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ab der 30. bis 40. Wochenstunde um bis zu 20 % vorsah,301 durch einen am 12. September 1932 gestellten Misstrauensantrag der KPD, dem mit Ausnahme der die Interessen der ostelbischen Guts- und Rittergutsbesitzer vertretenden DNVP die Abgeordneten aller anderen Parteien zustimmten, zu einer Neuwahl, deren Termin auf den 6. November 1932 festgesetzt wurde. 302 -

Auch nach der Reichstagswahl vom 6. November 1932, bei der die NSDAP mit 33,1 % (SPD 20,1 %, KPD 16,9 %; Zentrum und BVP 14,0 %, DNVP 8,9 %) leichte Stimmenverluste (-4,3 %) zugunsten der DNVP (+3,0 %) erlitten hatte, aber mit 196 Mandaten (SPD 121, KPD 100, Zentrum und BVP 90, DNVP 52 Mandate) stärkste Fraktion geblieben war,303 verfügte das „Kabinett der Barone“ kaum über Rückhalt im Reichstag. Als Reichskanzler von Papen deshalb am 17. November 1932 den Rücktritt des gesamten Kabinetts anbot und anschließende Sondierungsgespräche des Reichspräidenten mit den Vorsitzenden aller Parteien, bei denen SPD und KPD ausgeschlossen blieben, zu keiner Tolerierung oder Unterstützung führten, wurde der Vertraute des Reichspräsidenten und seit 1. Juni 1932 als Reichwehrminister amtierende Kurt von Schleicher am 3. Dezember 1932 zum Reichskanzler ernannt.304 „Als Schleicher … Papen den Posten des deutschen Botschafters in Paris anbot, intervenierte Hindenburg: Er wolle Papen angesichts einer sorgenvollen Zukunft noch einige Zeit in seiner Nähe haben.“305

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Zu der von Reichspräsident von Hindenburg angesprochenen sorgenvollen Zukunft zählte beispielsweise das Beharren Hitlers auf die Reichskanzlerschaft, aber auch eine im Herbst 1932 ausbrechende Streikwelle gegen Lohnkürzungen, die im kurz vor der Reichstageswahl am 6. November 1932 beginnenden und kurz danach endenden, von der Revolutionären Gewerkschaftsopposition (RGO) der KPD und der Nationalsozialistischen Betriebsorganisation (NSBO) geleiteten und mit massiven Ausschreitungen verbundenen Streik bei den Berliner Verkehrsbetrieben ihren spektakulären Höhepunkt erreicht hatte.306 Die Streikwelle gegen Lohnkürzungen

301Vgl.: Heinrich August Winkler, Der Weg in die Katastrophe. Arbeiter und Arbeiterbewegung in der

Weimarer Republik 1930 bis 1933, 2. vollständig durchgesehene und korrigierte Auflage, Berlin 1990, S.726. 302Vgl.: Ebd., S.723 (Eröffnung des Reichstages) und S.732 (Misstrauensantrag und Abstimmung). Vor der Abstimmung über den Misstrauensantrag war von Reichskanzler von Papen noch eine von Reichspräsident von Hindenburg unterzeichnete Erklärung zur Auflösung des Reichstages auf das Pult des neuen Reichstagspräsidenten, Hermann Göring, gelegt worden, die dieser ignorierte und abstimmen ließ. 303Vgl.: Ebd., S.774. 304Vgl.: Ebd., S. 785-801. 305Ebd., S.801. 306Ebd., S.772. Siehe dazu auch: Ebd., S.765-772: Ursache für den vom 3. bis 7. November 1932 stattfindenden Berliner Verkehrsarbeiterstreik war eine beabsichtigte Kürzung der Stundenlöhne um 14 Pfennige, die von der Gewerkschaft bei Verhandlungen auf 2 Pfennige reduziert werden konnte, was von der RGO und der NSBO abgelehnt wurde. Da bei der Urabstimmung nur zwei Drittel der Belegschaft für einen Streik stimmte und damit die nach der Gewerkschaftssatzung erforderliche Dreiviertelmehrheit nicht zustande kam, wurde der Streik von der Gewerkschaftsleitung abgesagt, worauf die RGO und die NSBO die Streikleitung übernahmen. Bei Streikbeginn am 3. November 1932 wurden Straßenbahnschienen mit Schwellen blockiert, Omnibusse gestoppt oder mit Steinen beworfen und Fahrgäste zum Aussteigen gezwungen. Da die Polizei Verhaftungen vornahm, kam es am 4. November 1932 beim Straßenbahndepot Schöneberg zu schweren Krawallen, gegen die die Polizei mit Schusswaffen vorging, wodurch drei Menschen getötet und acht weitere schwer verletzt wurden. Obwohl sich an der von der Gewerkschaft ausgehandelten Reduzierung der Stundenlöhne um 2 Pfennige nichts änderte, wurde der Streik von der aus der RGO und der NSBO bestehenden Streikleitung am 7. November 1932 für beendet erklärt.

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