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Die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler feierte die SA am Abend des 30. Januar 1933 nicht nur in Berlin und in anderen Orten, sondern auch in der Stadt Fürth mit einem Fackelzug.324 Wie von Reichspräsident von Hindenburg am Ende der Ernennungszeremonie angeordnet, hatten die Mitglieder der Regierung der nationalen Erneuerung zu diesem Zeitpunkt bereits ihre Arbeit aufgenommen, in die nach Klärung aller Machtverhältnisse in Parlamenten, kommunalen Gremien, Gewerkschaften und Vereinen ab September 1933 auch das Schul- und Erziehungswesen einbezogen und im Sinne einer totalitären nationalsozialistischen Diktatur umstrukturiert wurde. Von dieser Entwicklung und anderen Ereignissen waren auch die Stadt und die Schulen in Fürth betroffen.

6. Schulen in Fürth in der Zeit des Nationalsozialismus von 1933 bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 Nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 wurde der in der Weimarer Republik ab Frühjahr 1930 von Reichspräsident von Hindenburg mittels Präsidialkabinetten und Notverordnungen geschaffene autoritäre Staat bis zum Tod des Reichspräsidenten am 2. August 1934 zu einer totalitären nationalsozialistischen Diktatur ausgebaut. Die einzelnen Schritte waren: -

Die von Reichspräsident von Hindenburg am 4. Februar 1933 erlassene Verordnung zum Schutz des deutschen Volkes, die den Reichsinnenminister und die Landesbehörden ermächtigte, Versammlungen, Aufmärsche und Druckschriften zu verbieten, womit die Wahlkampfaktivitäten von SPD und KPD massiv eingeschränkt wurden, sowie die nach dem Reichstagsbrand am 27. Februar 1933 von Reichspräsident von Hindenburg erlassene Notverordnung zum Schutz von Staat und Volk vom 28. Februar 1933, womit die in der Weimarer Reichsverfassung verankerten Grundrechte außer Kraft gesetzt wurden.325

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Die Reichstagswahl vom 5. März 1933, bei der die NSDAP 43,9 %, die SPD 18,3 %, die KPD 12,3 %, das Zentrum 11,3 % (mit BVP 14,0 %) und die aus der DNVP; dem Stahlhelm und dem Reichslandbund der Großagrarier bestehende Kampffront Schwarz-Weiß-Rot 8,0 % der Stimmen erreichte. Mit 288 Mandaten für die NSDAP und 52 Mandaten für die Kampffront Schwarz-Weiß-Rot verfügte die seit 30. Januar 1933 amtierende Regierung der nationalen Erhebung nun über eine Reichstagsmehrheit von 340 der 647 Sitze.326

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Die Verordnung von Reichspräsident von Hindenburg zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung vom 21. März 1933, mit der nicht nur das Tragen von Uniformen der an der Regierung beteiligten Parteien und deren Organisationen durch Nichtmitglieder, sondern auch vorsätzliche, nicht an

324Vgl.: Heinrich Strauß, Fürth in der Weltwirtschaftskrise und nationalsozialistischen Machtergreifung.

Studien zur politischen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung einer deutschen Industriestadt 1928 bis 1933, Nürnberg 1980, S.415. 325Vgl.: Heinrich August Winkler, Der Weg in die Katastrophe. Arbeiter und Arbeiterbewegung in der Weimarer Republik 1930 bis 1933, 2. vollständig durchgesehene und korrigierte Auflage, Berlin 1990, S.876-882. 326Vgl.: Ebd., S.884-888.

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