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Seit der Etablierung des Präsidialkabinetts Brüning im März 1930 war in Deutschland entscheidend, „was Hindenburg und seine politischen Berater wollten. Als sie Brüning im März 1930 zum Reichskanzler machten, wollten sie die Regierung aus der Abhängigkeit vom Reichstag im Allgemeinen und von der Sozialdemokratie im Besonderen lösen … Im Frühjahr 1932 waren auch Hindenburg und seine Berater zu der Überzeugung gelangt, dass man nicht mehr gegen die NSDAP Politik machen konnte. Sie war die Massenpartei der Rechten geworden, die nach dem Willen des Reichspräsidenten zwar nicht unmittelbar regieren, aber doch eine Präsidialregierung der Rechten so mittragen sollte, wie die SPD bisher das Mitte-Rechts-Kabinett Brüning gestützt hatte.“284 Mitentscheidend war aber auch, was andere soziale Kräfte und politische Akteure wollten, und so geriet das unter der Oberhoheit des Reichspräsidenten stehende Präsidialregime in eine Systemkrise, als Reichspräsident von Hindenburg am 1. Juni 1932 den Zentrumspolitiker Franz von Papen (1879-1969) zum Reichskanzler ernannte, der ein „Kabinett der Barone“ bildete, in dem acht der zehn Mitglieder Adlige waren. Während damit die traditionelle und durch die Revolution 1918 in die Schranken verwiesene Elite des Kaiserreichs die Regierungsgeschäfte übernahm, waren andere soziale Kräfte kaum oder gar nicht vertreten.285 Um einem Parteiausschluss zuvorzukommen, trat von Papen am 3. Juni 1932 aus der Zentrumspartei aus und verfügte fortan über noch weniger Rückhalt im Reichstag als Reichskanzler Brüning. Da die SPD-Reichstagsfraktion bereits am 2. Juni 1932 einen Misstrauensantrag gestellt hatte und auch KPD, Zentrum, BVP und DStP der Regierung den Kampf ansagten, löste Reichspräsident von Hindenburg den Reichstag am 4. Juni 1932 auf und setzte für Ende Juli 1932 Neuwahlen fest.286 Im Vorfeld der am 16. Juni 1932 in Lausanne beginnenden Reparationsverhandlungen hielt das „Kabinett der Barone“ an der seit März 1930 vom Präsidialkabinett Brüning verfolgten politischen Linie fest, die wirtschaftliche Krise für außenpolitische Zwecke auszunutzen, auch wenn dies mehr soziale Not und mehr politische Radikalisierung bedeutete. Mit einer vom Präsidialkabinett Brüning vorbereiteten und vom Präsidialkabinett von Papen am 14. Juni 1932 erlassenen Notverordnung wurden die Sätze der Arbeitslosenunterstützung auf die Sätze der Krisenfürsorge herabgesetzt, diese um 10 % gekürzt, die Unterstützungsdauer auf sechs Wochen beschränkt und die Wohlfahrtssätze ebenfalls um 15 % vermindert.287 In Fürth hielten die kommunalpolitisch Verantwortlichen allerdings bis zum Ende der Weimarer Republik an den bisherigen Fürsorgesätzen fest und verringerten sie erst auf massiven Druck der Regierung von Mittelfranken am 1. Februar 1933 um 5 %.288 Zu diesem Zeitpunkt war Adolf Hitler bereits Reichskanzler. Bei seiner Ernennung spielten Reparationsfragen keine Rolle mehrt, da auf der vom 16. Juni bis 9. Juli 1932 284Ebd., S.580. 285Vgl.: Ebd., S.614: „Die Regierung von Papen repräsentierte in erster Linie die gesellschaftlichen

Kräfte, die Brüning zu Fall gebracht hatten, die ostelbischen Rittergutsbesitzer und die mit ihr verbündete militärische Führungsschicht. Preußens vorindustrielle Elite hatte in der neuen Regierung ein derart starkes Gewicht, dass das industrielle Unternehmertum und zumal die exportorientierten Wirtschaftszweige Anlass zu Befürchtungen hatten … Überhaupt nicht vertreten waren im Kabinett von Papen der gewerbliche Mittelstand und die Arbeitnehmer.“ 286Vgl.: Ebd., S.614f. 287Vgl.: Ebd., S.626. 288Vgl.: Heinrich Strauß, Fürth in der Weltwirtschaftskrise und nationalsozialistischen Machtergreifung, Studien zur politischen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung einer deutschen Industriestadt 1928 bis 1933, Nürnberg 1980, S.217f.

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