von der SPD hervorgegangenen Sozialistischen Arbeiterpartei (SAP), des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold und Parteilose beteiligten.292 Trotz der Mobilisierung von rund 70.000 Menschen konnte die KPD eine Großkundgebung der NSDAP mit Goebbels im Wuppertaler Stadion am 14. Juli 1932 nicht verhindern. „Doch der neu geschaffene ‚rote Massenselbstschutz‘ der KPD mit seinen Betriebs-, Erwerbslosen-, Wohngebiets- und Hausschutzstaffeln lieferte vor allem im Westen Deutschlands zahlreiche Beweise seiner Schlagkraft.“293 -
Die Ersetzung der nach der Landtagswahl vom April 1932 geschäftsführend im Amt gebliebenen preußischen Regierung aus SPD und Zentrum unter dem sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Otto Braun am 20. Juli 1932 durch einen Reichskommissar („Preußenschlag“), wozu Reichskanzler von Papen bereits am 14. Juli 1932 von Reichspräsident von Hindenburg eine Blankovollmacht für eine Notverordnung zur Wiederherstellung von Sicherheit und Ordnung in Preußen erhalten hatte.294 Wie der von der SPD und den besonders föderalistisch orientierten Ländern Bayern und Baden angerufene Staatsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 25. Oktober 1932 bestätigte,295 war der „Preußenschlag“ zumindest partiell ein Verfassungsbruch, da Preußen auch die Länderrechte im Reichsrat entzogen worden waren.296 Durch die Entscheidung des Staatsgerichtshofs gab es in Preußen bis zum Ende der Weimarer Republik zwei Regierungen (die des Reichskommissars, die die vollziehende Gewalt ausübte, und die abgesetzte Regierung unter dem sozialdemokratischen Ministerpräidenten Otto Braun, die die Rechte Preußens im Reichsrat vertrat), doch war mit dem „Preußenschlag“ vom 20. Juli 1932 erstmals der Föderalismus bei der vollziehenden Gewalt eines Landes ausgehebelt worden.
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Die Reichstagswahl vom 31. Juli 1932, bei der es am Samstag vor der Wahl 10 Tote und 83 Verletzte und am Wahltag 12 Tote und 75 Verletzte gab und die NSDAP 37,4 % (SPD 21,8 %, Zentrum und BVP 15,7 %, KPD 14,3 %, DNVP 5,9 %) der Stimmen erhielt sowie mit 230 Mandaten (SPD 133, Zentrum und BVP 97,
292Vgl.: Heinrich August Winkler, Der Weg in die Katastrophe. Arbeiter und Arbeiterbewegung in der
Weimarer Republik 1930 bis 1933, 2. vollständig durchgesehene und korrigierte Auflage, Berlin 1990, S.642. Bei einem im Zusammenhang mit der Antifaschistischen Aktion und dem Massenselbstschutz am 10. Juli 1932 veranstalteten Reichseinheitskongress waren von 1.465 anwesenden Delegierten 954 Parteilose, 379 Kommunisten und 132 Mitglieder der SPD, der SAP und des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold. 293Ebd., S.642f. 294Vgl.: End., S.648. Den Anlass zur Umsetzung des „Preußenschlages“ vom 20. Juli 1932 lieferte der Altonaer Blutsonntag vom 17. Juli 1932, an dem bei einem Propagandamarsch von 7.000 Nationalsozialisten durch das bis 1937 zu Preußen gehörende und von SPD und KPD dominierte Altona zwei Nationalsozialisten durch Pistolenschüsse - die nicht wie damals angenommen vom Massenselbstschutz der KPD, sondern wie sich 1992 herausstellte aus Polizeipistolen abgegeben worden waren und den anschließenden Karabinerschüssen der auf die Versammelten und die Häuser schießenden Polizei sechszehn Zivilisten ums Leben gekommen waren. Vgl.: Ebd., S.650-652. Siehe auch den Artikel Altonaer Blutsonntag, in: www.wikipedia.de, hier. Ausdruck von 19.12.2019: In der NS-Zeit wurden in einem von 8. Mai bis 2. Juni 1933 stattfindenden Gerichtsprozess vier den Kommunisten zugerechnete Angeklagte zum Tode und mindestens zwölf weitere Personen zu Haftstrafen verurteilt. Die vier Todesurteile wurden am 1. August 1933 auf dem Hof des Gerichtes vollstreckt. 1992 wurden die vier Todesurteile wegen Fälschung der Beweise vom Hamburger Landgericht aufgehoben und die Hingerichteten zu Opfer des Nationalsozialismus erklärt. 295Vgl.: Heinrich August Winkler, Der Weg in die Katastrophe. Arbeiter und Arbeiterbewegung in der Weimarer Republik 1930 bis 1933, 2. vollständig durchgesehene und korrigierte Auflage, Berlin 1990, S.663. 296Vgl.: Ebd., S.765.
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