durch raschen Verkauf aus der Verantwortung gestoh len zu haben. Ferner muß man ihr unterstellen, den neuen Besitzer im falschen Glauben gelassen zu ha ben, der Abbruch beider Objekte sei möglich. 6. Wenn der derzeitige Besitze r an gesichts de r bei den Vi Ilen (deren kunsthistorischeund städtebauliche Bedeu tung außer Zweifel steht!) überhaupt an Abbruch denkt, dann ist dies so ungeheuerlich, daß man ein solches Verhalten eigentlich nur mit Ignoranz, Kulturbarbarei o.ä. bezeichnen kann (die vermeintliche formaljuristische Rechtmäßigkeit analog Bebauungsplan 302 spielt hier eine untergeordnete Rolle).
stellt. D er derzeitige Noch-Eigentüm er wartet auf die Entscheidung der Regierung von Mittelfranken über seinen Einspruch, scheint jedoch einem W iederverkauf nicht abgeneigt. 8. Darüber hinaus hat sich die Bürgervereinigung u.a. auch an den Bezirksheimatpfleger und den Bayeri-
W er liederlich mit wertvoller Bausubstanz umgeht, braucht sich über Protest nicht zu wundern — unab hängig von der Sozi al Verpflichtung, die aus Eigentum entsteht (siehe Artikel 14,2 Grundgesetz: „Sein G e brauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit die nen"!). Eine rein wirtschaftliche Überlegung ist bei der artigen Objekten ohnehin unangebracht, da sie vor wiegend Denkmalschutzobjekte darstellen (m it all der Problematik, die damit verbunden ist). Die augenblickliche Verunsicherung des Eigentümers ist groß; offen b a rw a re rs ic h d e rm itd e m Erwerb dieser Objekte verbundenen Problematik überhaupt nicht be wußt Ein Wiederverkauf wäre wohl das beste für ihn und die beiden Anwesen! 1 Oie Bürgervereinigung begrüßt, daß das städtische Bau referat wenigstens in diesem Fall Königswarterstraße derzeit noch zu seinem Vorbescheid vom D e zember 1980 steht, wonach ein Abbruch nicht in Frage kommt. Sie hat freilich Bedenken, daß die Stadt Fürth in einem etwaigen Rechtsstreit auch weiterhin konse quent diese Haltung vertreten wird, läßt sich jedoch gern eines Besseren belehren! Für den Fall, daß der derzeitige Eigentümer zum Wie derverkauf bereit ist, hat sich der Altstadtverein schon erfolgreich um neue Interessenten bemüht, die bereit sind, beide An wesen zu erhalten, zu renovieren und selbst zu nutzen. Sie hat außerdem bereits Kontakte zwischen den beiden Verhandlungspartnern herge
10