Diskussion:Volljuristin

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Version vom 22. Januar 2021, 16:59 Uhr von FürthWikiAdmin S (Diskussion | Beiträge)
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Die Berufe-Semantik müssen wir mit einer so tiefen Detail-Differenzierung eigentlich nicht überfrachten. Auch ein Jurist mit Befähigung zum Richteramt - und das ist ein Volljurist - ist und bleibt ein Jurist. Die Details kann man ja gerne im Artikeltext näher behandeln. --FürthWikiAdmin S (Diskussion) 16:59, 22. Jan. 2021 (CET)