Zu der im Sommer 1923 einsetzenden Hyperinflation war es gekommen, als Reichskanzler Wilhelm Cuno (bis 1920 DVP, danach parteilos) nach einer Anfang 1923 wegen ausstehender Reparationszahlungen erfolgten Besetzung des Ruhrgebietes durch französische und belgische Truppen zum passiven Wiederstand durch Arbeitsverweigerung aufrief und die Streikenden Lohnfortzahlung vom Staat bekamen, die wie die Kosten der Demobilmachung, Kriegsopferversorgung und Reparationen über die Notenpresse der Reichsbank finanziert wurde. Zur Bereinigung des Geldüberhangs und der gesamtpolitischen Turbulenzen erfolgte ab Herbst 1923 eine Währungsreform in zwei Schritten (ab 15. November 1923 Rentenmark, ab 30. August 1924 Reichsmark), mit der alle privaten Geldvermögen völlig entwertet sowie der Staat, Unternehmen sowie Haus- und Grundeigentümer von Schulden entlastet wurden.226 226Vgl. den Artikel Deutsche Inflation 1914 bis 1923, den Artikel Kriegsanleihe und den Artikel Goldstan-
dard, in: www.wikipedia.de, hier: Ausdrucke vom 28.02., 04.03. und 12.03.2019. Im Deutschen Reich war zu Kriegsbeginn am 4. August 1914 die auf einer wertmäßigen Dritteldeckung der Bargeldmenge durch Gold beruhende gesetzliche Regelung zur Einlösung von Banknoten in Gold aufgehoben und der Krieg bis 1918 über den Verkauf von neun Kriegsanleihen finanziert worden, die mit einem Gesamterlös von 98 Mrd. Mark etwa zwei Drittel des jährlichen Volkseinkommens (1914 = 142 Mrd. Mark) entsprachen. Nach einem Sieg sollten die Kriegsanleihen durch Reparationszahlungen besiegter Staaten ab 1924 zurückgezahlt werden. Aufgrund des von der Obersten Heeresleitung im Oktober 1918 geforderten Waffenstillstands und des Versailler Vertrages musste nun allerdings das Deutsche Reich für die in Frankreich und Belgien entstandenen Kriegsschäden Reparationszahlungen leisten, die zusammen mit den Kriegsfolgekosten im Inland und der Lohnfortzahlung für die ab Anfang 1923 beim passiven Widerstand im Ruhrgebiet streikenden Arbeiter, Angestellten und Beamten über die Notenpresse der Reichsbank finanziert wurden. Durch das mit dem passiven Widerstand verbundene Gelddrucken und den Produktionsausfall im größten Industriegebiet des Reiches erreichte der bei Kriegsausbruch beginnende und sich nach Kriegsende fortsetzende Preisanstieg alsbald astronomische Höhen (z.B. Briefporto 1919 = 0,15 M, Oktober 1922 = 6 M, Januar 1923 = 50 M, August 1923 = 1.000 M, September 1923 = 75.000 M, Ende Oktober 1923 = 10 Mio. M, Anfang November 1923 = 100 Mio. M). Da es ab August 1923 zudem zu Streiks und Demonstrationen gegen Reichskanzler Cuno kam und der Außenwert der Mark gegenüber einem Dollar auf 53 Mio. Mark gesunken war (Vorkriegsstand 1914 = 4,20 Mark), womit in einem auf Rohstoff- und Nahrungsmittelimporte angewiesenen Land der Außenhandel unmöglich wurde, berief Reichspräsident Ebert am 26. September 1923 Gustav Stresemann (DVP) zum Reichskanzler einer Großen Koalition aus SPD, Zentrum, DDP und DVP und Ministerpräsident von Knilling in München seinen Vorgänger Ritter von Kahr zum Generalstaatskommissar in Bayern. Danach kam es in Sachsen und Thüringen am 10. und 16. Oktober 1923 zur Bildung von Arbeiterregierungen aus SPD und KPD, in Hamburg am 23./24 Oktober 1923 zu einem Aufstand der KPD und in München am 9. November 1923 zum Hitler-Ludendorff-Putsch, bei dem Gustav Ritter von Kahr zunächst eine Mitverschwörerrolle ausübte, bevor er den Putsch niederschlagen ließ, als Hitler die Führungsrolle übernahm. In dieser zugespitzten Gesamtsituation wurde am 15. November 1923 bei einem Dollarkurs von 4,20 Billionen Mark mit der Einführung einer Rentenmark, die von der am 17. Oktober 1923 als Zentralbank gegründeten Rentenbank verwaltet wurde und nominal zu 1/2790 kg (= 0,3584 g) durch Gold, aber faktisch durch staatliches, industrielles und landwirtschaftliches Grundeigentum gedeckt und an den Vorkriegsstand von 1 Dollar = 4,20 Mark gebunden war, bei Weitergeltung des alten Geldes im Verhältnis von 1 Billion Mark = 1 Rentenmark als „Notgeld“ und gesetzliches Zahlungsmittel im Inland der erste Schritt zu einer umfassenden Wahrungsreform durchgeführt, bei dem die Rentenmark allerdings noch nicht in andere Währungen konvertierbar war. Die Konvertierbarkeit erfolgte erst im zweiten Schritt mit dem Münz- und Bankgesetz vom 30. August 1924 durch die Auflösung der Rentenbank, die Einführung einer von der Regierung unabhängigen Reichsbank und der Reichsmark (= 1 Rentenmark oder 1 Billion Papiermark), die ebenfalls zu 1/2790 kg (= 0,3584 g) durch Gold und goldgedeckte Devisen gedeckt war. Das Bankgesetz vom 30. August 1924 stand in unmittelbarem Zusammenhang mit dem von der alliierten Reparationskommission und der Reichsregierung ausgehandelten Dawes-Plan vom 16. August 1924, mit dem erstmals die Reparationszahlungen geregelt wurden (insgesamt 132 Mrd. RM, zahlbar in Jahresraten von zunächst 1 Mrd. RM, die bis 1929 auf 2,5 Mrd. RM steigen und für die
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