Seite:Zur Entstehung und Entwicklung der Schulen in Fuerth seit der Erhebung zur Stadt Erster Klasse 1.pdf/84

Version vom 5. Juni 2024, 20:30 Uhr von Red Rooster (Diskussion | Beiträge) (→‎Nicht korrekturgelesen: Die Seite wurde neu angelegt: „Bis zu den Erlassen über die Schulungsarbeit des NSLB vom 6. Mai 1936 und über den Pflichtenkreis der Lehrer vom 10. Juni 1936 sowie der 1937 abgeschlossenen…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Diese Seite wurde noch nicht korrekturgelesen.

Bis zu den Erlassen über die Schulungsarbeit des NSLB vom 6. Mai 1936 und über den Pflichtenkreis der Lehrer vom 10. Juni 1936 sowie der 1937 abgeschlossenen organisatorischen Einbindung aller Lehrerverbände in den NSLB war in Bayern mit Ministerialbekanntmachung vom 24. Januar 1935 auch eine Neugestaltung der Lehrerbildung durch die Umwandlung der bisherigen Lehrer- und Lehrerinnenseminare in Deutsche Oberschulen in Aufbauform auf den Weg gebracht worden. Die Deutsche Oberschule in Aufbauform sollte Volksschulabsolvent/innen aufnehmen und durch eine Schuldauer von sechs Jahren mit Englisch als erster Fremdsprache und Latein als zweiter Fremdsprache ab dem dritten Schuljahr zu einer uneingeschränkten Hochschulreife führen. an die sich ein viersemestriges Studium an einer Hochschule für Lehrerbildung anschloss. „Dies war für Bayern neu, weil es ebenso wie Württemberg bis zu dieser Zeit an der alten seminaristischen Lehrerbildung festgehalten hatte.“370 Von den bestehenden 14 staatlichen Lehrerseminaren wurden drei (München im Frühjahr 1935, Bayreuth und Würzburg im Herbst 1936) zu Hochschulen für Lehrerbildung, eines (Coburg) aufgelöst und zehn (Amberg, Bamberg, Eichstätt, Freising, Lauingen, Pasing, Schwabach, Straubing, Kaiserslautern und Speyer) zu Deutschen Oberschulen in Aufbauform umgewandelt. Von den vier Lehrerinnenseminaren wurden die drei Seminare in Aschaffenburg, Erlangen und München zu Deutschen Oberschulen in Aufbauform. In der Ministerialbekanntmachung vom 24. Januar 1935 war die Einführung der Deutschen Oberschulen in Aufbauform als wesentlicher Beitrag zur Erfüllung von Punkt 20 des Parteiprogramms der NSDAP betrachtet worden, jedem fähigen und fleißigen Deutschen das Erreichen höherer Bildung und damit das Einrücken in führende Positionen zu ermöglichen.371 Dies hätte durch die Zugangsvoraussetzung für eine wissenschaftliche Ausbildung über einen Volksschulabschluss damals zumindest in einem Berufszweig (Volksschullehrer/in) auch zugetroffen, wenn mit Erlass vom 24. September 1942 die Deutschen Oberschulen in Aufbauform nicht wieder abgeschafft und die Lehrer/innenseminare mit einer Schulbesuchsdauer von fünf Jahren nicht erneut eingeführt worden wären.372 Im Gegensatz zu der 1942 wieder rückgängig gemachten Ministerialbekanntmachung vom 24. Januar 1935 über eine Neugestaltung der Lehrerbildung durch die Umwandlung der bisherigen Lehrer/innenseminare in Deutsche Oberschulen in Aufbauform wurde mit dem Erlass des Reicherziehungsministers zu einer reichseinheitlichen Schulferienregelung vom 28. Januar 1935. die alle bisherigen gesonderten Bestimmungen für Volks-, mittlere und höhere Schulen der Länder aufhob und zu Schuljahresbeginn 1935 in Kraft trat,373 eine Regelung geschaffen, deren Systematik bis zum Geschichte der Schulen in Bayern. Epochenübergreifende Spezialuntersuchungen. Zweiter Teil: Geschichte der Universitäten, der Hochschulen, der vorschulischen Einrichtungen und der Erwachsenenbildung in Bayern, Bad Heilbrunn/Oberbayern 1997, S.559; „Das Deutsche Beamtengesetz vom 26. Januar 1937 regelte das Beamtenrecht einheitlich für das ganze Reich. Das Beamtenverhältnis wurde als ‚öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis … zum Führer und zum Reich‘ definiert. ‚Der Staat fordert von seinem Beamten unbedingten Gehorsam und äußerste Pflichterfüllung; er sichert ihm dafür seine Lebensstellung‘.“ 370Max Liedtke (Hrsg.), Handbuch der Geschichte des Bayerischen Bildungswesens, Band 3: Geschichte der Schulen in Bayern. Von 1918 bis 1990, Bad Heilbrunn/Oberbayern 1997, S.207f. Siehe auch ebd., S.197: „Das Studium sollte 2 Jahre bis zu einer wissenschaftlichen Prüfung dauern. Danach war eine ebenfalls zweijährige Lehrerbildung bis zu einer mehr praktischen Prüfung vorgesehen.“ 371Vgl.: Ebd., S.208. 372Vgl.: Ebd., S.204. 373Vgl.: Ebd., S.237f.

84