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Grundschulen von 1971 durch einen vereinfachten wissenschaftsorientierten Unterricht ersetzt. Dies geschah durch die Mathematisierung des Rechenunterrichts einschließlich Mengenlehre und die Einführung des Faches Sachkunde mit vereinfachtem Physik- und Chemieunterricht anstelle der bisherigen Heimatkunde. Da sich bei der Umsetzung des neuen Lehrplans immer wieder Überforderungen der in erster Linie noch in konkreten Alltagserfahrungen und heimatlicher Verbundenheit denkenden sechs- bis zehnjährigen Schüler/innen zeigten, wurde der Lehrplan für Grundschulen von 1971 schon 1974 einer Korrektur unterzogen, indem das Fach Sachkunde in Heimat- und Sachkunde umbenannt und anstelle eines frühen Fachunterrichts wieder ein heimatlicher Bezug zur Lebens- und Erfahrungswelt der Kinder hergestellt wurde.729 Durch das am 26. August 1971 verkündete Bundesausbildungsförderungsgesetz wurde von der sozialliberalen Koalition außerdem die von Bundeskanzler Erhard bereits in der Regierungserklärung am 10. November 1965 geäußerte Ankündigung umgesetzt, dass die Bundesregierung ihren Teil dazu beitragen werde, dass alle bildungswilligen und bildungsfähigen jungen Menschen unabhängig von wirtschaftlichen Voraussetzungen die Ausbildung erhalten, die ihrer Begabung und Neigung entspricht. Im Gegensatz zu der seit 1966 in Bayern praktizierten Begabtenförderung war die zum 1. Oktober 1971 in Kraft tretende Bundesausbildungsförderung nicht mehr an einen Mindestnotendurchschnitt gebunden, sondern nur noch an eine Unterhaltsbedürftigkeit durch zu niedrige anrechnungspflichtige Einkommen und Vermögen von Schüler/innen ab der 11. Jahrgangsstufe und von Studierenden sowie der privatrechtlich unterhaltspflichtigen Eltern geknüpft. Die finanziellen Aufwendungen für die öffentlichen Unterstützungsleistungen, die bei Schüler/innen als reiner Zuschuss und bei Studierenden als Zuschuss mit Teildarlehen gewährt wurden, waren zu 65 Prozent vom Bund und zu 35 Prozent von den Ländern aufzubringen.730 In der Stadt Fürth war bereits 1968 für die bayerische Begabtenförderung von Schüler/innen an weiterführenden Schulen, die nicht mehr volksschulpflichtig waren, ein dem Schulverwaltungsamt angegliedertes Ausbildungsförderungsamt eingerichtet worden, das nun die Bearbeitung der Förderanträge von Schüler/innen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz übernahm. Insgesamt erhielten in Fürth von 1968 bis 1973 2.215 Schüler/innen eine finanzielle Ausbildungsförderung.731 Aufgrund einer noch am Ende der Amtszeit von Kultusminister Huber erlassenen Bekanntmachung vom 27. Oktober 1970 beteiligte sich das Hardenberg-Gymnasium an der Kaiserstraße ab dem Schuljahr 1971/72 als eines von insgesamt 40 Gymnasien in Bayern an einem Schulversuch zur Kollegstufe.732 Ab dem Schuljahr 1972/73 nahm auch das Helene-Lange-Gymnasium am Tannenplatz an dem Schulversuch zur Kollegstufe teil.733 Am Heinrich-Schliemann-Gymnasium an der Königstraße wurde der zum Schuljahr 1962/63 mit grundständigem Latein eingeführte neusprachliche Zweig

729Vgl.: Ebd., S.871-873. 730Vgl.: Bundesgesetz über die individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungs-

gesetz – BAföG) vom 26. August 1971, in: Bundesgesetzblatt 1971, Nr.87, S.1409-1424. 731Vgl.: Max Eichler, Der Wiederaufbau der Fürther Schulen nach 1945, in: Stadt Fürth (Hrsg.), Fürth

und seine Schulen. Vom Schulmeister zum Schulzentrum, Fürth 1974, S.30-42, hier: S.40. 732Vgl.: Hardenberg Gymnasium Fürth, Jahresbericht 1970/71, S.5-10 und Jahresbericht 1971/72, S.8-

13. 733Vgl.:

Helene-Lange-Gymnasium (Hrsg.), 100 Jahre Helene-Lange-Gymnasium Fürth 1907-2007, Festschrift, Fürth 2007, S.41.

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