Seite:Zur Entstehung und Entwicklung der Schulen in Fuerth seit der Erhebung zur Stadt Erster Klasse 1.pdf/97

Aus FürthWiki

Version vom 5. Juni 2024, 20:31 Uhr von Red Rooster (Diskussion | Beiträge) (→‎Nicht korrekturgelesen: Die Seite wurde neu angelegt: „dauerte nur vier Jahre, sollte sich aber durch erhöhte Anforderungen deutlich von dieser unterscheiden.“431 Der Kriegsverlauf im Jahr 1941 (Einmarsch in Jug…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Diese Seite wurde noch nicht korrekturgelesen.

dauerte nur vier Jahre, sollte sich aber durch erhöhte Anforderungen deutlich von dieser unterscheiden.“431 Der Kriegsverlauf im Jahr 1941 (Einmarsch in Jugoslawien und Griechenland, Landung auf Kreta und Überfall auf die Sowjetunion) setzte den Absichten zu einer Aufwertung der Volksschule durch erhöhte Anforderungen jedoch sehr bald Grenzen. „In einem Erlass vom 25.6.1941 räumte der Minister ‚kaum überwindbare Hindernisse bei der Einführung der Hauptschule im gesamten Reichsgebiet‘ ein.“432 Gleichzeitig rückte nach dem Überfall auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941, der von Hitler wie der Überfall auf Polen als Eroberungs- und völkischer Vernichtungskrieg konzipiert worden war, die Deportation und Vernichtung der europäischen Juden in den Vordergrund der NS-Politik.433 Während die den drei Heeresgruppen der Wehrmacht zugeteilten Einsatzgruppen der SS-Sicherheitspolizei in den eroberten Gebieten der Sowjetunion bis Jahresende 1941 allein 500.000 Menschen jüdischer Konfession erschossen, mussten im Reich ab 1. September 1941 alle jüdischen Personen ab dem 6. Lebensjahr in der Öffentlichkeit einen Judenstern tragen. Am 17. September 1941 ordnete Hitler an, alle so gekennzeichneten Juden in den Osten zu deportieren.434 Am 23. Oktober 1941 erfolgte für Juden ein Auswanderungsverbot. Mit der elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 wurde dann die automatische Ausbürgerung verfügt, sofern das Reichsgebiet verlassen wurde, womit der Einziehung der nach dem Reichsfluchtsteuergesetz fälligen 90 Prozent des auf Sperrkonten hinterlegten Geldvermögens sowie dem zur Steuererhebung erforderlichen Verkauf des Sachvermögens deportierter Juden formalrechtlich nichts mehr im Wege stand.435 In zeitlichem Einklang mit den steuerrechtlichen Regelungen erfolgte in Fürth die erste von insgesamt sechs Deportationen am 27. November 1941 und umfasste 94 Personen, die nach Riga im Baltikum gebracht wurden. Am 22./23. März 1942 kam es zu einer zweiten Deportation von 237 Personen in das Ghetto Izbica im „Generalgouvernement“ und danach in ein Vernichtungslager, unter denen sich auch die Kinder des jüdischen Waisenhauses in der Julienstraße und dessen Leiter, Dr. Issac Hallemann mit Familie befanden. Die verbliebenen Kinder (drei aus Fürth und drei aus Erlangen) kamen nach Nürnberg. Das Waisenhaus wurde zu einem Altenheim umgewandelt,436 Da es im Großdeutschen Reich kaum noch jüdische Kinder gab, wurde am 30. Juni 1942 die Schließung aller noch bestehenden jüdischen Schulen angeordnet und die Schulpflicht für jüdische Kinder aufgehoben.437 Durch diese Anordnung wurde auch 431Vgl.: Max Liedtke (Hrsg.), Handbuch der Geschichte des Bayerischen Bildungswesens, Band 3: Ge-

schichte der Schulen in Bayern. Von 1918 bis 1990, Bad Heilbrunn/Oberbayern 1997, S.454. 432Ebd., S.455. 433Vgl.: Eckart Conze, Norbert Frei, Peter Heyes, Mosche Zimmermann, Das Amt und die Vergangen-

heit. Deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der Bundesrepublik, 2. Auflage, München 2010, S.183. 434Vgl.: Ebd., S.186: „Der Massenmord an der jüdischen Bevölkerung war zu diesem Zeitpunkt bereits im vollen Gange … Insgesamt elf ‚Tätigkeits- und Lageberichte der Sicherheitspolizei und des SD in der UdSSR‘, die im Reichssicherheitshauptamt bis April 1942 verfasst und an Parteistellen, an die Wehrmacht und an einzelne Ministerien verteilt wurden, konnten nach dem Krieg in den Akten des Auswärtigen Amtes gefunden werden.“ 435Vgl. Ebd., S.179: „Die … Politik der Deportation der deutschen Juden in den Osten erforderte diese automatische Ausbürgerung, vor allem um mögliche juristische Komplikationen finanzieller Art zu vermeiden.“ 436Vgl.: Manfred Mümmler, Fürth 1933-1945, Emskirchen 1995, S.161f. 437Vgl.: Max Liedtke (Hrsg.), Handbuch der Geschichte des Bayerischen Bildungswesens, Band 3: Geschichte der Schulen in Bayern. Von 1918 bis 1990, Bad Heilbrunn/Oberbayern 1997, S.451.

97