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Altstadtverein Fürth

^/1988

Chronik des alten Schießhauses herr für seine „Burg“ bringen musste - wie er das Gebäude liebevoll nennt - nicht zu ge­ ring achten. Allerdings fragt es sich immer wieder, ob man überhaupt zu einer solchen Ret­ tungsaktion von privater Sei­ te raten darf. Es soll nun nicht wieder an dem im Grunde nach sicher dringend notwen­ digen Denkmalschutz herum­ gemäkelt werden. Die vielfach überzogenen Anforderungen auch bei nicht in die aller ers­ te Kategorie gehörenden Ob­ jekten - werden aber vom re­ novierungswilligen Bauherren nicht mehr bzw. vielfach nur als Schikane verstanden. Dar­ auf haben wir leider schon des öfteren hinweisen müssen. Ge­ wiss gibt es eine grundsätzliche verankerte „Sozialbindung“ eines jeden Eigentums! Aber es ist doch wohl auch irgendwie pervers, wenn sich auf der ei­ nen Seite kein Finger rührt, wo ein solches Denkmal verfällt, die Bürokratie auf der anderen Seite aber erst aufwacht oder aufwachen darf, wenn end­ lich etwas geschieht. Und dass es diese Initiative im ganzen Altstadtviertel dennoch im­ mer wieder gibt, macht glück­ lich, genauso wie die Tatsache, dass sich das beschriebene Ge­ bäude wieder im alten „Glanz“ darbietet. Nur so bleibt uns die lebendige Erinnerung an einen Zeugen der Vergangenheit, der ja lange Zeit als Schützenhaus diente und von dem Teile ver­ mutlich von dem ehemals dort stehenden ersten Rathaus von 1680 stammen. Die Bürgerver­ einigung ist froh darüber, dass sie einen Teil des Dankes mit einer kleinen Geldgabe abstat­ ten konnte, wie sie das bei ver­ gleichbaren Vorhaben bereits immer gern getan hat. ’ Ro Nachwort und Nachwunsch des Verfassers: grüne(!) Fens­ terläden!

Das alte Schießhaus nach der Sanierung. (Repro AB 24/1988)

Das Rätsel über die Entste­ hungsgeschichte des heutigen Anwesens Schießplatz 5 wird wahrscheinlich niemals richtig gelöst werden können. Die vier namhaften Chronisten Sauer­ acker, Fronmüller, Eger und Dennemarck sind nicht in Ein­ klang zu bringen. Ein gewagter Versuch, darüber eine Hausge­ schichte zu schreiben! Zur Ausübung des Schieß­ sports wurde 1686 an selber Stelle eine Bretterbunde errich­ tet, die dann angesichts der im­ mer größeren Zahl der Anhän­ ger nicht mehr ausreichte. Im Jahre 1722 erbaute man eine neue Schießstätte. Ob es das heute noch vorhandene, nun neurenovierte Haus bereits war, lässt sich historisch nicht einwandfrei feststellen. Chro­ nist Dennemarck meint gegen­ über Eger, dass aufgrund des historischen Kleides das Bau­ werk dem puritanischen Klas­ sizismus des beginnenden 19. Jahrhunderts zugeordnet wer­ den muss. Er vermutet den Er­ bauungszeitraum zwischen den Jahren 1800 und 1810.

Dafür führt er das Schmuck­ motiv des mittleren Haupt­ eingangs, die profilierte Ober­ lichtanlage in den beiden Flü­ geltoren und das, um das gan­ ze Haus verlaufende, ebenfalls streng profilierte Horizontal­ gurtband an. Diese Merkmale seien die damalig herrschende Geschmacksrichtung gewesen. Aber wie steht es mit dem halb­ runden, stumpf überdachten Anbau, der kunsthistorisch ge­ sehen in das Jahr 1722 passen würde (Spätbarock)? Auf einer alten Schützen­ scheibe aus dem Jahr 1776 sieht man einen rechteckigen Anbau. Man vermutet, dass es sich hier um eine .Ansicht des Gebäudes handelt, bei der der Rundturm nicht sichtbar sein kann. Sau­ eracker und Fronmüller aber meinen, die Schützenschei­ be stelle die Vorderansicht dar; der Turm sei angebaut worden. Glaubt man dem kunsthisto­ rischen Urteil, so wäre das heu­ tige Hauptgebäude nicht iden­ tisch mit dem von 1722. Irgend­ wann um die Jahrhundertwen­ de hätte dann ein erneuter Ab­ riss und Erweiterungsbau statt­ gefunden, der jedoch in den be­ kannten Chroniken Fürths mit keinem Wort erwähnt wird. Dennemarck beruft sich auf eine Quelle, demnach „1818 we­

gen Raummangels das Bürger­ meisteramt einen erst kürzlich (um 1800) errichteten Neubau im klassizistischen Stil an eines dort schon bestanden habenden Bauwerks“ verlassen hat. Unumstritten bleibt wohl die Nutzung des alten Schieß­ hauses. Saueracker berichtet: „dass auf dem Gemeinhaus, das der Schützengesellschaft zu­ gleich zur Schießstätte dienet, die Versammlungen der Vorste­ her Gemein gehalten werden“ dass der „hierzu bestimmte or­ dentliche Locus, das Gemein­ dehaus sey, das, weil anizo das Scheibenschießen darein ge­ richtet, das Schießhaus genannt wird und der Platz, worauf das­ selbe steht, der Schießanger heißt“. Eger und Fronmüller überlie­ fern dazu: „das jetzige Schieß­ haus war früher das Gemein­ dehaus, wovon der Raum im Parterre der Schützengesell­ schaft unentgeltlich überlassen war, während der obere Teil zur Abhaltung der Gemeindever­ sammlungen und zur Aufbe­ wahrung gemeindlicher Uten­ silien und zur Verteilung des öffentlichen Almosens diente“. • 1869 zog die Fürther Schüt­ zengesellschaft aus dem al­ ten Schützenhaus in das neu­ erbaute um (Schießplatz 11), weil wieder einmal der Platz zu eng wurde. • Ab diesem Zeitpunkt klafft eine chronistische Lücke. Nachforschungen über das Besitzrecht blieben erfolglos. • 1926 geht das Anwesen in den Besitz des Metzgermeisters Eder über, der dieses • 1928 an den Färbereibesitzer Georg Dubrau verkauft. • 1960 tritt Karl Dubrau als Erbe in Erscheinung. • 1983 kauft die Familie Pomerance das als „abbruchreif“ deklarierte Haus auf und re­ noviert es in vorbildlicher Weise.

  • GW

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