Paul Hofmann: Unterschied zwischen den Versionen

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Am 3. Februar 1891 eröffnete er sein eigenes Zimmereigeschäft, im April 1895 kam noch eine Holz- und Kohlenhandlung dazu.
Am 3. Februar 1891 eröffnete er sein eigenes Zimmereigeschäft, im April 1895 kam noch eine Holz- und Kohlenhandlung dazu.
Nachdem sich Hofmann seit 1889 als „Nichtheimatberechtigter“ ununterbrochen in Fürth aufhielt, seit dieser Zeit Steuern und Umlagen zahlte und mittlerweile Zimmermeister geworden war, stellte er am 12. November 1896 ein Gesuch um Verleihung des Fürther Bürgerrechts. Dabei gab er an, kein Barvermögen zu besitzen. Der vom Stadtmagistrat beim Amtsanwalt am kgl. Amtsgericht Fürth-Land vorschriftsmäßig eingeholte Strafregisterauszug wies eine Vorstrafe aus. Danach war Hofmann Anfang September 1890 vom Schiedsgericht Fürth wegen des Vergehens der gefährlichen Körperverletzung und damit im Zusammenhang verübten groben Unfugs bzw. Erregung ruhestörenden Lärms zu 4 Tagen Gefängnis sowie zu weiteren 2 Tagen Haft verurteilt worden. Ungeachtet dessen wurde ihm aufgrund des vorliegenden gesetzlichen Anspruchs am 26. November gegen Gebühr von 40 Mark das Bürgerrecht verliehen.<ref>„Akten des Stadtmagistrats Fürth. Betreff: Hofmann Paul, Zimmermeister von Stadeln. – Gesuch um Verleihung des Bürgerrechts dahier. 1896.“; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/H 1415</ref>
Ende der 1890er Jahre verlegte Paul Hofmann seinen Wohn- und Geschäftssitz in den Bereich der unteren Cadolzburger Straße. Er erwarb die Grundstücke Cadolzburger Straße 12, 14 und 14 a und bebaute sie. Das Anwesen Nr. 12 diente dabei als Zimmerplatz mit Werkstatt und Lagerfläche. Im Jahr 1905 bestellte er bei der Maschinenfabrik Güttler & Comp. in Brieg/Schlesien  (heute [[wikipedia:Brzeg|Brzeg]]) ein Lokomobil  (8 atü ≈ 7,85 bar) zum Betrieb einer Schneidsäge, das dort in einem neu errichteten Schuppen aufgestellt wurde.<ref>„Akten des Stadtmagistrats Fürth. Betreff: Feststehender Dampfkessel Fabrik-Nr. 582, Fabrikant: Güttler & Co., Brieg. Besitzer: Hofmann Paul, Zimmermeister“; StadtAFÜ Sign.-Nr. AGr. 8/649/A 101</ref>


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