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Stellen vorgelegt, den die Amerikaner Ende 1945 ablehnten. Als Ministerpräsident Hoegner daraufhin über den Länderrat der US-Zone die Ministerpräsidenten Hessens und Württemberg-Badens einschaltete, die den Gesetzentwurf ebenfalls unterstützten,528 und klar wurde, dass die Amerikaner mit den Entnazifizierungsverfahren personell überfordert waren, teilte General Lucius D. Clay den Ministerpräsidenten von Bayern, Hessen und Württemberg-Baden am 5. März 1946 mit, dass die Militärregierung das vorgelegte Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus genehmigt habe.529 Während die Entnazifizierung von NSDAP-Mitgliedern damit auf die deutschen Spruchkammern überging, begnügten sich die Amerikaner fortan bei den Verfahren mit einer stichprobenartigen Kontroll- und einer punktuellen Kassationsfunktion. In Fürth begann die Arbeit der ersten Spruchkammer am 26. Juni 1946.530 Gleichzeitig wurden die Entnazifizierungsbestimmungen gelockert, da der in Bayern von 1. Juli bis 1. Dezember 1946 amtierende Sonderminister Anton Pfeiffer (1888-1957, CSU) für alle zwischen 1919 und 1928 Geborenen eine „Jugendamnestie“ und die amerikanische Militärregierung für Deutschland am 5. Februar 1947 rückwirkend eine „Weihnachtsamnestie“ für alle körperbehinderten und einkommensschwachen Personen erließ, die vom Kläger nicht in die Gruppen I bis III (Hauptschuldige, Belastete, Minderbelastete) eingestuft worden waren.531 Insgesamt führten die Spruchkammerverfahren und ein in der amerikanischen Öffentlichkeit und Politik ab 1947 abnehmendes Interesse an der Entnazifizierung dazu, dass einst entlassene und durch ein Spruchkammerverfahren entnazifizierte Lehrer ab Mitte 1947 zunehmend in den Schuldienst zurückkehrten.532 So wurden in Bayern Tausende von amtsentlassenen Lehrern überprüft, geschult und bis auf 219 wieder in den Dienst übernommen.533 Für die 1945 arretierten Lehrer höherer Schulen, für die aufgrund der vier bis sechs Jahre dauernden wissenschaftlichen Ausbildung keine Ersatzkräfte durch kurzzeitige Abiturientenlehrgänge ausgebildet werden konnten, wurden sogar

528Vgl.: Hans Woller, Gesellschaft und Politik in der amerikanischen Besatzungszone. Die Region Ans-

bach und Fürth, München 1986, S.116-119. 529Vgl.: Max Liedtke (Hrsg.), Handbuch der Geschichte des Bayerischen Bildungswesens, Band 3: Ge-

schichte der Schulen in Bayern. Von 1918 bis 1990, Bad Heilbrunn/Oberbayern 1997, S.553. 530Vgl.: Hans Woller, Gesellschaft und Politik in der amerikanischen Besatzungszone. Die Region Ans-

bach und Fürth, München 1986, S.126. 531Vgl. den Artikel Entnazifizierung, in: historisches-lexikon-bayern.de, hier: Ausdruck vom 20.05.2020,

S.12. 532Vgl. dazu auch: Max Liedtke (Hrsg.), Handbuch der Geschichte des Bayerischen Bildungswesens,

Band 3: Geschichte der Schulen in Bayern. Von 1918 bis 1990, Bad Heilbrunn/Oberbayern 1997, S.554. So legte das Bayerische Staatsministerium der Finanzen mit Verfügung vom 1. Juni 1947 Wiedereinstellungskriterien fest, nach denen als Mitläufer eingestufte Beamte wieder in das Beamtenverhältnis berufen und als Beamte auf Probe in ihrer früheren Besoldungsgruppe eingestellt wurden, während rechtskräftig als minderbelastet erklärte Beamte erst nach Ablauf der Bewährungsfrist und rechtskräftiger Zuweisung zur Gruppe der Mitläufer oder Entlasteten in das Beamtenverhältnis berufen werden konnten. 533Vgl.: Ebd., S.555 und S.646: „Für ganz Ober- und Mittelfranken weist die Statistik mit Stand 1.4.1947 folgende Zahlen auf: 4558 Lehrkräfte befanden sich vor dem Einmarsch der Amerikaner im Volksschuldienst, davon sind 2252 entnazifiziert – in Gruppe I (Hauptschuldige) fallen 0, in Gruppe II (Belastete) 23, in Gruppe III (Minderbelastete) 251, in Gruppe IV (Mitläufer) 942, in Gruppe V (Entlastete) 70 Lehrkräfte. 405 Personen sind nicht betroffen, 365 fielen unter die Weihnachtsamnestie, 169 unter die Jugendamnestie. 1230 der Lehrkräfte sind nicht entlassen, 854 wieder in den Dienst gestellt worden.“

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