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Abb. 4: Aitschauerberg 1910.

1320 geboren, während der Burggraf Friedrich IV von Nürnberg 1324 den „Schurberch" unter seinen Erwer­ bungen aufgcfiihrl halle. Wenn das Geschlecht der Gailingen hier einmal Grund­ besitz gehabt hätte, käme demzufolge als Zeitraum nur der Abschnitt zwischen der Anlage im I I /12. Jahrhundert und der Übernahme durch die Burggrafen im 14. Jahrhundert in Frage. Dennoch ist der Bezug zum Eppelein in der Volksseele erhalten geblieben, dass im Raum steht, ob die Besitzrechte an der Burg bei dieser volkstümlichen Überlieferung überhaupt eine Rolle gespielt haben. Um hier etwas mehr Klarheit zu gewinnen, ist es notwendig, die Quellen zu den zeitgenössischen Akteu­ ren nach der Frage auszu wer­ ten, ob zeitliche Überschnei­ dungen vorhanden sind, die ein Ereignis erhellen, das wert war, im Volksmund lebendig zu bleiben: Als Burggraf Friedrich V. der Enkel des oben genannten Friedrich IV. ab dem Herbst 1361 die zu erwartenden Einkünfte im Amt Schauer­ berg aufzeichnen ließ, waren Heinrich von Seckendorf in

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Foto: Schweighöfer

Emskirchen und fünf Ver­ wandte mit der „Burghut" auf der Burg Schauerberg (Sicher­ heit und Schutz) belastet. Da jener Heinrich, dem das Amt bisher zugeschrieben wurde, bereits verstorben war, ist anzunehmen, dass der Burg­ graf dessen gleichnamigen Sohn gemeint hat. der bis 1401 nachweisbar ist. Das Geschlecht der Gailin­ gen gehörte zum altfränki­ schen Landadel und scheint unter den Machthabern der Region, besonders den Grafen von Hohenlohe und den Nürn­ berger Burggrafen, völlig aufgerieben worden zu sein. In dem von 1370 bis 1377 andau­ ernden Konflikt zwischen Burggrafentum und Hohen­ lohe stattd der „Ekkclein von Gailingen" aufseiten der Hohenlohe gegen die Burg­ grafen. Durch ständige Über­ fälle trug er sich in der offi­ ziellen Geschichtssch rei bung den Ruf eines Raubritters ein. was aber anscheinend in der breiten Bevölkerung so nicht empfunden wurde, da er wahr­ scheinlich nur die Befehle sei­ nes Dicnsthcmi befolgte. Ais 1377 ein Vergleich zwischen den Kontrahenten Hohenlohe und Burggrafen ausgehandelt worden war. verlor der

Eppelein aufgrund der Räube­ reien ein Großteil seiner Güter zum Teil auf Veranlassung des Kaisers. Ob dies die Ursache für einen Überfall auf Bürger der Reichsstadt Rothenburg o.d.Taubcr im gleichen Jahr war oder nicht, bleibt unbe­ kannt. Wichtig ist aber, dass er danach Unterschlupf fand bei Heinrich von Seckendorf, den man als einen entfernten Verwandten des Eppe le in be­ zeichnen kann und der zu die­ sem Zeitpunkt die „Burghut" aufder Burg Schauerberg inne halle, selber wohl im väter­ lichen Haus in Emskirchen wohnte. Das .lahr 1377, als sich Eppclcin von Gailingen bei Heinrich von Seckendorf aufhicll. wird in den Quellen als Sterbejahr der alten Burg­ gräfin Elisabeth von Henne­ berg angegeben. Es kann da­ her nicht ausgeschlossen wer­ den. dass die Burg in diesem Jahr teilweise vakant war. Obwohl letztendlich nicht exakt zu belegen, ergibt sich für das Jahr 1377 aus den urkundlichen Quellen eine Konstellation, die einen kurz­ fristigen Aufenthalt des Eppelein von Gailingen auf der Burg Schauerberg zulas­ sen würde. Die damit zusam­

menhängende Verletzung der burggräflichen Rechte könnte vom Volk als Erfolg oder Streich des ungerecht behan­ delten Eppelein interpretiert worden sein und sich so in der Volksseele festgesetzt haben. Der Groll des Burggrafen über den für ihn peinlichen Vorfall, lasst sich aus den Quellen wie folgt hcrauslcscn: Halte die alte Burggräfin 1361 in ihrem Testament verfügt, dass die Untertanen in Schauerberg von der Steuer freizuhalten sind, so erhielten die Schauer­ berger 1373 noch eine aus­ drückliche Bestätigung der Steuerfreiheit durch den Burg­ grafen, vier Jahre vor dem oben genannten Vorfall. Ein Jahr danach 1378 war das Amt Schauerberg in einer erneuten Auflistung der burggräflichen Einkünfte mit „160 guldein" beschwert. Im Vergleich dazu hatte die Aufstellung von 1361 nur knapp 40 11 (Gulden) ohne Naturalien an Einkünften cingebracht. wenn man den Ideal­ kurs von i fl - 240 hlr (Heller) zugrunde legt. Hätte der Burggraf hier Milde walten lassen und eine Anhebung der Steuern nicht um das Vier­ fache bewirkt, wäre der Vor­ fall sicherlich in Vergessenheit geraten. Ob die Burg aus Spott über verloren gegangene Privi­ legien oder im Gedenken an eine ungerecht behandelte Person ihren volkstümlichen Namen erhalten hat. lässt sich nicht mehr feststellen. Das Geländcdcnkmal als einzigar­ tige Geschichtsquelle muss aber im Interesse aller erhalten bleiben und darum geschützt werden.

Thomas Werner