Bü rgervereinigung Sc. Michael Altstadtbläddla__
Stadterneuerung Fürth Sanierungsträger ESW Sanierung ! Mieter wohin ? Einmal angenommen.... ... sie wohnen schon seit vielen Jahren in ihrer Mietwohnung ... haben sich mit den Un zulänglichkeiten der alten Bausubstanz arrangiert und ihr Vermieter läßt sie in Ruhe. Da klingelt der Postmann zweimal und bringt ein mal die Mitteilung, daß die Wohnung/das Haus verkauft wurde und zum zweiten die Nachricht, daß saniert werden soll. Jetzt heißt es Ruhe be wahren oder „don’t panic"!
In dem geschilderten Fall greifen eine Anzahl von gesetzlichen Schutzvor schriften, die hier kurz dargestellt werden :
Oberstes Gebot: Kauf bricht nicht Miete Ihr „alter „ Mietvertrag bleibt weiterhin gültig. Der neue Eigentümer übernimmt das Mietver hältnis (lassen sie sich keinen neuen Mietvertrag aufdrängen). Ein Mieterhöhungs ver langen muß den gesetzli chen Bestimmungen ent sprechen. Eine reguläre Kündigung ist nur bei einem „be rechtigten Interesse“ des neuen Eigentümers unter Wahrung der gesetzli chen Kündigungsfristen möglich (z.B. Eigenbe darf).
Soll ihre Wohnung /das Mietshaus nun moderni siert werden, gilt folgen des; - Modernisierungen muß der Mieter grundsätzlich dulden (§ 542 BGB), wenn sie keine unzumut bare Härte bedeuten. Im Idealfall sind die Mie ter selbst an einer Ver besserung der Wohnver hältnisse interessiert. - Die Kosten einer Mo dernisierung (nachhaltige Verbesserung des Wohn wertes) und nur diese können mit I 1% p.a. auf die Mieter umgelegt wer den. Anteilige Instandhal tungskosten sind von der Gesamtsumme abzuzie hen. Auch möglich ist eine Mietanpassung nach dem Vergleichmietensy stem. - Die beabsichtigte Mo dernisierung muß vom Vermieter zwei Mona te vorher schriftlich an gekündigt werden. Er muß genau schreiben: - welche Arbeiten im ein zelnen durchgeführt wer den sollen - welchen Umfang die Arbeiten haben - zu welchem Zeitpunkt die Arbeiten beginnen - wie lange sie dauern - welche Mieterhöhung zu erwarten ist Geschieht dies nicht, brauchen sie die Hand werker nicht in ihre Wohnung hereiniassen. Der Mieter hat vor und nach der Modernisierung ein Sonderkündigungs recht! Im Bedarfsfall bemüht sich das ESW für umzugs willige Mieter geeigneten Ersatzwohnraum zu fin den. Sind sie vor einer Sanie rung oder einem Hausei-
gentümerwechsel betrof fen und wohnen in dem ausgewiesenen Sanie rungsgebiet, so steht ih nen unser Herr Becker
- jeden Donnerstag von
13.00 bis 17.00 Uhr im Büro der Bürgervereini gung Altstadtviertei St Michael, Waagplatz 2, Tel. 0911/74 75 91, für eine Beratung zur Verfü gung.
Herr Becker, Dipl. Sozial pädagoge und Mitarbeiter des ESW-Bayern, ist im Sanierungsgebiet zustän dig für die sozialen Belan ge von Sanierungsbetrof fenen. ESW - Furth, Herr Becker
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