Wilhelm-Löhe-Straße 9

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Textilreinigung Dubrau Aug 2023.jpg
Wilhelm-Löhe-Straße 9 - die ehem. Textilreinigung Dubrau in der Altstadt, Aug. 2023
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Gebäude
Wilhelm-Löhe-Straße 9
Straße / Hausnummer
Wilhelm-Löhe-Straße 9
Postleitzahl
90762
Objekt
Wohnhaus
Teil des Ensembles
Ensemble Altstadt Fürth
Baujahr
1700
Denkmalstatus besteht
Ja
Akten-Nr.
D-5-63-000-1457 (1)
Quellangaben
BLfD - Denkmalliste Fürth
Ehemals (abgerissen)
Nein
Geo-Daten
49° 28' 50.89" N
10° 59' 4.17" E
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Freistehender, zweigeschossiger und traufseitiger Satteldachbau mit Aufzugsdächlein und verputztem Fachwerkobergeschoss und -giebel, um 1700; Teil des Ensembles Altstadt.

Die Mikwe[1]

Das Anwesen war seit 1810 Eigentum der Färbers- und Wirtsfamilie Höfler. Johann Friedrich Höfler errichtete 1826 ein hölzernes Badehäuschen hinter seinem Waschhaus, direkt in der Rednitz. Als sich zeigte, dass das Holzhäuschen im Winter ungeeignet war, beantragte Höfler die Erlaubnis zum Bau eines „durchaus massiven Badehauses“ mit vier Badezimmern und einer Küche „mit allen Bequemlichkeiten“.[2] Doch dieser Plan wurde erst 1834 ausgeführt, nachdem die Mikwe in der Neuschul geschlossen war.

Aufgrund der Komplikationen mit der Neuschul-Mikwe schlossen Brandeis, Osterberg, Feuchtwanger und Hechinger am 5. August 1834 heimlich einen Vertrag mit Höfler, in dem dieser sich verpflichtete,

1. auf eigene Rechnung ein Badehaus mit einem Duckraum und einem geräumigen Nebenzimmer zu bauen,
2. die Duck nach Angaben eines jüdischen Fachmannes zu bauen, damit sie den religiösen Vorschriften genüge, und nötige Reparaturen nur nach Absprache vorzunehmen,
3. beide Räume täglich zu heizen, und der Duck immer genug warmes Wasser beizumischen, wenn es die Mikwenfrau verlange, sodass zu keiner Jahreszeit Klage wegen kalten Wassers geführt werden könne,
4. das Nebenzimmer mit sechs Sesseln, einigen Tischen und Spiegeln zu möblieren,
5. das Zimmer und das Bad reinigen zu lassen und gehörig zu beleuchten,
6. die Duck ohne Einwilligung nicht anderweitig zu verpachten und
7. ausschließlich die von seinen Vertragspartnern bestellte Mikwenfrau anzunehmen.

Wenn Frauen für den Abend angemeldet wurden, durfte Höfler schon eine Stunde vor Nacht niemand anderen mehr hinein lassen, damit die badenden Frauen nicht gestört würden. Für die Benutzung sollten die Frauen je nach ihrer finanziellen Lage zwischen sechs und 18 Kreuzer je Bad bezahlen. Der Vertrag sollte zunächst zehn Jahre gelten.[3] Dies war die einzige Fürther Mikwe in einem nicht-jüdischen Haus. Vermutlich existierte sie bis 1897.[4]

Literatur

  • Gisela Naomi Blume: Mikwen in Fürth - "Die Kellerquellenbäder der Israelitinnen". In: Fürther Geschichtsblätter, 3/2011, S. 72 - 74

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Gisela Naomi Blume: Mikwen in Fürth - Die Kellerquellenbäder der Israelitinnen. In: Fürther Geschichtsblätter, 3/2011, S. 72 - 74
  2. Blume zitiert aus StAFü Fach 27/19: Die Errichtung einer Reinigungsbade-Anstalt mittels Wannen. Benützung der Hoefler’schen Badeanstalt 1834
  3. Blume, S. 72
  4. Blume, S. 74

Bilder

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