höheren Schulen nicht unbedingt auf Begeisterung, da Einmischungen in pädagogische Belange befürchtet wurden.208 Gleichwohl waren in Fürth zumindest an der höheren Mädchenschule am Tannenplatz von den Mädchen der Oberklassen bereits am 22. Januar 1919 Schülerrätinnen gewählt worden. Und die erste Wahl eines Elternbeirats erfolgte dort am 20. Januar 1920.209 Die von den Regierungen Eisner und Hoffmann seit der Revolution im November 1918 in Bayern betriebene schulische Entkirchlichungs-, Mitwirkungs- und Gleichstellungspolitik endete, als Ministerpräsident Hoffmann während des Kapp-Putsches in Berlin im März 1920 zurücktrat, die MSPD aus der Regierung ausschied und BVP, DDP und Bauernbund eine Regierung mit dem oberbayerischen Regierungspräsidenten Gustav Ritter von Kahr (1862-1934) als Ministerpräsident bildeten.210 Kultusminister wurde Franz Matt (1860-1929, BVP), der seit 1902 im Ministerium tätig gewesen war und im Mai 1920 sogleich die Rechte der Eltern auf Abmeldung vom Religionsunterricht bzw. der Lehrer/innen auf Nichterteilung des Religionsunterrichts einschränkte, indem fortan für Schüler/innen und Lehrer/innen eine Frist von acht Tagen nach Schulbeginn galt, um zu erklären, dass sie keinen Religionsunterricht besuchen bzw. ihn nicht halten wollten. Im Juni 1920 wurde dann die Simultanschulverordnung vom 1. August 1919 aufgehoben, womit Bekenntnisschulen für die konfessionelle Minderheit wieder ermöglicht wurden.211 Gleichzeitig waren bei der vom 13. bis 20. Juni 1920 in Berlin stattfindenden Reichsschulkonferenz, zu der Reichsinnenminister Koch-Weser (DDP) und Staatssekretär
208Vgl.: Max Liedtke (Hrsg.), Handbuch der Geschichte des Bayerischen Bildungswesens, Band 3: Ge-
schichte der Schulen in Bayern. Von 1918 bis 1990, Bad Heilbrunn/Oberbayern 1997, S 35. Helene-Lange-Gymnasium (Hrsg.), 100 Jahre Helene-Lange-Gymnasium Fürth 1907-2007, Festschrift, Fürth 2007, S.28. 210Vgl. den Artikel Kapp-Lüttwitz-Putsch 1920, in: www.historisches-lexikon-bayerns.de, hier: Ausdruck vom 25.02.2019. Der Kapp-Lüttwitz Putsch war ein Umsturzversuch unter Führung des ostpreußischen Generallandschaftsdirektors Wolfgang Kapp (1858.1922) - der 1917 bereits die Deutsche Vaterlandspartei (DVLP) als Sammlungsbewegung völkisch-national und annexionistisch orientierter sowie eine Verfassungs- und Wahlrechtsreform ablehnender Siegfriedensverfechter gegründet hatte und des Kommandeurs des Gruppenkommandos 1 der Reichswehr, General von Lüttwitz (18591942). Anlass war die Forderung der Alliierten, die Reichwehr entsprechend dem Versailler Vertrag auf 100.000 Soldaten zu reduzieren und alle Freikorpsverbände aufzulösen. Der Kapp-LüttwitzPutsch in Berlin begann am 13. März 1920 mit militärischer Unterstützung durch die Marine-Brigade Ehrhardt, die 1919 bereits an der Niederschlagung der Oldenburgischen, der Braunschweiger und der Münchener Räterepublik beteiligt war, und scheiterte am 17. März 1920 durch einen von der nach Stuttgart ausgewichenen Reichsregierung und den Gewerkschaften initiierten reichsweiten Generalstreik. Parallel zu den Ereignissen in Berlin hatte der Kommandeur der bayerischen Reichswehr, General von Möhl (1867-1944), in München zu Beginn des Putsches die Ausrufung des Ausnahmezustandes und die Übertragung der vollziehenden Gewalt verlangt, was Ministerpräsident Hoffmann ablehnte. Als daraufhin Soldaten für eine Ausrufung des Ausnahmezustands demonstrierten und auch Polizeibeamte erklärten, für die persönliche Sicherheit des Ministerpräsidenten nicht mehr garantieren zu können, trat Johannes Hoffmann am 14. März 1920 zurück. Gleichzeitig schied die MSPD aus der Regierung aus, da mit Gustav von Kahr ein Vertrauensmann der Reichswehr, der Einwohnerwehren und der Wehrverbände neuer Ministerpräsident wurde. Die daraufhin aus BVP, DDP und Bauernbund gebildete Koalitionsregierung konnte nach der Landtagswahl vom 6. Juni 1920 fortgesetzt werden, da die BVP 39, 4 %, die MSPD 16,3 %, die DNVP 13,5 %, die USPD 12,9 %, die DDP 8,1 %, der Bauernbund 7,9 % und die KPD 1,7 %.der Stimmen erhielt. 211Vgl. dazu den Artikel Schulpolitik (Weimarer Republik), in: www.historisches-lexikon-bayerns.de, hier: Ausdruck vom 04.05.2018. Simultanschule war bis in die Zeit der Weimarer Republik die offizielle Bezeichnung für konfessionsübergreifende Gemeinschaftsschulen. 209Vgl.:
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