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Bü rgervereinigung Sc. Michael Altstadtbläddla__

Stadterneuerung Fürth Sanierungsträger ESW Sanierung ! Mieter wohin ? Einmal angenommen.... ... sie wohnen schon seit vielen Jahren in ihrer Mietwohnung ... haben sich mit den Un­ zulänglichkeiten der alten Bausubstanz arrangiert und ihr Vermieter läßt sie in Ruhe. Da klingelt der Postmann zweimal und bringt ein­ mal die Mitteilung, daß die Wohnung/das Haus verkauft wurde und zum zweiten die Nachricht, daß saniert werden soll. Jetzt heißt es Ruhe be­ wahren oder „don’t panic"!

In dem geschilderten Fall greifen eine Anzahl von gesetzlichen Schutzvor­ schriften, die hier kurz dargestellt werden :

Oberstes Gebot: Kauf bricht nicht Miete Ihr „alter „ Mietvertrag bleibt weiterhin gültig. Der neue Eigentümer übernimmt das Mietver­ hältnis (lassen sie sich keinen neuen Mietvertrag aufdrängen). Ein Mieterhöhungs ver­ langen muß den gesetzli­ chen Bestimmungen ent­ sprechen. Eine reguläre Kündigung ist nur bei einem „be­ rechtigten Interesse“ des neuen Eigentümers unter Wahrung der gesetzli­ chen Kündigungsfristen möglich (z.B. Eigenbe­ darf).

Soll ihre Wohnung /das Mietshaus nun moderni­ siert werden, gilt folgen­ des; - Modernisierungen muß der Mieter grundsätzlich dulden (§ 542 BGB), wenn sie keine unzumut­ bare Härte bedeuten. Im Idealfall sind die Mie­ ter selbst an einer Ver­ besserung der Wohnver­ hältnisse interessiert. - Die Kosten einer Mo­ dernisierung (nachhaltige Verbesserung des Wohn­ wertes) und nur diese können mit I 1% p.a. auf die Mieter umgelegt wer­ den. Anteilige Instandhal­ tungskosten sind von der Gesamtsumme abzuzie­ hen. Auch möglich ist eine Mietanpassung nach­ dem Vergleichmietensy­ stem. - Die beabsichtigte Mo­ dernisierung muß vom Vermieter zwei Mona­ te vorher schriftlich an­ gekündigt werden. Er muß genau schreiben: - welche Arbeiten im ein­ zelnen durchgeführt wer­ den sollen - welchen Umfang die Arbeiten haben - zu welchem Zeitpunkt die Arbeiten beginnen - wie lange sie dauern - welche Mieterhöhung zu erwarten ist Geschieht dies nicht, brauchen sie die Hand­ werker nicht in ihre Wohnung hereiniassen. Der Mieter hat vor und nach der Modernisierung ein Sonderkündigungs ­ recht! Im Bedarfsfall bemüht sich das ESW für umzugs­ willige Mieter geeigneten Ersatzwohnraum zu fin­ den. Sind sie vor einer Sanie­ rung oder einem Hausei-

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Herr Becker, Dipl. Sozial­ pädagoge und Mitarbeiter des ESW-Bayern, ist im Sanierungsgebiet zustän­ dig für die sozialen Belan­ ge von Sanierungsbetrof­ fenen. ESW - Furth, Herr Becker

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