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EDITORIAL

Die „DSG-VO“ und ihre Auswirkung auf unseren Förderverein

Liebe Leserinnen und Leser, Freunde des Rundfunkmuseums, Ende Mai diesen Jahres ist die sogenannte „Datenschutzgrundverordnung“, kurz DS-GVO, in Kra� getreten. Diese europäische Verordnung betri� alle Betriebe und Vereine, die mit personenbezogenen Daten umgehen, somit auch unseren Förderverein. Der Schatzmeister und der Vorstandsvorsitzende nahmen an einer Informa�onsveranstaltung des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht teil, um sich über erforderliche Maßnahmen bei der täglichen Vereinsarbeit zu informieren. Der Referent Herr Kranig, erklärte die Sachlage und gab konkrete Beispiele und Lösungsvorschläge für die Belange der Vereine im Zusammenhang mit der DS-GVO. Er

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räumte auch Missverständnisse und Verwirrungen aus, die zwangsläufig bei einer derar�g umfangreichen gesetzlichen Verordnung entstehen. Dabei wurde uns schnell klar, dass für kleine bis mi�lere Vereine überschaubare und rela�v einfach umzusetzende Datenschutzmaßnahmen zu erfüllen sind. Konkret für den Förderverein des Rundfunkmuseums bedeutet das: - Es ist kein Datenschutzbeau�ragter zu installieren, da weniger als neun Personen mit den relevanten Daten umgehen (Schatzmeister und Vorstandsvorsitzender). - Das Vorhandensein einer Satzung rech�er�gt den Umgang mit den Mitgliederdaten (Rechtsvorschri� zur bes�mmungsgemäßen Datenverarbeitung). Bestandsmitglieder müssen nicht um Einwilligung zur

Rundfunk & Museum 95 – September 2018

Nutzung ihrer Daten abgefragt werden. Neumitglieder müssen ihr Einverständnis über die vereinsinterne Speicherung ihrer Daten bei der Aufnahme abgeben. - Es exis�ert eine Aufstellung über die notwendigen Datenverarbeitungstä�gkeiten und deren Abläufe. - Die benutzten Datenverarbeitungsgeräte (PC) sind nach dem Stand der Technik vor unberech�gten Zugriffen geschützt (Passwort, Virenschutzso�ware, Zugang nur durch die beiden Vorstandsmitglieder). - Veranstaltungsinforma�onen des Rundfunkmuseums („Newsle�er“) werden per E-Mail nur noch an Interessierte per Blindcopy („BCC“) verschickt, die bis zum 1.9.2018 ihr Einverständnis mitgeteilt haben. Von allen Adressaten, die kein Einverständnis mitgeteilt haben, werden zum S�chtag deren E-Mail Adressen aus dem Newsle�er-Verteiler, nicht aber aus der Mitgliederdatenbank, sofern es sich um ein Vereinsmitglied handelt, gelöscht. - Es erfolgt keine Weitergabe personenbezogener Daten an Dri�e, auch nicht an das Rundfunkmuseum. Also alles ganz leicht einzusehen oder? Ich wünsche noch einen schönen Restsommer. Bis bald im Museum! Herzlichst Robert Vogl