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laufenden Konferenz in Lausanne die Einstellung der Reparationszahlungen gegen eine von Frankreich geforderte und vorläufig gestundete Schlusszahlung von 3 Mrd. RM beschlossen worden war.289 Gleichzeitig wurden aber die mit der außenpolitischen Instrumentalisierung der wirtschaftlichen Krise und den einseitigen Agrarsubventionen verbundene soziale Not und die daraus folgende politische Radikalisierung zusammen mit weiteren Notverordnungen des Reichspräsidenten zu einem Vehikel für die Machtübertragung an Adolf Hitler. Die einzelnen Stationen waren: -

Die am 16. Juni 1932 erfolgte Aufhebung des SA-Verbots, das Reichswehrminister Groener auf Drängen der Länder Preußen, Bayern, Baden, Württemberg, Sachsen und Hessen am 13. April 1932 erlassen hatte, um dem allgegenwärtigen Terror der SA entgegenzuwirken. Der Aufhebung des SA-Verbots folgte bis Ende Juli 1932 eine Welle politischer Gewalttaten im Wahlkampf. Die Länder Bayern und Baden erließen zwar eigene Uniformverbote, die aber mit Notverordnung des Reichspräsidenten vom 28. Juni 1932 aufgehoben wurden,290 so dass sich der Straßen- und Versammlungsterror der SA im ganzen Reich entfalten konnte.291 Zugleich kam es durch die KPD zur Gründung der Antifaschisten Aktion und eines Massenselbstschutzes, an denen sich auch Mitglieder der SPD, der 1931 aus einer Abspaltung

289Vgl.: Heinrich August Winkler, Der Weg in die Katastrophe. Arbeiter und Arbeiterbewegung in der

Weimarer Republik 1930 bis 1933, 2. vollständig durchgesehene und korrigierte Auflage, Berlin 1990, S.634. 290Vgl.: Ebd., S.627f. Siehe zum SA-Verbot vom 13. April 1932: Ebd., S.522-526. 291Vgl. zur Organisation und zu den Praktiken der SA: Peter Longerich, Die braunen Bataillone. Geschichte der SA, München 1989, Kapitel Die SA als Massenorganisation (1930-1933), S.78-164: Die SA war ursprünglich als Wehrverband der NSDAP gegründet worden. 1925 wurde sie Hilfstruppe der Partei und verfügte ab 1929 über eine „Reichszeugmeisterei“, die für die von den Mitgliedern zu bezahlenden Uniformen und Ausrüstungsgegenstände zuständig war, über eine eigene SA-Versicherung, für die eine Pflichtmitgliedschaft gegen bei Einsätzen erlittene Personenschäden bestand, und über eine Zigarettenfabrik („Sturm“). Außerdem hatte die SA ein eigenes Sanitätswesen mit Sanitätern, die Marschkolonnen begleiteten, und mit eigenen Ärzten und Lazaretten, so dass Verletzte keine normalen Arztpraxen oder Krankenhäuser aufsuchen mussten. Im Herbst 1930 hatte die SA rund 60.000 Mitglieder, die zwar aus allen Schichten stammten, aber zu etwa zwei Dritteln unter 30-Jährige und Erwerbslose waren (vgl. ebd., S.81-85). Der SA-Dienst bestand aus Flugblätter verteilen, Plakate kleben, Propagandamärschen und -ausfahrten, Schutz der NSDAP-Versammlungen sowie Störung und Sprengung von Versammlungen anderer Parteien (vgl. ebd., S.93f.). Für erwerbslose Mitglieder wurden ab 1930 auch SA-Küchen und SA-Heime eingerichtet, die sich in Wohnungen und in Werkstatt- oder Lagergebäuden befanden, die von handwerklich ausgebildeten SA-Männern entsprechend umgebaut worden waren (vgl. ebd., S.126-130). Die Mitgliederzahl der SA stieg bis Januar 1932 auf 200.000 Personen und bis Juni 1932 innerhalb eines halben Jahres sogar auf 397.000 Personen (vgl. ebd., S.159). „Die Spezialität der SA war es, ihre Märsche zu Provokationen zu nutzen und zu diesem Zweck pflegte insbesondere die großstädtische SA, ihre Marschrouten bevorzugt durch ‚rote‘ Straßen und Viertel zu legen“ (ebd., S.117). Begleitet wurden die SA-Marschkolonnen dabei nicht nur vom SA-Sanitätsdienst, sondern auch von ausgesuchten, kräftigen SA-Männern in Zivil und ohne Abzeichen, die Zuschauern und Passanten auf den Bürgersteigen bei negativen Äußerungen oder Gesten „auf die Hühneraugen“ traten (vgl. ebd., S.118). Neben Kommunisten, Sozialdemokraten und Mitgliedern des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold waren vor allem jüdische Bürger ein Hauptangriffsziel der SA. „Für die Berliner SA-Stürme war es geradezu ein ‚Sport‘, am Sonntag zum Kurfürstendamm zu fahren, und dort, auf der Prachtstraße des Berliner Westens mit seinem relativ hohen jüdischen Bevölkerungsanteil, Passanten zu belästigen oder zu verprügeln“ (ebd., S.121). Zu den frühen Praktiken der SA zählte auch das Plündern jüdischer Geschäfte, insbesondere dann, wenn Nationalsozialisten von örtlichen Gerichten nicht freigesprochen, sondern zu Strafen verurteilt wurden.

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