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200-jährigen Jubiläum der Erhebung Fürths zur Stadt Erster Klasse mit eigener Verwaltung im Jahr 2018 ununterbrochen fortbestand. Wie bereits die bayerische Ferienordnung aus dem Jahr 1922 legte der Erlass des Reichserziehungsministers vom 28. Januar 1935 die Grunddauer der Ferien einschließlich der Sonn- und Feiertage auf 85 Kalendertage fest. Davon sollten 40 Tage auf die Sommerferien, 15 Tage auf die Weihnachtsferien, 18 Tage auf die Osterferien, 7 Tage auf die Pfingstferien und 5 Tage auf die Herbstferien entfallen, die Bayern damals allerdings nicht einführte und stattdessen die Sommerferien um 5 Tage verlängerte. Außerdem wurden die Sommerferien erstmals durch die Zuordnung der Länder in drei Staffeln in der Zeit zwischen 23. Juni und 31. August entzerrt, wobei für die Staffelung der Sommerferien verkehrstechnische Gründe angeführt wurden. Die süddeutschen Länder und das Saargebiet bildeten zusammen mit den westlichen Provinzen Preußens sowie Hohenzollern die letzte Staffel mit Richtwerten für den Sommerferienbeginn zwischen dem 22. Juli und dem 31. August,374 Mit dem Erlass des Reichserziehungsministers über Schülerauslese an höheren Schulen vom 27. März 1935 wurden schwere Leiden und Erbkrankheiten zu einem, insgesamt vier Bereiche (körperlich, charakterlich, geistig und völkisch) umfassenden Auslesekriterium für die Aufnahme an weiterführende Schulen.375 Daneben war durch die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935, nach der die Oberbürgermeister in größeren Städten und die Bürgermeister in allen anderen Gemeinden die Verwaltung grundsätzlich in voller und ausschließlicher Verantwortung führten und ein beschließendes Gemeindeorgan nicht mehr bestand,376 das Führer- und Alleinherrscherprinzip nun auch rechtlich bei den Kommunen eingeführt worden. Gleichzeitig kam es in Fürth 1935 zu Umbenennungen des Berolzheimerianums in Volksbildungsheim, der Krautheimer-Krippe in Johannis-Krippe und des Nathan-Stifts in Wöchnerinnen- und Säuglingsheim.377 Im Schulbereich fand außerdem das Richtfest für das neue Schullandheim in Cadolzburg statt.378 Und zu Beginn des Schuljahres 1935/36 erhielt das humanistische Gymnasium in Fürth von Hermann Göring, der die Schule von 1902 bis 1904 besucht hatte, noch ein Bild mit der eigenhändigen Wid-

374Vgl.: Ebd. S.238f. 375Vgl.: Ebd., S.209. Siehe auch ebd., S.459: „Zweifellos hat sich die nationalsozialistische Schulpolitik

bei der Auslese der Schüler im Wesentlichen an ihre eigenen programmatischen Vorgaben gehalten. Bereits der Erlass ‚Schülerauslese an den höheren Schulen‘ vom 27.3.1935 dokumentierte dies mit großer Deutlichkeit. Schülerauslese erstreckte sich demnach auf vier Bereiche: körperliche, charakterliche, geistige und völkische Gesamteignung.“ 376Vgl.: Ebd., S.192. 377Vgl.: Barbara Ohm, Fürth. Geschichte der Stadt, Fürth 2007, S.304. 378Vgl.: Manfred Mümmler, Fürth 1933-1945, Emskirchen 1995, S.116. Siehe auch ebd., S.39: „Die Stadt ließ … die Waldschule Cadolzburg zum Schullandheim umgestalten ...“. Siehe zudem: Barbara Ohm, Geschichte der Juden in Fürth, Fürth 2014, S. 220-222. Danach waren Waldschulen ebenso wie Ferienkolonien vor dem Ersten Weltkrieg entstandene Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge für an Tuberkulose erkrankte Kinder und beruhten vielfach auf Stiftungen jüdischer Unternehmen. So hatte Max Eiermann in Fürth 1906 eine Wohltätigkeitsstiftung über 15.000 Mark errichtet, wodurch eine einfache Walderholungsstätte im Stadtwald entstanden war. 1908 hatte Kommerzienrat Louis Bechmann eine Stiftung für Kinder bis zu 15 Jahren eingerichtet, um ihnen regelmäßig kräftige Nahrung oder einen Aufenthalt in einem Sanatorium, einer Walderholungsstätte, einer Waldschule oder Freiluft- und Freilichtkuren zu ermöglichen. 1911 waren von Rosie Löwensohn, der Ehefrau des Bilderbuchfabrikanten Theodor Löwensohn, 50.000 Mark für Ferienkolonien gestiftet worden, die sich in Cadolzburg, Emskirchen und Pommelsbrunn befanden.

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