mung „Herrmann Göring, General der Flieger“, das neben dem Eingang zum Direktorenzimmer aufgehängt und mit dem Hinweis versehen wurde: „… allen Schülern täglich ein Ansporn zu großen Taten für Deutschland“.379 Außerdem sollte nach einem Erlass des Reichserziehungsministers vom 10. September 1935 mit dem Schuljahr 1936 eine möglichst vollständige Rassentrennung durch die Errichtung gesonderter jüdischer Schulen oder zumindest Klassen durchgeführt werden.380 Parallel zu diesem Erlass verabschiedete der ausschließlich aus Nationalsozialisten bestehende Reichstag auf dem vom 10. bis 16. September 1935 stattfindenden Reichsparteitag der NSDAP in Nürnberg am Abend des 15. September 1935 einstimmig das Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre, das Reichsbürgergesetz und das Reichsflaggengesetz. Durch die drei „Nürnberger Gesetze“ wurden Eheschließungen zwischen Juden und Nichtjuden verboten und der außereheliche Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Nichtjuden unter Strafe gestellt, neben der Staatsangehörigkeit nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 auch ein Reichsbürgerrecht mit vollen politischen Rechten nur für Staatsangehörige deutschen und artverwandten Blutes sowie die Hakenkreuzflagge als Reichsflagge eingeführt. Eine vom Reichsminister des Innern im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers und dem Reichsminister der Justiz am 14. November 1935 erlassene Erste Verordnung zum Reichsbürgergesetz legte fest, dass das Reichsbürgerrecht auch für Staatsangehörige jüdische Mischlinge galt, aber ein Jude kein Reichsbürger sein und auch kein öffentliches Amt bekleiden könne, und definierte anhand der Abstammung von den Großeltern und der Zugehörigkeit bzw. Nichtzugehörigkeit zur jüdischen Religionsgemeinschaft die Begriffe jüdischer Mischling und Jude.381
379Vgl.: Manfred Mümmler, Fürth 1933-1945, Emskirchen 1995, S.124. Siehe auch: Hitlers Handlanger
wuchs in Fürth heran. Hermann Göring verbrachte die frühen Jahre seiner Kindheit bei hiesigen Pflegefamilien, in: Fürther Nachrichten vom 22.08.2005, Lokalteil, S.1 und S.3. Hermann Göring war am 13.01.1893 geboren und im Alter von drei Monaten von seiner Mutter bei einer in Fürth verheirateten Freundin in Pflege gegeben worden. Danach kam er zur Einschulung an einer Privatschule erneut nach Fürth. Im Anschluss an die vierjährige Elementarschulzeit besuchte er in den Schuljahren 1902/1903 und 1903/1904 das humanistische Gymnasium an der Königstraße und wohnte bis 18. Juni 1903 bei Pflegeeltern im Anwesen Hirschenstraße 18 und ab 15. November 1903 bei Pflegeeltern im Anwesen Ottostraße 21. Zum Schuljahr 1904/05 wechselte er an ein Gymnasium in Ansbach. Im Oktober 1905 wurde er dann von seinem Vater an der Kadettenanstalt in Karlsruhe angemeldet. 380Vgl.: Max Liedtke (Hrsg.), Handbuch der Geschichte des Bayerischen Bildungswesens, Band 3: Geschichte der Schulen in Bayern. Von 1918 bis 1990, Bad Heilbrunn/Oberbayern 1997, S..450. 381Vgl. den Artikel Nürnberger Gesetze, in: www.wikipedia.de, hier: Ausdruck vom 24.10.2019. Als Jude galt, wer von mindestens drei der Rasse nach jüdischen Großelternteilen abstammte. Als jüdischer Mischling galt, wer von einem jüdischen Elternteil (Mischling ersten Grades) bzw. von einem oder zwei der Rasse nach jüdischen Großelternteilen (Mischling zweiten Grades) abstammte. Jüdische Mischlinge ersten Grades, die sich zur jüdischen Religionsgemeinschaft bekannten oder mit einem Juden/einer Jüdin verheiratet waren, galten ebenfalls als Juden („Geltungsjuden“). Statistisch wird die Anzahl der Glaubensjuden in Deutschland für das Jahr 1933 auf 505.000 bis 525.000 Personen geschätzt, zu denen im Sinne der Abstammungsdefinition der Nationalsozialisten noch 180.000 assimilierte Juden ohne jüdische Religionszugehörigkeit kamen. Die Anzahl erhöhte sich durch die Einmärsche in Österreich und im Sudentenland 1938 um 185.246 Juden und 150.000 Mischlinge. Obwohl sich die Anzahl der jüdischen Bevölkerung von 1933 bis 1939 durch Emigration um 440.000 Personen verringert hatte, waren nach den Ergebnissen der Volkszählung von 1939 und den Einmärschen in Österreich und im Sudetenland 1938 im Großdeutschen Reich noch 330.539 Juden (davon 297.407 Glaubensjuden, 71.126 Mischlinge ersten und 41.454 Mischlinge zweiten Grades) verblieben.
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