KPD 89, DNVP 37 Mandate) stärkste Fraktion wurde.297 Um auszuloten, ob die NSDAP bereit war, sich an einer Regierung unter Reichskanzler von Papen zu beteiligen, empfing Reichspräsident von Hindenburg am 13. August 1932 Adolf Hitler, der erwiderte, dass er und seine Partei die Regierung und die Staatsführung in vollem Umfange übernehmen müssten, was der Reichspräident mit dem Hinweis ablehnte, dass er es nicht verantworten könne, einer Partei die gesamte Regierungsgewalt zu übergeben, noch dazu einer Partei, die einseitig gegenüber Andersdenkenden eingestellt sei. Danach kündigte er an, gegen Terror- und Gewaltakte mit aller Schärfe einzuschreiten, und reichte Hitler am Ende des Gesprächs mit dem Hinweis, dass sie ja beide „alte Kameraden“ seien und es bleiben wollen, da sie der Weg doch wieder zusammenführen könne, „kameradschaftlich die Hand“.298 -
Zuvor hatte der Reichspräsident mit Notverordnung vom 9. August 1932 bei Totschlag an Polizeibeamten, Reichswehrangehörigen und aus politischen Motiven sowie bei Brandstiftung, Sprengstoffanschlägen und Gefährdung von Eisenbahntransporten die Todesstrafe und Sondergerichte eingeführt, die diese Fälle in einem beschleunigten Verfahren ohne Revisionsmöglichkeit verhandeln sollten.299 Durch die Sondergerichte ohne Revisionsmöglichkeit wurde das Rechtsstaatsprinzip ausgehebelt, da in einem Rechtsstaat die Justiz einer Kontrolle unterliegen und deshalb mindestens eine gerichtliche Revisionsmöglichkeit bestehen muss. Unabhängig von der Aushebelung rechtsstaatlicher Prinzipien fiel die Anwendung der Strafrechtsverschärfung in mindestens einem Totschlagsfall aus politischen Gründen am Ende doch nicht „mit aller Schärfe“ aus, wie das Reichspräsident von Hindenburg bei dem Gespräch mit Hitler am 13. August 1932 angekündigt hatte. Dies zeigte sich bei einer Gruppe von fünf SA-Männern, die kurz nach Inkrafttreten der Strafrechtsverschärfung für politisch motivierten Totschlag am 10. August 1932 im oberschlesischen Dorf Potempa einen kommunistischen Arbeiter zuhause überfallen und vor den Augen seiner Mutter zu Tode geprügelt hatten und am 22. August 1932 von einem Sondergericht zum Tode verurteilt wurden. Als Hitler und andere führende Nationalsozialisten im Völkischen Beobachter und in Reden mit einer Solidaritätskampagne für die von den „Bluturteilen“ betroffenen SA-Männer begannen, lenkte auch Reichspräsident von Hindenburg am 2. September 1932 ein und begnadigte die zum Tode Verurteilten zu lebenslangen Haftstrafen, da sie zum Tatzeitpunkt noch nichts von der Strafrechtsverschärfung gewusst hätten, weil die Notverordnung vom 9. August 1932 noch nicht allgemein bekanntgegeben worden war.300
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Da sich Hitler nach der Reichstagswahl vom 31. Juli 1932 wegen des großen Wahlerfolgs der NSDAP nicht bereitfand, in ein Präsidialkabinett unter Reichskanzler von Papen einzutreten, kam es nach der Eröffnung des Reichstages am 30. August 1932 und einer von Reichspräsident von Hindenburg unterzeichneten Notverordnung zur Belebung der Wirtschaft vom 4. September 1932, die Steuererleichterungen für Unternehmer und die Möglichkeit von Lohnkürzungen bei Neueinstellungen
297Vgl.: Ebd., S.684. 298 Vgl.: Ebd., S.705. 299 Vgl.: Ebd., S.699. 300Vgl.: Ebd., S.699-701. Siehe auch den Artikel Mord von Potempa, in: www.wikipedia.de, hier: Aus-
druck vom 20.12.2019.
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