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FÜRTHER ORIGINALE

VIERTER JAHRESKRUG DER BÜRGERVEREINI­ GUNG: »DIE SCHILDERWACH« Seit kurzem gibt es den Jahreskrug 1982 der Bürgervereinigung. In der Reihe der alten Fürther Originale folgt auf die Vorgänger »Pfeifndurla«, »Schmalz« und »Gnadnsiä« wieder eine Frau: Die »Schiiderwach«. Eigentlich hieß sie Johanna Augustin, geboren 1844. und verdiente sich anfänglich ihren Lebensunterhalt und später ein kleines Vermögen durch Hausieren.

In jungen Jahren kein Kind von Traurigkeit, wurde sie zusammen mit einem ihrer Liebhaber, der als Soldat des 21. Infanterie-Regiments (»die Aanäzwanzgä« - wie man das Nürnberg-Fürther Hausregiment damals nannte) gerade Wache schob, bei Regen, vor allem aber bei be­ sonders engen zwischenmenschlichen Beziehungen in einem Schilderhaus vor der Kaserne ertappt. Von da an mußte sie mit dem Namen »Schilderwach« leben.

Der Entwurf für diesen Jahreskrug stammt natürlich auch diesmal wieder aus der Feder von Hausgrafiker Siegfried Reinert. Die Anzahl der einzeln numerierten Krüge ist ebenfalls limitiert.

Nur im Preis muß man erstmals etwas zu legen: 55 Mark kostet jeder Krug nun. Von den Vorgängern »Schmalz« und »Gnadnsiä« gibt es im übrigen noch einige Exemplare -zum alten Preis von 49.50 DM! Interessenten sollten sich ran halten: das bei der Bürgervereinigung vergriffene »Pfeifndurla« wird bereits zu Liebhaberpreisen gehandelt (siehe die Suchanzeige an anderer Stelle!). An folgenden Stellen kann man einen Jahreskrug er­ werben:

Geschäftsstelle der Bürgervereinigung, Waag platz (donnerstags. 16.00 -18.00 Uhr), »Spiel und Kunst im Pavillon«. Waagstraße Papierhaus Schöll. Obstmarkt, Meyer + Bastian, Fußgängerzone, Geschenkhaus »Classic«. Fußgängerzone. Buchhandlung Klaußner, Blumenstraße, Buchhandlung Schräg, Schwabacher Straße, Stadtsparkasse Fürth, Marktplatz und Maxstraße

AKTION BÜRGERENTSCHEID

Die »Aktion Bürgerentscheid« (im Altstadt-Bläddla 11/81 erstmals vorgestellt) läuft derzeit auf vollen Touren - auch in Fürth. Die Unterschriftenlisten für ein Volksbegehren zur Einführung des Bürgerentscheids in der Bayerischen Verfassung und der Bayerischen Gemeindeordnung bzw. Landkreisordnung werden täglich länger. Nach den Vorstellungen der »Aktion« soll es entsprechend dem Vorbild Baden-Württembergs auch den Bürgern Bayerns künftig möglich sein, über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises auf dem Wege direkter Abstim­ mung selbst zu entscheiden. Gerade die politische Ent­ wicklung der letzten Jahre hat gezeigt, daß ein großer, politisch verantwortungsbewußter Teil der Bevölkerung über die Teilnahme an Wahlen hinaus zusätzlich die Chance direkter Demokratie erhalten möchte. Mit der Ein­ führung von Bürgerbegehren (als Voraussetzung) und Bürgerentscheid, die auf der Ebene der Gemeinden und Landkreise dem Volksbegehren und Volksentscheid in der Verfassung des Freistaates Bayern entsprechen, wird diese Möglichkeit geschaffen. 1918 erlöste der Tod sie, die das »ambulante Gewerbe« durchaus ambivalent zu interpretieren verstand, von den lebenslangen Verspottungen ihrer Mitmenschen. Freilich wäre sie ohne diesen Vorfall längst vergessen; ihr Konter­ fei wäre auch nie der Nachwelt auf einem Krug der Bürger­ vereinigung erhalten geblieben, hätten die beiden Lieben­ den diesen Fehltritt sich damals nicht geleistet. Wozu eben doch so manche Fehltritte taugen...

Und gerade auf der niedrigen Ebene ihrer unmittelbaren Wohnumwelt (Straßenzug, Stadtteil, Kommune) kann man den Bürgern auf Grund ihrer örtlichen Kenntnisse ein aus­ reichendes Maß an Sachkompetenz wohl kaum abspre­ chen. Gerade auch Bürgerinitiativen wie der Altstadtverein sollten an einem erfolgreichen Ausgang dieses aktuellen Volksbegehrens (vermutlich im Herbst nach den Landtags­ wahlen) interessiert sein.

Altstadt-Bläddla

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