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Schandfleck des Waagplatzes - das Haus König­ straße 67 Mit einem „Flehbrief“ mußte sich die BVgg an das Bauordnungsamt der Stadt Fürth wenden, mit der Bitte, den desolaten Zustand des An wesens Stavolakis abzustellen. Altstadtweihnacht - Gefährdung durch beschädigte Dacheindeckung. Hier ein Auszug: Wir sind wieder mit den Vorbereitungen für unseren alljährlichen, weit über die Grenzen der Stadt Fürth hinaus bekannten, Weihnachtsmarkt am Waagpiatz beschäftigt Ein Problem können wir jedoch leider nicht selbst aus der Welt schaffen. Das Anwesen Königstr. 67 befindet sich in einem sehr heruntergekommenen Zustand. Mit dem „Schandfleck“ andern sonst weitgehend ge­ pflegten Waagplatzensembies müssen wir uns abfin­ den. Eine Gefährdung unserer Gäste durch die marodeDacheindeckung können wir jedoch nicht hinneh­ men Bereits im Frühjahr sind von diesem Dach Ziegel auf den Waagplatz gestürzt, die zum Glück keinen Schaden anrichteten. Der Eigentümer, HerrStavolakis, wurde vor kurzem nochmalsauf den Mißstand hin angesprochen. Er teilte nur mit, daß er überhaupt nicht daran denke, an dem HausSanierungsmaßnahmen durchzuführen.

Frage: Was muß denn noch alles passieren, daß man diesen Herrn dazu zwingt, notwendige Sanierungs­ maßnahmen durchzuführen? Täglich, stündlich kann ein tödlicher Unfall geschehen, wenn einer, der nur unzureichend im Verbund hängenden Dachziegel dieses Hauses „niedergeht". Der gesamte First sitzt nur lose aut der Dachfläche. I n Fachkreisen spricht man von einer Dachlawine, die hier ins Rutschen kommt, wenn's losgeht. Das alte Schneefangbrett und die verbeulte und vollkommen durchgerostete Rinne sind nicht mehr in der Lage, abgieitende Ziegelteile aufzuhalten. Es muß doch eine Möglichkeit geben, einen poten­ tiellen Unfall in den Griff zu bekommen, ihn zu verhin­ dern wissen! Wenn ich mein Kraftfahrzeug in einem nur vergleich­ baren Zustand, in dem sich dieses Haus befindet, zum TÜV bringe, wird es sofort aus dem Verkehr ge­ zogen. Zugegeben: Ein Gebäude läßt sich schlecht aus dem Verkehr ziehen. Wenn es Verordnungen gibt, die regeln, daß einem Besitzer, der die Tür an seinem für tausende von Mark neurenovierten Haus braun anstatt grün streicht, kein Zuschuß gewährt werden kann - dann müßte es doch auch solche geben, die „vorprogrammierte” tödliche Unfälle, durch „Bauvernachlässigung“ her­ vorgerufen, verhindern können Eine braune Haustür ist mit Sicherheit noch keinem Fürther Bürger auf den Kopf gefallen, es sei denn, er trägt sie quer oberhalb der Augen, damit er zumin­ dest noch sieht, in welches Fettnäpfchen er tritt! GW

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