Stadelner Vermittlungsbuch 1862 - 1918: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Landgemeinde '''[[Stadeln]]''' regelte vor ihrer [[Eingemeindungen|Eingemeindung]] zur Stadt Fürth gewerbliche und häusliche Streitigkeiten lange Zeit eigenständig. Dabei hatte der Gemeindeausschuss bei gewerblichen Streitigkeiten gemäß Art. 120 a Abs. 2 der Reichsgewerbeordnung Entscheidungen zu treffen und eine beglaubigte Abschrift des über die Verhandlung aufgenommenen Protokolls dem Beschwerdeführer zu übergeben. Unter anderem ist ein Vermittlungsbuch von 1862 bis 1918 ist im Stadtarchiv Fürth erhalten geblieben, in dem verschiedene Fälle erhalten geblieben sind. Das Heft selbst ist Okavheftgroß und umfasst 104 Einträge, beginnend im Mai [[1862]], der letzte Eintrag findet sich am [[10. Oktober]] [[1918]].  
Die Landgemeinde '''[[Stadeln]]''' regelte vor ihrer [[Eingemeindungen|Eingemeindung]] zur Stadt Fürth gewerbliche und häusliche Streitigkeiten lange Zeit eigenständig. Dabei hatte der Gemeindeausschuss bei gewerblichen Streitigkeiten gemäß Art. 120 a Abs. 2 der Reichsgewerbeordnung Entscheidungen zu treffen und eine beglaubigte Abschrift des über die Verhandlung aufgenommenen Protokolls dem Beschwerdeführer zu übergeben. Unter anderem ist ein Vermittlungsbuch von 1862 bis 1918 im Stadtarchiv Fürth erhalten geblieben, in dem insg. 104 Fälle behandelt werden. Das Heft selbst ist oktavheftgroß, beginnend im Mai [[1862]], der letzte Eintrag findet sich am [[10. Oktober]] [[1918]].  


In acht Spalten wurden die Fälle wie folgt aufgeführt: Lfd. Nr. / Tag des Vorfalls, Datum der Vermittlung / Name des Klägers / Name des Beklagten / Gegenstand der Klage / Art und Weise der Erledigung / Beamter, welcher den Sühneversuch geleitet hat / Unterschrift.
In acht Spalten wurden die Fälle wie folgt aufgeführt: Lfd. Nr. / Tag des Vorfalls, Datum der Vermittlung / Name des Klägers / Name des Beklagten / Gegenstand der Klage / Art und Weise der Erledigung / Beamter, welcher den Sühneversuch geleitet hat / Unterschrift.
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== Einträge 1893 ==
== Einträge 1893 ==
* Am 14. März 1893 geht es wieder um Ehrenbeleidigung: Baumeister Konrad Fleischmann gegen den Maurer und Tünchen Johann Konrad Hofmann. Auch keine Einigung.
* Am 14. März 1893 geht es wieder um Ehrenbeleidigung: Baumeister Konrad Fleischmann gegen den Maurer und Tüncher Johann Konrad Hofmann. Auch keine Einigung.
* Am 27. März 1893 geht es um Arbeitslohn des Taglöhners Lorenz Eckart. Der Ökonom Konrad Ulrich soll ihm noch 5 Mark 20 Pfennige nach Abzug der Quittungsmarken zahlen. Beide können sich nicht einigen und werden auf den Rechtsweg verwiesen.
* Am 27. März 1893 geht es um Arbeitslohn des Taglöhners Lorenz Eckart. Der Ökonom Konrad Ulrich soll ihm noch 5 Mark 20 Pfennige nach Abzug der Quittungsmarken zahlen. Beide können sich nicht einigen und werden auf den Rechtsweg verwiesen.


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