Schulleiter in einem ernsten Gespräch gerügt wurden.“610 Angesichts dieses Schulklimas und der durch die dynamische Wirtschaftsentwicklung und die Exportorientierung wachsenden mathematisch-technischen, kaufmännischen und fremdsprachlichen Bildungswünsche und Qualifikationsanforderungen war es eigentlich nicht verwunderlich, dass es am humanistischen Gymnasium zu einem Rückgang der Neuanmeldungen kam, worauf die Schulleitung 1957 mit einem Antrag zur Angliederung eines realgymnasialen Zweiges mit grundständigem Latein reagierte, den das Kultusministerium wegen nicht ausreichender Klassenräume zunächst ablehnte. Als der Antrag schließlich zum Schuljahr 1962/63 doch genehmigt und das humanistische Gymnasium an der Königstraße zum humanistischen und neusprachlichen Gymnasium umbenannt wurde, verdoppelte sich dort auch wieder die Zahl der Neuanmeldungen.611 Nach der im Herbst 1956 durch Stadtratsbeschluss erfolgten Einführung von Aufbauklassen an Volksschulen, die nach zwei zusätzlichen Schuljahren einen Mittelschulabschluss ermöglichten und bis zum Ende des Schuljahres 1967/68 von insgesamt 1.785 Schüler/innen besucht wurden,612 wurde in der Stadt Fürth aufgrund einer Bekanntmachung des Kultusministeriums vom 14. April 1959 an der gewerblichen Berufsschule Fichtenstraße/Turnstraße im Herbst 1959 sogleich eine dreijährige Berufsaufbauschule eingerichtet,613 die zur Fachschulreife führen und zusammen mit dem Berufsabschluss den Übertritt in Ingenieurs- und Meisterschulen ermöglichen sollte. Die politische Debatte über die Schaffung von Berufsaufbauschulen war in Bayern dadurch ausgelöst worden, dass nach Inkrafttreten des Berufsschulgesetzes von 1953 einige Berufsschulen eigenständig Berufsaufbauschulen eingeführt hatten, ihnen aber die finanziellen Mittel zum weiteren Ausbau fehlten, und lief im Landtag unter den Stichworten Zweiter Bildungsweg.614 Mit dem vom Landtag verabschiedeten Gesetz über Berufsschulen und Berufsaufbauschulen vom 16. Juni 1960 wurde der 1953 erstmals gesetzlich festgelegte staatliche Zuschuss für die Berufsschulen, denen nun zusätzlich Berufsaufbauschulen angegliedert werden konnten, von 50 auf 70 Prozent der Sach- und Personalkosten erhöht. Die angegliederten Berufsaufbauschulen umfassten jeweils zwei Jahre Teilzeitunterricht mit acht Wochenstunden an zwei Abenden
610Ebd., S.38f. 611Vgl.: Ebd., S.39: „Gegen Ende der fünfziger Jahre gingen die Anmeldungen zum Humanistischen
Gymnasium ständig zurück. 1954 waren es noch 362 Schüler, am Anfang der sechziger Jahre nur noch etwa 300.“ 612Vgl.: Max Eichler, Der Wiederaufbau der Fürther Schulen nach 1945, in: Stadt Fürth (Hrsg.), Fürth und seine Schulen. Vom Schulmeister zum Schulzentrum, Fürth 1974, S.30-42, hier: S.35. 613Vgl.: Ebd., S.37: „Als eine der ersten Städte Bayerns gründete die Stadt Fürth im Jahr 1959 die Berufsaufbauschule an der Berufsschule I.“ 614Vgl.: Max Liedtke (Hrsg.), Handbuch der Geschichte des Bayerischen Bildungswesens, Band 3: Geschichte der Schulen in Bayern. Von 1918 bis 1990, Bad Heilbrunn/Oberbayern 1997, S.971f. Die Landtagsdebatten begannen, als die SPD-Landtagsfraktion nach dem Scheitern der seit 1954 aus SPD, Bayernpartei, GB/BHE und FDP bestehenden „Viererkoalition“, der Bildung einer Koalition aus CSU, GB/BHE und FDP und der Wahl des CSU-Parteivorsitzenden Hanns Seidel zum Ministerpräsidenten am 26. Oktober 1957 den Antrag stellte, für eine größere Anzahl von Jugendlichen einen Zweiten Bildungsweg zu schaffen. Um den auch von den Spitzenverbänden der Wirtschaft und den Gewerkschaften befürworteten Zweiten Bildungsweg zu installieren, legte die CSU-Landtagsfraktion am 5. Februar 1958 ebenfalls einen Antrag vor, der auf eine der Mittleren Reife gleichgestellte Fachschulreife durch Zusatzunterricht im zweiten und dritten Berufsschuljahr sowie einen anschließenden einjährigen Vollzeitunterricht abzielte. Dieser Antrag wurde vom Landtag am 5. März 1959 verabschiedet und vom Kultusministerium in die Bekanntmachung vom 14. April 1959 gegossen. Die gesetzliche Regelung erfolgte schließlich mit dem Gesetz über Berufsschulen und Berufsaufbauschulen vom 16. Juni 1960.
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