunden wurde (freilich haben die Architekten Biller/Rieger/Stoll/Hahn nur versucht, von ihrem prä miierten ursprünglichen Gestaltungsvorschlag trotz zwischenzeitlicher Planungsvatianten so viel wie mög lich zu retten — legitim, wie man meinen möchte!)
Die Einwendungen der Burgervereinigung stellen sich im einzelnen folgendermaßen dar (Zitat aus der Stellung nahme vom 24 9.1981): „1 Der vorgesehene Bebauungsplan steht in deutlichem Widerspruch zum Entwurf der ersten Preisträger aus dem Gestaltungswettbewerb von 1979/80 einschließ lich inzwischen erfolgter Planungsvarianten. 2 Die beabsichtigten Verkehrsführungen zerstören den Platz in seinem geschlossenen architektonischen Ge füge Vor allem die Verbindung Theresienstraße— Gebhardtstraße muß so nah wie möglich am Bahnhofs gebäude vorbeigefuhrt werden; die gerade Führung ist durch eine Krümmung — wie im Kompromißvorschlag der Preisträger vorgesehen — zu ersetzen, um u a die Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs bewußt ein zuschränken (keine'Rennbahn'!). DasSchlagwort von der ‘autogerechten' Stadt muß endlich auch in Furth ausgedient haben!
Ob ferner eine — einschließlich der Busspur — derart breite Straße wirklich nötig ist, erscheint äußerst zwei felhaft (insbesondere nach dem Wegfall der West spange!). Bei einer Änderung der Straßenfuhrung im erwähnten Sinn wird der 'zu gestaltende Bereich’ größer als im Bebauungsplan vorgesehen: Erhalt der Erholungs funktion ('Grun’) und architektonische Gestaltungs möglichkeiten haben so mehr Chancen. Gerade dieser Maxime gilt es (zusätzlich zu den Anforderungen des künftigen Busbahnhofs) weitgehend zu entsprechen. 3 Die derzeitigen Festlegungen stellen eine ausschließ lich technologische Verplanung aus ingenieurspezifi scher Perspektive dar: statt vier Treppenaufgängen mit aufwendiger Überbauung genügen zwei Aufgänge im südlichen Bereich. Dem Burger kann ein Fußweg von ca. dreißig Metern zu den im Norden des Platzes hal tenden Bussen doch wohl zugemutet werden! Vier Treppenhäuser bedeuten eine unzumutbare Be einträchtigung des Zentaurenbrunnens und seiner für die Platzwirkung wichtigen Gestaltfunktion. Die Rampe in der Gustav-Schickedanz-Straße ist zu voluminös angelegt; auch bei Erfüllung aller techni schen Voraussetzungen ('behindertengerecht') mußes möglich sein, sie zu verkleinern und städtebaulich ge schickt zu integrieren 4 Der Plan geht ausschließlich auf Tiefbauer und Verkehrspianer zurück; städtebauliche Gesichtspunkte (angesichts der architektur-ästhetischen Bedeutsam keit der klassizistischen Platzanlage') wurden bisher außer Acht gelassen. Das Stadtplanungsamt hat sich an den diesen Plan festlegungen zugrundeliegenden Verhandlungen zu wenig beteiligt! Der Stadtbaurat selbst hat offenbar kaum von seiner Koordinierungsaufgabe Gebrauch gemacht. Somit bestimmen nahezu völlig Tiefbau ingenieure das künftige städtische Erscheinungsbild' Stadtebauliche/denkmaipflegerische Gesichtspunkte dürfen jedoch nicht erst als kosmetische Korrektur nachgereicht werden, sie müssen gleichzeitig mit den ingenieurtechnologischen Überlegungen abgestimmt werden. Derartiges läßt der vorliegende Plan (und sei ne daraus resultierenden Determinanten) nicht er kennen 5. Wer — wie am Plan und seinen verkehrstechnischen Vorgaben ablesbar — ausschließlich technologische Aspekte bei der Platzgestaltung geltend macht und andere ignoriert, muß sich den Vorwurf gefallen lassen, den Wettbewerb — mit wertvollen Steuergeldern fi nanziert! — im wesentlichen zum formalen Alibi zu degradieren. Auch der Einwand, es habe sich ja 'nur’ um einen 'Ideenwettbewerb' gehandelt, darf es nicht rechtfertigen, daß nun Plane wieder zur Geltung kom men. die im Prinzip schon langst vor dem Gestaltungs wettbewerb existiert haben. 6. Im Sinne 'echter Burgerbeteiligung' und im Wahlkampf gerne zitierter 'Burgernähe' sollte nicht nur die formel le, gesetzlich vorgeschriebene 'vorgezogene Burger beteiligung' praktiziert werden. Die Burgervereinigung fordert deshalb noch vor der endgültigen Verabschiedung des Bebauungsplans ein Hearing im Stadtrat unter Beteiligung der Wettbe werbsträger, sowie der Interessenvertreter von Bür gervereinigung und Bund Naturschutz (zweier Insti tutionen, die sich gewiß lange und gründlich mit allen Gesichtspunkten und Problemen der vorliegenden Planung befaßt haben, und denen eine gewisse Kom petenz sicher nicht abgesprochen werden kann!). Zumindest sollte dem Architektenteam noch die Gele genheit gegeben werden, seine Kompromißlösung vor dem Stadtratsplenum zu vertreten — wie in der Sitzung des Bauausschusses vom 8 7 1981 beschlossen! Beim Umbau des Stadttheaters vor einigen Jahren konnte Architekt Munter/Berltn ebenfalls detailliert seine Überlegungen vor diesem Forum erörtern; Biller/Partner hatten bisher noch keine Gelegenheit dazu." Altstadt-Biaddla
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