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Tatsachen orientierte Angriffe in Wort, Schrift und Bild gegen die Regierung unter Strafe gestellt und von Sondergerichten ohne Revisionsmöglichkeiten verhandelt wurden.327 -

Die Eröffnung der Sitzungsperiode des Reichstages am 21. März 1933 in der Garnisonskirche von Potsdam („Tag von Potsdam“), zu der die Abgeordneten der KPD nicht mehr eingeladen und zum Großteil schon verhaftet oder untergetaucht waren sowie die noch nicht verhafteten oder ins Ausland geflohenen Abgeordneten der SPD durch ein Spalier uniformierter und massiv drohender Nationalsozialsten gehen mussten, um in die Sitzung zu gelangen, bei der Adolf Hitler durch eine Regierungserklärung und Reichspräsident von Hindenburg durch einen Besuch am Grab des preußischen Königs Friedrich II. (1712-1788) das Bündnis zwischen der jüngeren (NSDAP) und der älteren (DNVP) völkisch-nationalen Rechten, die sich spätestens seit Gründung der Deutschen Vaterlandspartei (DVLP) im Jahr 1917 immer für einen entschlossen handelnden Führer an der Staatsspitze ausgesprochen hatte, sowie der Reichswehr in einem feierlichen Akt besiegelten.328

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Das verfassungsändernde Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933, dem am Tag zuvor mit Ausnahme der nicht mehr geladenen KPDAbgeordneten und der Ablehnung durch die noch verbliebenen SPD-Abgeordneten alle anderen im Reichstag vertretenen Parteien zugestimmt hatten. Das Gesetz ermächtigte die Reichsregierung, neben Verordnungen auch einfache und verfassungsändernde Gesetze zu erlassen und Verträge mit ausländischen Staaten zu schließen. Zentrum und BVP hatten ihre Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz von der Wahrung der Rechte der Kirche und dem Abschluss eines Reichskonkordats abhängig gemacht, was von Adolf Hitler zusagt worden war.329 Das Reichskonkordat mit der katholischen Kirche wurde von der Reichregierung am 20. Juli 1933 geschlossen.330

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Das Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich vom 31. März 1933, mit dem die Ergebnisse der Reichstagswahl und die sich daraus ergebenden Mandatsverteilung ohne Berücksichtigung der KPD auf die Länder übertragen wurden, so dass NSDAP und DNVP auch in Bayern und allen anderen Ländern sowie in allen Kommunen eine Parlaments- bzw. Ratsmehrheit bekamen.331

In Bayern war die Machtübernahme durch die Nationalsozialisten schon vor der Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes und des Gesetzes zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich erfolgt, da der seit 1924 amtierende bayerische Ministerpräsident Heinrich Held (BVP) vom 9. bis 15. März 1933 durch massiven Druck der SA zum Rücktritt genötigt wurde, während der Freikorpsführer und Reichstagsabgeordnete der NSDAP, General Ritter von Epp (1868-1947), als Reichsstatthalter im Auftrag der Reichsregierung die gesamte Staatsgewalt übernahm und am 12. März 1933 Ludwig

327Vgl. den Artikel Heimtücke-Gesetz, in: www.wikipedia.de, hier: Ausdruck vom 08.10.2019. 328Vgl.: Heinrich August Winkler, Der Weg in die Katastrophe. Arbeiter und Arbeiterbewegung in der

Weimarer Republik 1930 bis 1933, 2. vollständig durchgesehene und korrigierte Auflage, Berlin 1990, S.901. 329Vgl.: Ebd., S.902-906. 330Vgl.: Max Liedtke (Hrsg.), Handbuch der Geschichte des Bayerischen Bildungswesens, Band 3: Geschichte der Schulen in Bayern. Von 1918 bis 1990, Bad Heilbrunn/Oberbayern 1997, S.174. 331Vgl.: Ebd.

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