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Altstadtverein Fürth

Die Notiz „Apud Vorcheim“ heißt wört­ lich „bei Forchheim“. Es ist nicht der Ort, sondern die Umgebung gemeint. Da in der Servitienordnung aus der Umgebung von Forchheim nur Eggolsheim genannt wird, das im Schenkungsakt Heinrichs dem Kirchengut (abbatia) Forchheim zugeordnet war, muss man sich, was den Besitz Bambergs betrifft, in der weiteren Umgebung Forchheims umsehen. In die­ sem Zusammenhang können nur die erwähnten Orte „Buchenbach“ = Büchenbach, Stkr Erlangen und das wei­ ter entfernt liegende „Wrthe/Vuerthe“ für ,,furti“(?) = Fürth in Frage kommen. Fürth, Büchenbach und Eggolsheim sind dem Begriff „Apud Vorcheim" unterzu­ ordnen und nicht gleichzusetzen. Da mehrere Möglichkeit in Betracht zu zie­ hen sind, lässt sich in keinem Falle ein „Apud Wrthe doininicalis curia“ konstru­ ieren. Wenn tatsächlich eine Ver­ schreibung vorliegt, müsste wahrschein­ lich der „curtis“-Ort Büchenbach einge­ setzt werden, der im Villikationsurbar ebenso fehlt wie Fürth und Eggolsheim. Der von E. v. Guttenberg angeführte mögliche Beleg für einen Königshof / Fronhof in Fürth ist bei näherer Betrachtung gar keiner! Die geographische Angabe und die politische Zuordnung

Die Urkunde beschreibt, dass Fürth dem Verwaltungsbezirk Nordgau angehört und in der Grafschaft des Grafen Berenger gelegen hat. Da nichts darüber bekannt ist. dass Fürth territioriai einmal anders zugeordnet war, ist für die Beurteilung einer frühen Ansiedlung hier zunächst die Frage zu klären, wie sich die Be­ zeichnung „Nordgau“ entwickelt hat und wer der Graf Berenger war. Erst danach lassen sich Überlegungen anstellen wie Sicdlungsgründcr, die ihren Ort „furti“ nannten, politisch zuzuordnen sind. Die Bezeichnung „Nordgau“ macht nur dann Sinn, wenn südlich davon ein gleichgearteter Verwaltungsbezirk anzu­ treffen ist. Zweifelsfrei handelt es sich

um einen karolingisch geprägten Aus­ druck, der sich spätestens nach der Ab­ setzung Tassilos Hl. 788 durchgesetzt haben dürfte. Die Bezeichnung „bayeri­ scher Nordgau“ macht klar, wem der Nordgau zugeordnet war, dass er dem bairischen Recht unterstand. Nach 788 wmrde ein dem fränkischen König geneh­ mer Präfekt für ganz Bayern eingesetzt, danach waren ab dem 10. Jahrhundert die Markgrafen von Schweinfurt, die Grafen von Sulzbach und die Rapopotonen / Dicpoldinger königlich eingesetzte Kommissare auf dem Nordgau. Die Verbreitung der karolingisch/ottonischen Reihcngräberfelder, die neu angelegt wurden, machen deutlich, das jetzt auch die Keuperhochfläche zwischen Aisch und Regnitz, westlich von Fürth, besie­ delt wird (siehe Beitrag A. Faisst). Graf Berenger war ein Interimsverwalter für den abgesetzten Heinrich von Schweinfurt. Dass er dem Grafenhaus der Sulzbacher angehört hat, wird heute all­ gemein vorausgesetzt. Doch wie lässt sich die politische Entwicklung des Gebietes „Nordgau" umreißen? Karl Bosl beschreibt in seiner „Bayerischen Geschichte" den südlichen und südwestlichen Teil der Oberpfalz als „Ur-Nordgau“, der dann den Teil Mittelfrankcns einbezieht, der östlich der Rednitz, der Linie Weißenburg - Fürth, liegt. Dass es in diesem Raum bis zur Pegnitz eine bayerische Vorbesiediung gegeben hat, die im 8. Jahrhundert frän­ kisch überlagert wird, machen die Ausgrabungen in Lauterhofen und die Funde von Altdorf, Altenberg, Heuchling, Neumarkt und Traunfeld deutlich. Der Prähistoriker Hermann Dannheimer, der die Auswertung übernahm, schreibt, dass „die bairische Siedlungsaktivität nicht von ungefähr kam. Vielmehr hatten diese Vorposten die Aufgabe, die Einfallswege aus dem längst unter fränkischer Verwaltung stehenden Maingebiet nach Regensburg zu kontrollieren". Die Frage ist, ob es sich hierbei um einen kurzfristi­ gen Vorstoß der Baiern gegen die Franken

gehandelt hat, der im 8. Jahrhundert ent­ sprechend abgewehrt wurde, oder ob das bairische Engagement anders zu bewer­ ten ist. Sieht man sich die wahrscheinlich karo­ lingisch gegründeten ,,-bach“-Ortsnamen nördlich der Pegnitz an, die 1007 dem „praedium" Forchheim zugeordnet und Anzeichen für einen karolingischen Landesausbau waren, fällt in den Personennamen der Ortsgründer auf, dass sie mit Personen aus bairischen Adels­ familien namensgleich sind. Waltrich in „Vvaldrichesbach“ = Wellerstadt ist namensgleich mit den Gründern der Klöster Schäftlam und Murrhardt sowie dem Bischof von Passau (777-804). Die Zugehörigkeit dieser Waltrich-Sippe weist in eine Richtung, die W. Störmer dem altbajuwarischen Adelsgeschlecht der Huosi zuordnet mit engen Ver­ bindungen zum karolingischen Königs­ haus. Arih / Erich in „Arihinbach“ ~ Kirchehrenbach / Oberehrenbach ist auf­ fällig, weil Herzog Tassilo zusammen mit Mitgliedern der bajuwarischen Fagana am 3.Juli 750 den Ort „Erichinga“ = Erching am Erdinger Moos an das Bistum Freising übergeben hat, einen Ort, der sich namenkundlich auf die Gefolgschaft eines Arih / Erich zurückführen lässt und zu diesem Zeitpunkt bayerisches Herzogsgut war. Nicht direkt zuweisbar sind die Personennamen Hergold in „Herigoldesbach“ = Heroldsbach (vgl. eventuell Ergolding bei Landshut) sowie Wimbil in „Vvimbilibach“ = Ober- und U nter-Wimme I bach. Zusammenfassend kann für einige „Iocus“-Orte im „praedium“ Forchheim festgehalten werden, dass die mit einem Personennamen gebildeten Ortsnamen nicht durch rheinfränkische Große repräsentiert, sondern mit Namen ausge­ stattet sind, die sich im bajuwarischen Adel des 8. und frühen 9. Jahrhunderts wiederfinden und damit das Gebiet bajuwarischen Rechts östlich der Regnitz unterstreichen. Im Fall Waltrich kann sogar vermutet werden, welche

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