Diskussion:Karin Falkenberg: Unterschied zwischen den Versionen

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Bitte die Abschnittsüberschrift "Lokalberichterstattung" nicht in "Berichterstattung" ändern, das widerspricht dem einheitlichen Artikelaufbau. Das Aufführen von Quellen aus überregionalen Medien widerspricht dem nicht und ist in diesem Abschnitt ohne weiteres möglich. --[[Benutzer:Zonebattler|Zonebattler]] ([[Benutzer Diskussion:Zonebattler|Diskussion]]) 11:30, 4. Feb. 2019 (CET)
Bitte die Abschnittsüberschrift "Lokalberichterstattung" nicht in "Berichterstattung" ändern, das widerspricht dem einheitlichen Artikelaufbau. Das Aufführen von Quellen aus überregionalen Medien widerspricht dem nicht und ist in diesem Abschnitt ohne weiteres möglich. --[[Benutzer:Zonebattler|Zonebattler]] ([[Benutzer Diskussion:Zonebattler|Diskussion]]) 11:30, 4. Feb. 2019 (CET)
Hier besteht eine Namensdiskrepanz zwischen Obersatz und Faktenbox. --[[Benutzer:Doc Bendit|Doc Bendit]] ([[Benutzer Diskussion:Doc Bendit|Diskussion]]) 13:42, 24. Mai 2022 (CEST)
:Stimmt. Danke fürs genaue Hinschauen. Eigentlich sogar drei: 1) "Dr." oder "Dr. habil."? 2) Ist der Nachname ein Doppelname, der mit Bindestrich geschrieben gehört? Wenn ja, dann auch im ersten Satz mit Bindestrich und Fettdruck. 3) "Friedberg" oder "Freusberg"?--[[Benutzer:Marocco|Marocco]] ([[Benutzer Diskussion:Marocco|Diskussion]]) 18:50, 24. Mai 2022 (CEST)
:: Die Stadt Fürth führt sie bei den [https://www.wahl-fuerth.de/_SR_2020_IVU/index.html#w_13002_11010 Ergebnissen der Kommunalwahl 2020] als ''Dr. Falkenberg-Pellengahr Freifrau von Freusberg-Steinhorst Karin''. --[[Benutzer:FürthWikiAdmin S|FürthWikiAdmin S]] ([[Benutzer Diskussion:FürthWikiAdmin S|Diskussion]]) 19:23, 24. Mai 2022 (CEST)
:::ok, danke für den Hinweis. Ich würde mich dann an die Schreibweise im Link halten. Die Freifrau und der ganze Rest ist aber als Namenszusatz zu sehen oder wie? Für derlei Feinheiten stecke ich zu wenig in dem Thema drin. --[[Benutzer:Doc Bendit|Doc Bendit]] ([[Benutzer Diskussion:Doc Bendit|Diskussion]]) 14:35, 25. Mai 2022 (CEST)
:::: ''Freiherr''/''Freifrau'' sind seit 1919 gemäß Art. 109 Abs. 3 S. 2 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) "Teil des Namens", der jedoch an das Geschlecht des/der Träger*in angepasst werden darf: Die Tochter eines ''Herrn Freiherr'' darf sich also dennoch ''Frau Freifrau'' nennen - Auch wenn's so oder so sperrig ist.  --[[Benutzer:FürthWikiAdmin S|FürthWikiAdmin S]] ([[Benutzer Diskussion:FürthWikiAdmin S|Diskussion]]) 16:05, 25. Mai 2022 (CEST)